Full-Service-Konzept
<p> Interview mit Andrew Han (Sales Manager, NewMotion, Foto li.).</p>
Flottenmanagement: Sie sind laut eigenen Angaben Europas größter Full-Service-Ladepunkt-Anbieter. Was bedeutet Full-Service in diesem Zusammenhang?
Andrew Han: Full-Service bedeutet für den Endkunden, dass er von der Planung über die Hardware bis hin zur Installation alles aus einer Hand erhalten kann. Dies beinhaltet auch die Themen Abrechnung und Geldtransfer für beispielsweise den Strom, der zu Hause geladen wird. Es bedeutet aber auch, dass wir dem Kunden eine Ladekarte an die Hand geben können, die in ganz Europa (28 Länder) an über 100.000 Ladesäulen zum Stromtanken berechtigt.
Flottenmanagement: Gerade beim Laden zu Hause stellt sich die Frage für den Dienstwagenfahrer wie die Abrechnung der Stromkosten vonstatten geht. Welche Lösungen bieten Sie hier an?
Andrew Han: Die NewMotion wird im zweiten Quartal dieses Jahres eine eichrechtskonforme Lösung anbieten, die auch zu Hause installiert werden kann. Zur Abrechnung kann man die Shell Tankkarte nutzen oder unsere NewMotion Karte. Die Daten gehen in unsere Cloud und werden dem Flottenmanager am Ende des Monats in einer gesammelten Rechnung zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen überweist die Gesamtsumme der Rechnung an NewMotion und wir verteilen die Beträge entsprechend des Verbrauchs des Einzelnen an die Mitarbeiter. Wer die Shell Card als Tankkarte verwendet, erhält die Rechnung in der kostenstellenbezogenen Abrechnung der euroShell Tank- und Ladekarte zusammen mit den Kosten für Benzin oder Diesel.

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Flottenmanagement: Welche Herausforderungen gibt es bei der Errichtung von Ladesäulen am Unternehmensstandort und beim dienstwagenberechtigten Mitarbeiter?
Andrew Han: Die Zustimmung für die Errichtung eines Ladepunkts des Eigentümers in einem Gewerbegebäude ist in der Regel kein großes Hindernis. Insbesondere wenn man als Unternehmen Hauptmieter ist. Anders sieht dies für die Dienstwagenfahrer aus, wenn diese Mieter oder Eigentümer in einem Wohnhaus mit mehreren Parteien sind. Hier ist man auf den Willen aller Parteien angewiesen. Die Bundesregierung ist bemüht die Einstimmigkeit solcher Beschlüsse zu kippen, sodass eine Mehrheit von 70 Prozent der Parteien im jeweiligen Mietshaus ausreicht, um eine Lademöglichkeit zu installieren. Bislang gibt es keine gesetzliche Einigung für diesen Vorschlag.
Flottenmanagement: Kürzlich wurde eine Kooperation zwischen NewMotion und der Daimler AG bekanntgegeben. Was steckt hinter der Zusammenarbeit? Welche Ziele verfolgen Sie?
Andrew Han: Diese Zusammenarbeit soll das Thema Ladeinfrastruktur bei den Kunden von Athlon und Mercedes-Benz etablieren. Für die Flottenmanager ergibt sich daraus der Vorteil alles aus einer Hand zu erhalten, denn Fahrzeugbeschaffung und Ladelösung sind nicht voneinander getrennt. Das ganzheitliche und modular aufgebaute Angebot bietet maßgeschneiderte Lösungen für alle Ladeanforderungen. Von der Beratung über die Installation bis hin zum Betrieb der Ladepunkte erhalten Kunden auf Wunsch umfassende Dienstleistungen rund um das Thema Laden. Dazu gehören Ladestationen an Unternehmensstandorten, Heimladestationen für Mitarbeiter sowie der Zugriff auf öffentliche Ladepunkte.
Flottenmanagement: Ist es denkbar, dass Tank- und Ladekarten in Zukunft durch eine App oder ähnliches ersetzt werden?
Andrew Han: Ja, ich denke da wird es in Zukunft hingehen. Über unsere App kann man schon heute alle NewMotion-Ladepunkte bedienen. Dies sind europaweit derzeit 100.000 Ladepunkte. Allerdings gibt es auch Anwendungsfälle bei denen eine physische Tankkarte nach wie vor unersetzbar ist: Beispielsweise in einer Tiefgarage in der kein Handyempfang möglich ist.
Flottenmanagement: Wie wird sich der Elektromarkt in Deutschland zukünftig entwickeln?
Andrew Han:Die 0,5-Prozent-Versteuerung des geldwerten Vorteils wird für die Elektromobilität in Deutschland einen deutlicher Aufschwung bedeuten. Wir glauben darüber hinaus, dass in den nächsten Jahren Themen wie induktives Laden oder vehicle-to-grid auf der Agenda stehen werden. Gerade letzteres dürfte bei Zunahme der Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr an Bedeutung gewinnen. Dabei dienen die Akkus der Fahrzeuge als Energiespeicher auf den bei Lastspitzen im Stromnetz beispielsweise in einem Wohngebiet zurückgegriffen werden kann, sofern das Fahrzeug an der Ladesäule angeschlossen ist. Besonders bei der angestrebten Energiewende können die Autos als Zwischenspeicher ein wichtiger Baustein sein. Die Elektroautos fungieren dabei als Schwarmbatterie. Das heißt natürlich nicht, dass der einzelne seine Batterie komplett entleeren muss und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen muss. Diesen Irrglauben hört man in diesem Zusammenhang immer wieder. Wir reden bei vehicle-to-grid von etwa fünf bis sechs Prozent der Ladekapazität pro Fahrzeug.

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Aktuelles
Zur Abrechnung bei Kürzung des Vollkasko-Leistungsanspruchs wegen Trunkenheit
<p> Verursacht ein Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall infolge erheblicher Alkoholisierung grob fahrlässig, so kann der aus einer Vollkaskoversicherung in Anspruch genommene Versicherer den Anspruch aus der Vollkaskoversicherung im Einzelfall um 75% kürzen. Der Versicherer ist zur Kürzung seiner Versicherungsleistung berechtigt, weil der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. In diesem Falle ist der Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung zunächst vom Gesamtschaden abzuziehen erst sodann die Kürzung des Leistungsanspruchs vorzunehmen. Dies folgt daraus, dass die Selbstbeteiligung in unmittelbarem Zusammenhang zum Schaden steht, dessen Höhe eben erst feststehen muss, bevor eine Leistungskürzung nach § 81 Abs.2 VVG vorgenommen wird. Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich etwas anderes auch nicht aus § 13 Abs.10 AKB. In dieser Bestimmung ist lediglich normiert, dass von dem Schaden die Selbstbeteiligung abzuziehen ist. Eine Regelung, wie die Selbstbeteiligung bei Leistungskürzungen nach § 81 Abs. 2 VVG zu berücksichtigen ist, enthält § 13 Abs. 10 AKB dagegen nicht.</p> <p> Bei dem unstreitigen Schaden in Höhe von 2.261,83 €, einer Selbstbeteiligung von 500,00 € und einer Leistungskürzung um 75 % ergibt sich ein Leistungsanspruch des Beklagten in Höhe von 440,46 €. Damit hat der Beklagte einen Betrag in Höhe von 1.321,37 € ohne Rechtsgrund von der Klägerin erhalten.</p> <p> <em>LG Aachen, Urteil vom 14.07.2011, Az. 2 S 61/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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