
Die Dienstwagengestellung mit anschließender Versteuerung auf Ein-Prozent-Basis (plus natürlich 0,03 Prozent pro einfachem Entfernungskilometer zwischen Wohn- und Arbeitsort) war lange gesetzt und ausschließlich gelebte Praxis in deutschen Fuhrparks. Erodierte diese im Alltag in der Vergangenheit schon ein bisschen durch junge Talente insbesondere in den Städten, die oft ein Mobilitätsbudget bevorzugen statt eines fest zugeordneten Dienstfahrzeugs (sofern dieses natürlich nicht für ihre Tätigkeit notwendig ist), hat die vergangene Pandemie die Karten nochmals neu gemischt.
Denn viele Arbeitnehmer haben Gefallen am Homeoffice gefunden, egal ob dauerhaft oder zumindest an einigen Tagen in der Woche. Und das ist durchaus verständlich: Man spart sich Reisezeit, Reisekosten (sofern man keinen pauschal versteuerten Dienstwagen sein Eigen nennt) und hat obendrein noch eine vertraute, gemütliche Umgebung während der Arbeit. Natürlich gibt es auch viele Gründe, die gegen einen Homeoffice-Arbeitsplatz sprechen können, wie fehlender Arbeitsraum, keine Ruhe zum Arbeiten – aber bei vielen Mitarbeitern scheint dieses kein Problem darzustellen. Immer mehr Unternehmen fördern aktiv Homeoffice-Tage ihrer Mitarbeiter, sparen sie doch langfristig Bürofläche ein, wenn nicht jeder Mitarbeiter einen fest zugewiesenen Arbeitsplatz benötigt.
Ein dauerhafter Homeoffice-Arbeitsplatz kann den persönlichen Mobilitätsbedarf massiv verändern. Denn während man normalerweise täglich zum Arbeitsplatz fährt, sind alle anderen Fahrten wie Großeinkauf oder Wochenendbesuche nur ab und zu fällig. Da fragt sich der Dienstwagenberechtigte irgendwann zu Recht, ob es weiterhin der Dienstwagen sein muss, und wenn ja, ob er denn weiterhin pauschal versteuert werden sollte. Denn es gibt zu der Pauschalversteuerung ja durchaus eine valide Alternative: Die Fahrtenbuch-Methode. Diese lohnt umso mehr, je weniger das Fahrzeug tatsächlich zur privaten Nutzung verwendet wird. Natürlich kann man, wenn der „erste Arbeitsort“ nunmehr das Homeoffice ist, zumindest die 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer zum Unternehmen erst mal streichen. Aber auch mit dem pauschalen ein Prozent „benötigt“ man doch einen gewissen Anteil privater Fahrten, damit die Regelung sich finanziell lohnt. Ansonsten würde unter Umständen tatsächlich der Umstieg auf ein – idealerweise digitales – Fahrtenbuch Sinn machen. Sofern der Arbeitgeber dies zulässt. Denn wird ein Fahrtenbuch nicht korrekt geführt, droht im Falle einer Beanstandung bei der Betriebsprüfung die rückwirkende Umstellung auf die alte Ein-Prozent-Regelung, neben dem Ärger mit der Korrektur von Unternehmensbilanzen. Allerdings darf die proaktive Umstellung von der Ein-Prozent-Regelung auf ein Fahrtenbuch nicht unterjährig erfolgen, muss also immer für ein ganzes Jahr gelten. Zeit genug also, sich für das Jahr 2024 schon heute mit der Thematik auseinanderzusetzen und beispielsweise verschiedene elektronische Fahrtenbuchanbieter zu testen.
Aber wenn man schon etwas infrage stellt, warum dann nicht gleich einen Schritt weitergehen? Es gibt ja auch eine weitere, sehr elegante Art, die Ein-Prozent-Regelung zu umschiffen oder zumindest die Kosten drastisch zu reduzieren: mit einem batterieelektrischen Fahrzeug. Hier erhält das Unternehmen immerhin noch bis zum September die volle Förderung, von der jährlich abrechenbaren THG-Quote einmal abgesehen. Und natürlich ist die Versteuerung auch pauschalisiert ungleich günstiger: Nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises werden zur Versteuerung verrechnet – sofern der Neupreis unter 60.000 Euro brutto lag (ansonsten: 0,5 Prozent).
Oder noch einen Schritt weiter? Braucht man, wenn man beispielsweise in der Innenstadt wohnt, überhaupt noch ein eigenes Fahrzeug? Oder kann man mit einem Mobilitätsbudget für die vorhandenen Angebote wie Carsharing, E-Pedelec, Scooter oder Mietwagen sowie öffentliche Verkehrsmittel nicht auch prima seinen Mobilitätsbedarf decken? Und hält der Arbeitgeber vielleicht sogar – für notwendige Dienstreisen oder private Urlaubsfahrten beispielsweise – einen Fahrzeugpool bereit, den man im Rahmen des Mobilitätsbudgets ebenfalls nutzen darf?
Inzwischen stehen auch viele Dienstfahrten selbst auf dem Prüfstand: In der Pandemie wurde deutlich, dass etliche Besprechungen – insbesondere wenn diese kürzer sind und die Teilnehmer sich bereits kennen – per Videochat statt als physischer Vor-Ort-Termin durchgeführt werden können. Das ist sicher keine Lösung für jede Besprechung, da natürlich auch die Gespräche untereinander in der Kaffeepause oft sehr wichtig sind, auch für das Unternehmen selbst – daher bitte nicht nur auf die Fuhrparkkosten schauen. Aber schon wenn ein gewisser Prozentsatz der Meetings auf Videomeetings umgestellt wird, sinkt der Mobilitätsbedarf. Und damit sinken natürlich auch die Kosten.