THG-Quote: Sinnvolle E-Flotten-Förderung mit Zukunftsperspektive

<p>Silke Evers, Geschäftsführerin euroShell Deutschland</p>

THG-Quote: Sinnvolle E-Flotten-Förderung mit Zukunftsperspektive

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THG-Quote: Sinnvolle E-Flotten-Förderung mit Zukunftsperspektive

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An der E-Mobilität führt im Flottenmanagement langfristig kein Weg vorbei. Fördermittel, die es Unternehmen erleichtern, ihre Flotten von Verbrennern auf E-Fahrzeuge umzustellen und die nötige Ladeinfrastruktur zu schaffen, sind deswegen überaus willkommen – so auch die zu Beginn des Jahres gestartete THG-Quote.

Willkommene Belohnung für E-Flotten 
Die Idee dahinter ist einfach wie sinnvoll: Der Staat ermöglicht es, mit den CO2-Emissionseinsparungen batterieelektrischer Fahrzeuge zu „handeln“. Im Rahmen dieses Quotenhandels können Privatpersonen ebenso wie Manager kleiner und großer Flotten für ein Kalenderjahr die zertifizierten CO2-Einsparungen ihrer vollelektrischen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge durch einen Dienstleister wie Shells Partner Online Fuels verkaufen lassen und eine Prämie erhalten. So werden E-Fahrzeug-Halter dafür belohnt, dass sie sich statt eines Autos mit Verbrennungsmotor für ein reines E-Auto entscheiden und so CO2-Emissionen vermeiden. Auch wenn ein Unternehmen die THG-Prämie geltend gemacht hat, beeinflusst dies nicht die unternehmenseigene CO2-Bilanz – so werden Flottenbetreiber doppelt für die Emissionseinsparungen belohnt.

Gleichzeitig wird die THG-Quote im Gegensatz zum einmaligen Umweltbonus mit Innovationsprämie beim Fahrzeugkauf jährlich ausgezahlt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Fahrzeuge im laufenden Betrieb kontinuierlich die Emissionen auf unseren Straßen senken. Der große Vorteil: Am Ende profitieren besonders diejenigen, die frühzeitig auf die E-Mobilität gesetzt haben.

Dass die THG-Quote vom Markt angenommen wird, zeigt auch der neue Masterplan „Ladeinfrastruktur II“ der Bundesregierung. Dieser sieht unter anderem vor, dass sich die Quotenregelung im ersten Quartal 2023 auch auf schwere vollelektrische Nutzfahrzeuge erstrecken soll – ein wichtiger Schritt zu Netto-null-Emissionen im Verkehrssektor.

Quote nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für öffentliche Ladesäulen
Doch die THG-Quote gilt nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für öffentliche Ladesäulen. Denn wer öffentliche Ladesäulen betreibt, die für Dritte zugänglich und bei der Bundesnetzagentur eingetragen sind, hat die Möglichkeit, eine Prämie pro in Verkehr gebrachter Strommenge geltend zu machen. Ladestationen für Unternehmensflotten, die Dritten nicht zugänglich sind, werden von der Bundesregierung anderweitig gefördert: So gibt es beispielsweise den KfW-Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen, der den Ausbau der eigenen Ladeinfrastruktur vor Ort unterstützt.

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Letztendlich wird jede Förderung benötigt, damit die Flottentransformation zum Erfolg wird.

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