Website für E-Dienstwagenfahrer
<p>Die neue Website <a href="https://www.mydienstwagen.de/"><i>www.mydienstwagen.de</i></a> ist ein unabhängiges online Lifestyle-Magazin für die Zielgruppe der Dienstwagenfahrer und dem Fokus auf Elektromobilität. Neben Informationen zu Elektrofahrzeugen und Technik bietet <a href="http://mydienstwagen.de/"><i>mydienstwagen.de</i></a> zusätzlichen Mehrwert durch verständlich aufbereitete Rechts- und Steuerbeiträge sowie abwechslungsreiche Unterhaltung rund um das (Berufs-)Leben “on the e-road”.</p>
Die Elektromobilität wird ihren Durchbruch nur im Schulterschluss mit den Dienstwagenfahrern erzielen. Ein guter Grund, hierfür eine kostenlose Infotainment-Plattform mit maximalem Anwenderkomfort für Smartphone, Tablet oder Desktop-PC anzubieten.“ sagt Silvia Geng, Herausgeberin von www.mydienstwagen.de.
Um stets auf dem neuesten Stand zu sein, kann sich der User auf der Website registrieren und erhält dann per E-Mail automatisch eine Nachricht über die neuesten Veröffentlichungen.
Auch in puncto Gestaltung weiß www.mydienstwagen.de zu überzeugen: Das ausgewogene Text-Bildverhältnis sorgt dafür, dass sich die Website sowohl unterwegs als auch nach Feierabend bestmöglich nutzen lässt – ganz gleich, ob man sich zwischen zwei Terminen mal eben schnell über die neuesten Fahrzeuge informieren oder zu Hause auf der Couch in aller Ruhe eine fesselnde Reisereportage lesen möchte. Darüber hinaus sorgt die Einbindung von multimedialem Content für – im wahrsten Sinne des Wortes – bewegende Abwechslung.
Die Website ist ab sofort unter www.mydienstwagen.de verfügbar.
Aktuelles Magazin
Ausgabe 1/2024
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Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2024
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JobRad, GLS Mobility und LOFINO bündeln Expertisen für zukunftsfähige Mobilitätslösungen
<p>Die neue Kooperation der JobRad GmbH mit der GLS Mobility und LOFINO ermöglicht den Partnern, Unternehmen ganzheitlich zu betrieblicher Mobilität zu beraten, passgenaue Angebote für eine zukunftsfähige Mitarbeitenden-Mobilität zu erstellen und somit aktiv die Mobilitätswende voranzubringen.</p>
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Manfred Kantner wird neuer Geschäftsführer bei SEAT Deutschland
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Vier Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb für die Hansestadt Hamburg
<p> Ab sofort arbeiten für das Hamburger Bezirksamt Eimsbüttel vier Iveco ECODaily Natural Power mit Erdgasantrieb. Die Doppelkabiner mit Kipperaufbau setzt die Stadt seit September für die Bewirtschaftung ihrer Grünflächen und öffentlichen Plätze in den Stadtteilen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt und Harvestehude sowie im Außenalsterbereich ein. Hierhin müssen die identisch ausgerüsteten 6,5-Tonner täglich Mannschaft und Arbeitsgeräte wie Rasenmäher, Laubpuster oder Freischneider transportieren, um schnell und zuverlässig die anstehenden Reinigungs- und Gärtnerarbeiten ausführen zu können. </p> <p> „Insgesamt zehn solcher Regiefahrzeuge zählen zu unserem Fuhrpark. Mit den erstmals angeschafften Erdgas-Daily wollen wir mehr für den Umweltschutz in der Hansestadt tun und gleichzeitig Kraftstoffkosten sparen“, erklärte Jan Domes, Betriebsleiter im Bezirksamt Eimsbüttel. Derzeit koste das Erdgas als Treibstoff rund 25 bis 30 Prozent weniger als Diesel. In vier Jahren sollen sich laut Domes die etwa 20 Prozent höheren Anschaffungskosten für die Erdgas-Daily amortisiert haben. </p> <p> Den Iveco Transporter vom Typ ECODaily 65C14G treibt ein 100 kW (136 PS) starker Ottomotor mit Turboaufladung und kräftigen 350 Nm Drehmoment an. Das Drei-Liter-Triebwerk basiert auf dem gleichgroßen Dieselmotor. Den Zylinderkopf haben die Iveco-Ingenieure umgerüstet und mit Zündkerzen bestückt. Sequentielle Multipoint-Einspritzung, stöchiometrische Verbrennung und Drei-Wege-Katalysator garantieren den EEV-Abgasstandard. Selbst die zukünftig noch strengeren Grenzwerte der Euro-6-Norm erfüllt der Daily-CNG-Motor. </p> <p> Fünf unterflurig am Rahmen angebrachte Gastanks für insgesamt fast 44 Kilogramm Erdgas erlauben eine Reichweite von 350 bis 400 Kilometer. Ein zusätzlicher 14-Liter-Benzintank dient im Notfall dafür, sich mit reduzierter Motorleistung (60 kW/82 PS) bis zur nächsten Erdgastankstelle retten zu können. Davon müssen die Hamburger Doppelkabinen entfernungsbedingt kaum Gebrauch machen. Sie legen täglich selten mehr als 70 Kilometer zurück. Öfter als einmal pro Woche brauchen die siebensitzigen Kleinlaster nicht aufgetankt werden. </p> <p> Den Kipperaufbau steuerte Atlas Hamburg bei. Der Dreiseitenkipper besitzt eine Ladefläche von 3.600 mal 2.200 Millimeter. Die Seitenwände sind 40 Zentimeter hoch und lassen sich dank abnehmbarer Aufsteckwände bei Bedarf auf 80 Zentimeter erhöhen. Die Kipphydraulik bedient der Fahrer mittels Tastschalter im Armaturenbrett. Zum Kippen pumpt eine am Nebenantrieb des Getriebes angeflanschte Hydraulikpumpe wie bei einem LKW Öl in den Kippzylinder. Die Kipprichtung bestimmt der Fahrer durch Umstecken der vertauschsicheren Steckbolzen per Hand. Eine automatische Endabschaltung begrenzt den Kippwinkel der Ladefläche. Die Kippfunktion ist notwendig, da die Doppelkabinen mit rund zwei Tonnen Nutzlast neben den Arbeitsgeräten, Schaufeln und Besen häufig auch Schüttgüter wie Kies, Sand, Steine, geschredderte Hölzer oder Abfälle transportieren müssen. </p> <p> Betriebsleiter Domes plant für die Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb eine Einsatzzeit von sieben bis acht Jahren. Dann sollten die Doppelkabiner zwischen 70.000 und 130.000 Kilometer im Stadtverkehr zurückgelegt haben. „Wenn uns die Erdgas-Daily in den nächsten Monaten bei der Zuverlässigkeit und dem Verbrauch überzeugen, ist nicht auszuschließen, dass wir bei zukünftiger Ersatzbeschaffung ebenfalls Gasfahrzeuge in die engere Wahl ziehen“, sagte der gelernter Landschaftsgärtner und Techniker im Garten- und Landschaftsbau bei der Übergabe der Fahrzeuge. Auf seine Erfahrungen mit den Erdgas-Daily sind auch die Fuhrparkchefs in den städtischen Betriebshöfen der übrigen sechs Hamburger Stadtteile gespannt. Denkbar, dass auch sie künftig diese saubere und leise Antriebstechnik in Betracht ziehen.</p>
Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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