Seat Leon Cupra 280
<p> Er ist der stärkste Serien-Seat aller Zeiten. Vor allem aber sprintet der bis zu 280 PS entwickelnde Leon Cupra wahlweise als Coupé oder als kompakter Fünftürer in seiner Leistungsklasse allen Rivalen auf und davon. Ein spanischer Spaß- und Sportbringer, der überdies auch noch überraschend alltagstauglich ist.</p>
In der griechischen Mythologie war Leon ein löwenstarker Kämpfer im Krieg zwischen Giganten und Göttern. Während aber der antike Leon getötet wurde, soll der namensgleiche Seat alle Rivalen niederringen, was ihm zumindest als kompakter Kraftsportler mit Cupra-Kennung und eindrucksvollen Fahrleistungen gelingen könnte. Dazu bieten die Spanier den Leon Cupra in Neuauflage ab dem 8. März erstmals in zwei Karosserieversionen an: So gibt es den iberischen Golf-Ableger als 4,27 Meter langen Fünftürer und als vier Zentimeter kürzeres dreitüriges Coupé. Für flotten Vortrieb sorgt jeweils ein neuer 2,0-Liter-Turbobenziner, der in der Basisversion wie bisher 195 kW/265 PS leistet. Frischer Leistungsträger ist jedoch der „Cupra 280“ mit 206 kW/280 PS. Die Preise beginnen bei 30.810 Euro für das Cupra Coupé und bei 32.110 Euro für das Cupra 280 Coupé. Jeweils 500 Euro Aufpreis kostet der sportlichste Seat als Fünftürer. Damit bewegt sich der Leon Cupra in der Mitte des Konkurrenzfeldes, zu dem Modelle zählen wie Opel Astra OPC, Ford Focus ST, Renault Mégane RS und Volvo V40 T5, aber auch der etwas schwächere Wolfsburger Gen-Spender Golf GTI und der 20 PS stärkere und entsprechend teurere VW Golf R.
Vorweg fährt der Leon in seiner PS-Liga beim Standardsprint aus dem Stand auf Tempo 100: Als Cupra SC 280 mit optionalem Doppelkupplungsgetriebe genügen ihm dafür 5,7 Sekunden und auch als Sechsgang-Handschalter benötigt er nur 5,8 Sekunden. Dagegen wird die Vmax wie bei fast allen Kompakt-Racern bei 250 km/h eingebremst. Wer es langsam angehen lässt, könnte mit dem Cupra SC 280 sogar um einen Cup der Spritknauserer kämpfen: 6,4 Liter Normverbrauch für die Automatikversion bzw. 6,6 Liter für den Handschalter sind 1,5 Liter weniger als die durstigsten Gegner konsumieren. Gibt man Gas, gönnt sich der Cupra aber wie alle anderen wesentlich höhere Werte. Auch sonst gibt sich der stärkste Leon keine Blöße bei Alltagstalenten. Seat hat das Leon-Menü zwar mit viel Salsa nachgeschärft, verzichtet aber bewusst darauf, den Cupra 280 als wilden Reiter vorzuführen. So künden keine Spoiler-Orgien von den Kräften eines bösen Buben, es gibt nur dezente Hinweise auf das Feuer unter der Motorhaube. Dazu zählt die modifizierte Front mit großen Lufteinlässen, der angedeutete Diffusor und ein Dachkantenspoiler. Durch letzteren sowie durch auffällige 19-Zoll-Räder differenziert sich der 280-PS-Cupra zudem von der 15 PS schwächeren Basisversion.
Unter dem Blech arbeitet eine auch in dieser Leistungsklasse noch nicht selbstverständliche serienmäßige Vorderachs-Differentialsperre für die Jagd um Kurven und Kehren. Hinzu kommt eine adaptive Fahrwerksregelung, die den Spagat zwischen dem Kampf um Sekunden auf Rundkursen und ordentlichem Komfort auf Schlaglochstrecken oder langen Autobahnetappen bravourös bewältigt. Damit setzte sich der Seat auf unseren Testfahrten vorbildlich in Szene. Kaum ein Zittern der Karosserie bei Bodenwellen oder Unebenheiten, stattdessen feinfühlig ansprechende Feder-Dämpfereinheiten. Dazu gut gedämmte Abroll- und Fahrgeräusche, was dem akustischen Spaß an der kernig-klingenden Soundsymphonie von Motor und Auspuff zugute kommt. Vor allem, wenn das Fahrprogramm „Cupra“ angewählt wurde und eine Soundmaschine den Klangs des Turbos verstärkt während die Innenraum LEDs feurig rotes Ambientelicht verbreiten.
Überraschendes bietet auch die Sitz-Landschaft im Seat. Vorne gibt es genügend Seitenhalt, falls doch einmal mit Rennoverall und Helm nach einer neuen Nordschleifen-Bestzeit gefahndet wird. Andererseits fehlt es nicht an passablem Langstreckenkomfort für Anzugträger. Im Fond zählt der Leon sogar zu den größten Kompakten. Sowohl als Fünftürer wie auch als dreitüriges Coupé offeriert er im jeweiligen Konkurrenzumfeld erstaunlich viel Kopffreiheit, ausreichend Beinraum, und ein großes Raumgefühl durch üppige Glasflächen. Kein Raumwunder, aber immerhin Durchschnitt sind die Gepäckabteile der Cupra-Geschwister, allein die Höhe der Ladekante und die Stufe im Laderaumboden bei umgelegter Lehne stören.
Zurück zu den Kerndisziplinen eines Sportwagens. Der Turbomotor im Leon Cupra 280 spricht wie schon im Golf GTI feinfühlig und spontan an. Vor allem beeindruckt er durch 350 Nm Drehmoment in dem extra breiten Band von 1.750 bis 5.600 Touren. Zu den besten Fronttrieblern zählt der Cupra auch bei Lenkpräzision, Neutralität und Rückmeldung. Dank einer Lenkung mit progressivem Übersetzungsverhältnis genügen in Spitzkehren oder beim Zirkeln in enge Parklücken kleinere Lenkbewegungen. Ganz Racer ist der Cupra – für den Seat in Jahren mit gut gefüllter Kriegskasse eine eigene Meisterschaft ausrichtete und jetzt immerhin Kundensportprogramme ankündigt – wenn es um die Abschaltung des ESP etwa auf Rennstrecken geht. Auf Tastendruck lässt sich erst die Antriebsschlupfregelung ausschalten und dann in einer zweiten Stufe das ganze System. Aber auch ohne diese Scharfschaltung fällt es schwer, dem Suchtpotential des Seat nicht zu erliegen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Gebärden sich Wettbewerber wie der Ford Focus ST vor allem als wilde Spaßmacher, ist der Seat eher der sportliche Musterschüler in der unteren Mittelklasse. Der Motor drückt und dreht wie kaum ein anderer, das Auto klebt aber dennoch auf dem Asphalt. Und nicht nur in Kurven zeigt die Differentialsperre effektive Wirkung. Dazu verzögert die Bremsanlage bissfest und gut dosierbar.

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Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Kurz: Als kompaktes Sportcoupés oder heißer Hatchback bringen die neuen Cupra-Versionen des Seat Leon Tempo und Temperament in den Alltag, ohne ernste Defizite an praktischen Talenten.
Seat Leon Cupra - Technische Daten:
Fünftürige, fünfsitzige Steilhecklimousine (Leon) bzw. dreitüriges, fünfsitziges Coupé (Leon SC) der Kompaktklasse mit Vorderradantrieb; Länge: 4,27 (Coupé: 4,24) Meter, Breite: 1,82 (Coupé: 1,81) Meter, Höhe: 1,43 (Coupé: 1,42) Meter, Radstand: 2,63 (Coupé: 2,60) Meter, Kofferraumvolumen: 341 bis 1.166 (Coupé: 380-1.150) Liter
Motoren:
Leon Cupra und Leon Cupra SC mit 2,0-Liter-TSI-Benziner, 6-Gang-Getriebe (optional 6-Gang-DSG-Doppelkupplungsgetriebe), 195 kW/265 PS, max. Drehmoment: 350 Nm bei 1.750-5.300 U/min, Cupra 0-100 km/h: 6,0 (mit DSG: 5,9), Cupra SC 0-100 km/h: 5,9 (mit DSG: 5,8) s, Vmax: 250 km/h (abgeregelt), Verbrauch Leon: 6,6 (mit DSG: 6,6) l/100 km, Verbrauch Leon Cupra SC: 6,6 (mit 6,4) l/100 km, CO2-Ausstoß: 155 (mit DSG: 155) g/km, CO2-Ausstoß Leon SC 154 (mit DSG: 149) g/km, Effizienzklasse: k.A., Preis Leon Cupra SC ab: 30.810 (mit DSG: ab 32.510) Euro, Preis Leon Cupra ab 31.310 (mit DSG: ab 33.010) Euro.
Leon Cupra 280 und Leon Cupra SC 280 mit 2,0-Liter-TSI-Benziner, 6-Gang-Getriebe (optional DSG-Doppelkupplung), 206 kW/280 PS, max. Drehmoment: 350 Nm bei 1.750-5.600 U/min, 0-100 km/h: 5,9 (mit DSG: 5,8) s, SC 5,8 und 5,7, Vmax: 250 km/h (abgeregelt), Verbrauch Leon: 6,6 (mit DSG: 6,6) l/100 km, Verbrauch Leon Cupra SC: 6,6 (mit 6,4) l/100 km, CO2-Ausstoß: 155 (mit DSG: 155) g/km, CO2-Ausstoß Leon SC 154 (mit DSG: 149) g/km, Effizienzklasse: k.A., Preis Leon Cupra SC 280 ab: 32.110 (mit DSG: ab 33.810) Euro, Preis Leon Cupra 280 ab 32.610 (mit DSG: ab 34.310) Euro.
Seat Leon Cupra und Leon Cupra SC – Kurzcharakteristik:
Alternative zu: Alfa Romeo Giulietta 1.8 TBi 16V QV, Opel Astra OPC, Ford Focus ST, Renault Mégane RS, Volvo V40 T5 und dem schwächeren VW Golf GTI Performance sowie dem stärkeren VW Golf R
Sieht gut aus: als Cupra 280 im Rennanzug auf dem Supermarktparkplatz bzw. als Sieger bei Sprintderbies
Passt zu: Jägern schneller Rundenzeiten, die im Straßenalltag nicht auf jeglichen Komfort verzichten wollen
Was kommt noch: Kombiversion Seat Leon ST Cupra, Body- und Performance-Pack für aufdringlichere Optik

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Aktuelles
Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
Aktuelles
Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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