Der neue BMW M5 Touring
Die BMW M GmbH erweitert ihr Angebot im Segment der High-Performance-Automobile und setzt damit auch die Elektrifizierung ihres Modellprogramms konsequent fort. Der neue BMW M5 Touring verbindet überragende Dynamik auf und jenseits der Rennstrecke mit einem variabel nutzbaren Raumangebot für Alltag, Freizeit und Reise. Als drittes aktuelles BMW M Automobil verfügt er über einen M HYBRID Antrieb, bei dem ein hochdrehendes V8-Triebwerk von einer E-Maschine mit extrem spontaner Kraftentfaltung unterstützt wird. Gemeinsam erzeugen seine beiden Motoren eine Höchstleistung von 535 kW/727 PS und ein maximales Drehmoment von 1 000 Nm.
Fahrzeug- und Antriebskonzept des neuen BMW M5 Touring sorgen für ein außergewöhnlich facettenreiches Fahrerlebnis mit uneingeschränkter Alltags- und Langstreckentauglichkeit, faszinierender Performance und der Möglichkeit zum rein elektrischen Fahren im Stadtverkehr und darüber hinaus. Die Kraftübertragung mittels 8-Gang M Steptronic Getriebe, dem Allradsystem M xDrive und dem Aktiven M Differenzial ist ebenso wie die M spezifische Fahrwerkstechnik präzise auf die Leistungscharakteristik des M HYBRID Antriebs abgestimmt. Der neue BMW M5 Touring beschleunigt in 3,6 Sekunden aus dem Stand auf 100 km/h und begeistert mit herausragenden Elastizitätswerten sowie mit einzigartiger Präzision in hochdynamischen Fahrsituationen.
Seine Weltpremiere absolviert der neue BMW M5 Touring Mitte August 2024 im Rahmen der Monterey Car Week im US-Bundesstaat Kalifornien. Unmittelbar nach dem Start der Fertigung im BMW Group Werk Dingolfing erfolgt im November 2024 die Markteinführung. Die wichtigsten Märkte für den neuen BMW M5 Touring sind Deutschland und die USA, gefolgt von Großbritannien, Kanada und der Schweiz.
Exterieurdesign: Athletische Formen, typische Touring Proportionen.
Mit einer Neuinterpretation des M typischen Designs für Hochleistungs-Automobile bringt der neue BMW M5 Touring seinen vom Rennsport inspirierten Charakter klar zum Ausdruck. Ein besonders hoher Anteil an in Wagenfarbe lackierten Flächen und ein Dach in Schwarz uni verhelfen ihm zu einem puristischen Erscheinungsbild, das mit den typischen Proportionen eines Touring Modells kombiniert wird. Ein modellspezifisch gestalteter Seitenrahmen mit weit ausgestellten Radhäusern, eine kraftvolle Schulterpartie und eine lange Dachlinie unterstreichen seinen athletischen Auftritt, mit dem er sich deutlich vom neuen BMW 5er Touring abhebt.
Die skulpturale Fahrzeugfront ist von großen Lufteinlässen sowie einer neugestalteten BMW M Niere geprägt, die serienmäßig mit der Konturbeleuchtung BMW Iconic Glow in Szene gesetzt wird. In der Heckansicht betonen flache, bis in die Seitenpartien ragende Leuchten, weit außen angeordnete vertikale Reflektoren und ein zweigeteilter Diffusor mit rechts und links integrierten Endrohrpaaren die Breite sowie die kraftvolle Statur des neuen BMW M5 Touring.

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Ausgabe 5/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
M HYBRID Antrieb kombiniert drehfreudiges V8-Triebwerk mit leistungsstarker E-Maschine.
Der M HYBRID Antrieb des neuen BMW M5 Touring vereint ein 4,4 Liter großes V8-Triebwerk mit einer in das 8-Gang M Steptronic Getriebe integrierten E-Maschine. Neben der jüngsten Ausführung der M TwinPower Turbo Technologie verfügt der Verbrennungsmotor über einen zylinderbankübergreifenden Abgaskrümmer und eine optimierte Ölabscheidung. Er erzeugt eine Höchstleistung von 430 kW/585 PS und ein maximales Drehmoment von 750 Nm.
Der Elektromotor entstammt der aktuellen fünften Generation der BMW eDrive Technologie und generiert eine Höchstleistung von 145 kW/197 PS. Sein nominelles Drehmoment von 280 Nm wird mithilfe einer von BMW patentierten Vorübersetzung auf einen effektiven, am Getriebeeingang anliegenden Wert von 450 Nm gesteigert. Die unmittelbar aus dem Stand verfügbare Kraft der E-Maschine und das intelligent gesteuerte Zusammenwirken beider Motoren gewährleisten ein verzögerungsfreies Ansprechen sowie eine bis in höchste Last- und Geschwindigkeitsbereiche lineare Leistungsentfaltung. Die serienmäßige Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h kann mit dem optionalen M Driver’s Package auf 305 km/h angehoben werden.
Für einen emotionsstarken Antriebssound sorgt die Sport-Abgasanlage mit elektrisch angesteuerten Klappen. Je nach Konfiguration und Betriebsmodus wird auch die Leistungsentfaltung der E-Maschine mit den BMW IconicSounds Electric akustisch inszeniert. Rein elektrisches Fahren ist mit Geschwindigkeiten von bis zu 140 km/h möglich. Die Hochvoltbatterie des neuen BMW M5 Touring stellt einen nutzbaren Energiegehalt von 18,6 kWh zur Verfügung. Damit lässt sich eine elektrische Reichweite von 61 bis 67 Kilometer gemäß WLTP erzielen. Die Combined Charging Unit lädt Wechselstrom mit bis zu 11 kW.
Das Allradsystem M xDrive ist ebenso wie das elektronisch geregelte Aktive M Differenzial im Hinterachsgetriebe speziell auf die Leistungscharakteristik des M HYBRID Antriebs abgestimmt. Per Setup Menü kann neben der Einstellung 4WD der Modus 4WD Sport gewählt werden, in dem die hinterradbetonte Auslegung des M xDrive besonders stark ausgeprägt ist. Routinierten Fahrern bietet der Modus 2WD bei gleichzeitig deaktivierter Fahrstabilitätsregelung DSC (Dynamische Stabilitäts Control) ein besonders puristisches Performance-Erlebnis.
M spezifische Fahrwerkstechnik für faszinierende Fahrdynamik.
Mit seinen herausragenden fahrdynamischen Qualitäten setzt der neue BMW M5 Touring Maßstäbe im Wettbewerbsumfeld. Dazu trägt neben dem Antriebssystem, dem langen Radstand und den großen Spurweiten vor allem die hinsichtlich Steifigkeit optimierte Karosserie bei. Neben einem Dom-Stirnwand-Schubfeld, Dom-Frontend-Streben und weiteren Versteifungen im Vorderwagen kommen am Heck modellspezifische Unterflurverstrebungen einschließlich einer Querbrücke und eines Schubfelds sowie weiterer Versteifungen im Gepäckraum zum Einsatz.
Die hochwertige Fahrwerkstechnik des neuen BMW M5 Touring umfasst eine Doppelquerlenker-Vorderachse und eine Fünflenker-Hinterachse mit eigener Kinematik und Elastokinematik. Zur Serienausstattung gehören außerdem ein Adaptives M Fahrwerk mit elektronisch geregelten Stoßdämpfern sowie eine Integral-Aktivlenkung. Die M spezifische Abstimmung, die individuell wählbaren Kennfelder und die radindividuelle Regelung der Stoßdämpfer ermöglichen eine optimale Aufbauanbindung sowie eine maximale Spreizung zwischen Dynamik und Fahrkomfort. Traktion, Agilität und Fahrstabilität profitieren von der Aktornahen Radschlupfbegrenzung und von der Vernetzung aller Regelsysteme im integrierten Querdynamikmanagement.
Für eine adäquate Verzögerung sorgt die serienmäßige M Compound Bremsanlage, die ebenso wie die optionale M Carbon-Keramik Bremsanlage mit einem integrierten Bremssystem kombiniert wird, das zwei Kennlinien für Pedalgefühl und Ansprechverhalten bietet. Die M Leichtmetallräder in den Größen 20 Zoll an der Vorder- und 21 Zoll an der Hinterachse rollen serienmäßig auf High-Performance-Reifen.
Vielfältige Assistenzsysteme für automatisiertes Fahren und Parken.
Bereits serienmäßig hat der neue BMW M5 Touring eine Vielzahl an Fahrerassistenzsystemen an Bord, deren Funktionalität durch das integrierte Bremssystem und das vernetzte Querdynamikmanagement weiter optimiert wird. Zur Serienausstattung zählen unter anderem die Frontkollisionswarnung, die Spurverlassenswarnung einschließlich Fahrbahnrückführung mit Lenkunterstützung, die Ausweichhilfe, der Aufmerksamkeitsassistent und das System Speed Limit Info.
Als Sonderausstattung ist der Driving Assistant Professional mit Lenk- und Spurführungsassistent, Aktiver Geschwindigkeitsregelung, automatischem Speed Limit Assist, Ampelerkennung und aktiver Navigationsführung erhältlich. Der ebenfalls optionale Parking Assistant Professional ermöglicht die Steuerung von Park- und Rangiervorgängen von außerhalb des Fahrzeugs mittels Smartphone.
Konfigurierbares Fahrerlebnis für Alltag und Rennstrecke.
Das M spezifische Bedienfeld auf der Mittelkonsole bietet zahlreiche Optionen zur Individualisierung des Fahrerlebnisses. So ermöglicht die Setup-Taste einen direkten Zugriff auf die Einstellungen von Antrieb, Drivelogic, Fahrwerk, Lenkung, Bremsanlage, M xDrive und der Intensität der Rekuperation. Zwei individuell konfigurierte Fahrzeug-Setups lassen sich mittels der M Tasten am Lenkrad abrufen.
Per Tastendruck wird auch der M Dynamic Mode aktiviert, der die Stabilitätskontrolle reguliert. Außerdem ist eine vollständige Deaktivierung der DSC möglich. Zur Konfiguration der Anzeigen und Fahrerassistenzsysteme dient die M Mode Taste. Im Modus SPORT werden die Eingriffe der Assistenzsysteme und die Anzeigeinhalte des Information und des BMW Head-Up Displays auf die für sportliches Fahren wesentlichen Funktionen beschränkt. In Verbindung mit dem M Drive Professional steht zusätzlich der Modus TRACK zur Verfügung. Darüber hinaus umfasst diese Option den M Laptimer und die Boost Control Funktion für besonders dynamische Zwischenspurts.
Mit der M HYBRID Taste kann auch der Betriebsmodus des Antriebssystems individuell konfiguriert werden. Während die Grundeinstellung Hybrid das Zusammenspiel beider Motoren koordiniert, dient der Modus Electric zum rein elektrischen Fahren. Der Modus eControl ermöglicht gezielte Rekuperation oder das konstante Halten des Batterieladezustands. Zusätzlich stehen als Bestandteil des M Drive Professional die Modi Dynamic und Dynamic Plus zur Verfügung, die das Kühlsystem und den Antrieb für konstant hohe oder kurzzeitig maximale Performance auf Landstraßen oder der Rennstrecke konditionieren.
Progressives Sportwagen-Cockpit mit M spezifischen Anzeigen.
Das fahrerorientierte Cockpit des neuen BMW M5 Touring vermittelt mit einem neugestalteten M Lederlenkrad, M Multifunktionssitzen, M spezifischen Anzeigen auf dem BMW Curved Display und dem serienmäßigen BMW Head-Up Display authentisches Rennsport-Flair. Zu einem exklusiven Premium-Ambiente tragen unter anderem die Lederausstattung Merino, die BMW Interaction Bar, eine 4-Zonen-Klimaautomatik, die M spezifische Interieurbeleuchtung mit Welcome-Inszenierung sowie ein Bowers & Wilkins Surround Sound System bei. Optional erhältlich sind unter anderem eine Lenkradheizung, die Aktive Sitzbelüftung und ein Panorama-Glasdach. Ab Frühjahr 2025 lassen sich mit der Ausstattung BMW Individual Metallic-Leder Merino zusätzliche luxuriöse Akzente setzen.
Das Gepäckraumvolumen des neuen BMW M5 Touring kann von 500 auf bis zu 1 630 Liter erweitert werden. Die serienmäßige Ausstattung mit Komfortzugang und automatischer Heckklappenbetätigung ermöglicht bequemes Be- und Entladen. Die maximale Anhängelast der optionalen Anhängevorrichtung beträgt 2 000 kg.
Mit der jüngsten Ausführung des BMW iDrive auf der Basis des BMW Operating System 8.5 ist die Steuerung der Fahrzeugfunktionen konsequent auf Touchbedienung und natürliche Sprache ausgelegt. Das serienmäßige BMW Live Cockpit Professional beinhaltet auch das Navigationssystem BMW Maps und die Funktion Augmented View. Für optimale Konnektivität bei der Nutzung digitaler Dienste wie Video-Streaming oder In-Car-Gaming sorgt ein 5G-fähiges Antennensystem. Die Smartphone-Integration erfolgt nahtlos über Apple CarPlay® und Android Auto™. Außerdem bietet der neue BMW M5 Touring neben der Möglichkeit zur Nutzung einer Personal eSim zahlreiche Personalisierungsoptionen über die BMW ID und die My BMW App.

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Aktuelles
Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
Aktuelles
Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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