Neuer B2B E-Mobility Beratungshub aus Brandenburg

<p>Die Nachfrage nach modernen Elektrofahrzeugkonzepten für Flotten und Fuhrparks ist aktuell größer denn je. Viele Unternehmen haben jedoch noch keine Erfahrungund Wissen in diesem recht umfangreichen Themengebiet gesammelt, schließlich geht es um mehr als nur die Anschaffung der Elektro-Fahrzeuge. Die Ladeinfrastruktur beispielsweise ist der zweite große Baustein der mit der Elektrifizierung der Flotte einhergeht, womit neue Anforderungen und lange Planungsprozesse für die Infrastruktur vor Ort auf Fuhrparkmanager:innen zukommt. Ein neues Angebot aus Brandenburg unterstützt Unternehmen diese Informations- und&nbsp; Aufgabenflut zu bewältigen: Seit 2019 dreht sich bei einer Wildauer Firma alles um das Thema E-Mobilität. Dieses seit Jahren angeeignete Wissen bieten die Mobilitätsexperten von me energy nun interessierten Firmen in verschiedensten Beratungsformaten an.</p>

Neuer B2B E-Mobility Beratungshub aus Brandenburg

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Neuer B2B E-Mobility Beratungshub aus Brandenburg

„Wir sehen viele Unternehmen, die schnell mit einem Pilotprojekt starten möchten, um Erfahrungswerte zu sammeln und dann schrittweise den Fuhrpark umstellen wollen.“, erzählt Christian Schwenkenbecher, Berater für E-Fuhrparkplanung. Zu den häufigsten Fragen von Unternehmen zählen unter anderem:

  • Wie ist der Ladebedarf meiner künftigen Flotte, wie bleibe ich flexibel?
  • Welche Formen der Finanzierung gibt es für meine E-Flotte?
  • Wie gehe ich mit Limitationen & Einschränkungen von Netzbetreibern um?
  • Welche Spezifikationen sollten neue Fahrzeuge haben?
  • Wie kann ich Anreize für Partnerunternehmern schaffen, dass diese auf E-Autos umsteigen?
  • Wie starte ich mit einem ersten Testlauf in das Abenteuer E-Mobilität?

Neben Planungstools und einer eigenen mobilen Schnellladelösung haben die Experten von me energy in den vergangenen Jahren ein gutes Netzwerk zu Partnern aufgebaut. Dazu gehören neben Finanzierungs- und Förderberatern auch Anbieter von E-Fahrzeugen. Um gute Empfehlungen und Impulse für Fuhrparkbetreiber zu geben, ist dieses Netzwerk höchst relevant. So liefert me energy bspw. aktuell einen Marktüberblick über aktuelle E-Transporter mit Schnellladefunktionen bekannter Hersteller. Denn die passenden Fahrzeuge sind ebenso wichtig wie eine Ladebedarfsplanung und eine Business Case-Betrachtung vorab.

me energy möchte seine E-Mobility Beratungsangebote weiter ausbauen. Bereits jetzt gibt es regelmäßig kostenfreie Webinare für Personen mit Interesse an der Dekarbonisierung der eigenen Flotte, Interessierte können sich direkt auf der Website dafür anmelden. Im kommenden Jahr plant man dann erste persönliche Formate in Form eines Qualifizierungsprogramms für künftige E-Fuhrpark Verantwortliche mit Kooperationspartnern aus der Industrie.

Demnächst ist me energy auf der IAA Nutzfahrzeuge in Hannover mit dabei, Besucher können vor Ort persönlich mit den Experten in Kontakt treten.

Erste Workshops wurden bereits durchgeführt. „Das Feedback der Teilnehmer spricht für sich, der Bedarf an Beratung ist da. Nur mit engagierten Projektverantwortlichen können Deutschlands Flotten schneller grün werden“, meint Schwenkenbecher und freut sich schon auf die nächste Ausgabe.

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Aktuelles

Haftung für einen Steinschlagschaden

<p> Die tatbestandlichen Voraussetzungen f&uuml;r eine Gef&auml;hrdungshaftung nach &sect; 7 Absatz 1 StVG sind erf&uuml;llt, wenn ein Stein nachweislich infolge der Fahrt des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs in Bewegung gesetzt wurde und dieser sodann beim Auftreffen die Frontscheibe des nachfolgenden Fahrzeugs besch&auml;digt hat. In diesem Fall obliegt dem durch den Steinschlag Gesch&auml;digten nicht zus&auml;tzlich die Darlegung und der Beweis der &quot;genauen Art und Weise der Schadensverursachung&quot;.</p> <p> Die Frage, ob der Stein von den R&auml;dern des vorausfahrenden Fahrzeugs aufgewirbelt wurde oder von seiner unzureichend gesicherten Ladefl&auml;che herabgefallen ist, ist vielmehr nur f&uuml;r die Frage eines Haftungsausschlusses nach &sect; 17 Absatz 2, 3 StVG (unabwendbares Ereignis) relevant. Die Darlegungs- und Beweislast tr&auml;gt insoweit der Halter des vorausfahrenden Fahrzeugs.</p> <p> <em>LG Heidelberg, Urteil vom 21.10.2011, Az. 5 S 30/11</em></p>

Aktuelles

Außerordentliche Kündigung bei unerlaubten Privatgesprächen mit dem Diensthandy

<p> Die unerlaubte Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verf&uuml;gung gestellten Diensthandys, um auf dessen Kosten heimlich umfangreiche Privattelefonate zu f&uuml;hren, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund i.S.d. &sect; 626 Abs 1 BGB f&uuml;r eine au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung des Arbeitsverh&auml;ltnisses zu bilden.</p> <p> Es wird nicht verkannt, dass, insbesondere auch bei &Auml;hnlichkeit der privaten und der dienstlichen PIN-Nummer, es im Einzelfall geschehen kann, dass versehentlich der falsche Modus angew&auml;hlt wird, und dass es beispielsweise bei dem versehentlich einmal angew&auml;hlten dienstlichen Modus dann versehentlich weiter bleiben kann, wenn das Handy w&auml;hrend eines Auslandsaufenthalts im Urlaub permanent eingeschaltet bleibt. Die mehrmalige Nutzung des Dienstmodus w&auml;hrend der verschiedenen privaten Aufenthalte zeigt aber, dass nicht mehrere Versehen vorliegen, sondern eine einheitliche Methode. Dies wird belegt dadurch, dass der Kl&auml;ger jeweils nach seinen Auslandsaufenthalten jedenfalls aus seinen privaten Telefonrechnungen unschwer erkennen konnte, dass seine im Ausland gef&uuml;hrten Telefonate ihm gerade nicht belastet wurden. Damit w&auml;re ihm auch bei einem von ihm f&uuml;r sich in Anspruch genommenen Versehen sp&auml;testens jetzt klar gewesen, dass die Belastung auf Kosten des beklagten Arbeitgebers erfolgt. Der Umstand, dass er dies dann nicht zum Anlass nahm, den Arbeitgeber &uuml;ber die angebliche versehentliche Nutzung des Dienstmodus zu unterrichten und Ausgleich der privat verursachten Kosten vorzunehmen, wird hierbei von der Kammer zwar nicht als anderer dem K&uuml;ndigungsgrund entsprechender Pflichtversto&szlig; gewertet, sondern als Beleg daf&uuml;r, dass das vom Kl&auml;ger vorgebrachte Versehen schlicht nicht vorlag, sondern vors&auml;tzliches Handeln.</p> <p> Eine Abmahnung war entbehrlich, da die &ndash; und sei es auch nur erstmalige &ndash; Hinnahme einer Pflichtverletzung der vorliegenden Art durch den beklagten Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist.</p> <p> <em>LAG Hessen, Urteil vom 25.07.2011, Az. 17 Sa 153/11&nbsp;</em></p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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Neuzugang

<p> A+, das Gesch&auml;ftsreisemanagement-Magazin von AirPlus, ist ab sofort auch als App erh&auml;ltlich. Nutzer k&ouml;nnen mittels Fingerstreich durch s&auml;mtliche Inhalte der gedruckten Ausgabe navigieren. Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Gesch&auml;ftsreise, Expertenstimmen und Fallbeispiele sind einige der Inhalte, die den Kunden zur Verf&uuml;gung stehen. Die kostenlose App kann ab sofort im App-Store unter dem Suchbegriff AirPlus heruntergeladen werden. Dem Nutzer stehen im Hochformat die kompletten Artikel der gedruckten Ausgabe zur Verf&uuml;gung, im Querformat kann er auf zus&auml;tzliche multimediale Inhalte zugreifen. Laut Michael Wessel, Leiter Unternehmenskommunikation bei AirPlus, steht dem Kunden mit A+ nicht nur die gedruckte Ausgabe des Magazins auf dem iPad zur Verf&uuml;gung, sondern ein auf das medienspezifische Nutzungsverhalten ausgerichtetes Magazin, das sich durch Mehrwert f&uuml;r den Kunden auszeichnet. A+ erscheint dreimal im Jahr und richtet sich an Reiseverantwortliche in Unternehmen. Zus&auml;tzlich zum Magazininhalt wird es unter der A+-App auch Studien und White Papers rund um das Thema Gesch&auml;ftsreisemanagement geben; Nutzer k&ouml;nnen auf Wunsch automatisch &uuml;ber neue Inhalte informiert werden.</p>