
Grundlegend werden in einer Car-Policy oder auch Dienstwagenordnung die Normen zur Steuerung des Fuhrparkgeschehens definiert. Neben der Festlegung der Dienstwagenberechtigung wird darin oft auch die Fahrzeugauswahl geregelt. Diese Einschränkungen sollen jedoch nicht nur das Unternehmen vor allzu überzogenen Anschaffungen durch die Dienstwagenberechtigten bewahren, sondern auch für Gleichheit innerhalb der Mitarbeiterschaft und eventuell für eine einheitliche Außenwirkung sorgen. Darüber hinaus wird auch der Fahrer vor einer übermäßigen finanziellen Belastung durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils geschützt.
Doch manchmal darf es im Leben etwas mehr sein und dafür gibt es auch Ausnahmen in der Car-Policy. Wem das Auto derart wichtig ist, dass er dafür sogar einen Teil der Mehrkosten übernehmen würde, findet in vielen Unternehmen Gehör. Denn schließlich ist der Dienstwagen in diesen Fällen ein Motivationsinstrument. Überhaupt ist der firmenfinanzierte Pkw nach wie vor die beliebteste Anreizmethode in Deutschland. In einer Umfrage von LeasePlan Deutschland stellte die Leasinggesellschaft die Befragten vor die Wahl: entweder eine Gehaltserhöhung oder einen Dienstwagen. Ganze 78 Prozent der Teilnehmer entschieden sich für den Dienstwagen. Gäbe es keine Einschränkungen durch die Car-Policy würden 26 Prozent einen SUV wählen und immerhin 13 Prozent ein Cabriolet, wie die Umfrage zeigen konnte.
Denkbar ist übrigens auch, einen Oldtimer als Dienstwagen zu nutzen. Dies hätte bei der Versteuerung durch den Nutzer den Vorteil, dass nicht der aktuelle Zeitwert des Fahrzeugs berechnet wird, sondern, wie bei einem Neuwagen, der Listenpreis. Einzig das Finanzamt könnte hier einen Strich durch die Rechnung machen. Denn es muss nachgewiesen werden, dass der Wagen als Geschäftsfahrzeug dient und sich für die jeweilige Nutzung eignet. Generell gilt: Das Fahrzeug muss zum Unternehmen passen. Schließlich ist die Flotte ein Aushängeschild des Unternehmens. Ein Handwerker im Ferrari oder ein Banker im Dacia passen somit einfach nicht zusammen.
In einem Special haben wir uns einmal mit den Grenzfällen innerhalb einer Car-Policy beschäftigt und verschiedene Möglichkeiten der Fahrzeugindividualisierung betrachtet. Von der Felge bis zur Infotainment-App haben wir vielfältige Bereiche thematisiert. Doch wer jetzt denkt, dass dabei nur das optische sowie technische Tuning behandelt werden, hat weit gefehlt. Denn nicht jede Individualisierungsmaßnahme dient der Verschönerung des eigenen Dienstwagens, viele Veränderungen des Ausgangsfahrzeugs sind auch aus Fuhrparkund Unternehmenssicht sinnvoll. So kann sich die Folierung einer Felge (S. 102) oder eines ganzen Fahrzeugs (S. 92) positiv auf den Restwert des Dienstwagens auswirken, indem die Folie vor Verschmutzungen und kleinen Kratzern schützt. Darüber hinaus kann mit entsprechender Beklebung auch Aufmerksamkeit auf das jeweilige Unternehmen gezogen werden. Gerade in der Werbebranche gilt es, aufzufallen und sich von der Masse abzuheben. Dabei kann natürlich auch ein sportliches Fahrzeug mit diversen Performancepaketen (S. 100) helfen. Ein „RS“ im Namenszug auf dem Kofferraumdeckel oder im Kühlergrill ist nicht nur für Kenner ein Merkmal besonderer Sportlichkeit.
Schon bei den sportlichen Dienstwagen wird eines offensichtlich: Am meisten profitiert der Fahrer von der Individualisierung der Firmenfahrzeuge. Noch deutlicher wird dies bei dem Thema Sonderumbauten (S. 91). Hierbei kann man oft sehr spezifisch auf die Bedürfnisse der Fahrer eingehen. Mit Sonderumbauten sind allerdings nicht der breite Heckspoiler auf dem Kleinstwagen oder der Schalensitz im Familienauto gemeint. Vielmehr tragen diese der wachsenden Diversität in Unternehmen Rechnung, indem auch Mitarbeiter mit körperlicher Beeinträchtigung von ihrem Recht auf einen Dienstwagen Gebrauch machen können. Oft sind dazu nur kleinere Änderungen wie ein spezieller Sitz nötig.
Nicht nur viele Menschen haben ein besonderes Anforderungsprofil an ihre Fahrzeuge, auch Unternehmen in bestimmten Branchen sind auf der Suche nach Pkw mit speziellen Ausstattungen. Immer mehr Einrichter, die aus dem Nutzfahrzeugbereich bekannt sind, haben sich auf die Ausstattung von Pkw spezialisiert (S. 94). Dieser Befund ist dabei weniger einem Trend zum Downsizing zuzuordnen als vielmehr der größeren Sensibilität für Themen wie Ladungssicherung im Pkw-Bereich. Die Einrichter sehen sich dabei anderen Herausforderungen gegenüber, als dies bei einem Transporter vielleicht der Fall ist. So ist in einem Pkw nicht nur deutlich weniger Platz, auch wird der Firmenwagen im Gegensatz zum 3,5-Tonnen- Sprinter unter Umständen für Privatfahrten genutzt. Dementsprechend sollte die Einrichtung mobil sein und nicht bei jeder Fahrt im Kofferraum mitgeführt werden müssen.
Natürlich gibt es auch fest installierte Nachrüstlösungen, beispielsweise im Bereich der Parkassistenten (S. 98). Wer die Ausstattung seines Firmenwagens in gewissen Bereichen anheben will, kann dies relativ einfach durch Nachrüstung tun. Zu unterscheiden ist dabei allerdings ein Softwaretuning und eine Hardware-Erweiterung. So lässt sich die Hardware in Form von Rückfahrkameras, Parksensoren, Schilderassistenten oder WLAN in Fahrzeugen problemlos nachrüsten. Das Updaten der Fahrzeugsoftware oder des Infotainmentsystems ist jedoch eine neue Problemstellung in der Automobilindustrie und entsprechend komplex. Lässt sich das Kartenupdate beim Navigationssystem noch leicht durchführen, sieht dies bei anderen Anwendungen schon schwieriger aus. Allerdings fällt das Thema Softwaretuning nicht unter den Bereich Fahrzeugindividualisierung, da es sich ja um ein Update schon vorhandener Software handelt.
Unser Special Fahrzeugindividualisierung zeigt: Es sind eine Menge Sonderwünsche in der Flotte möglich. Dabei sind die Car-Policys der Unternehmen weit weniger Spielverderber, als dies von den meisten Dienstwagenberechtigten wahrgenommen wird. Wichtig ist, dass nicht nur der Fahrer profitiert, sondern auch das Unternehmen. Unter diesem Gesichtspunkt lassen sich viele Änderungswünsche durchsetzen. Prinzipiell steigert jede Fahrzeugindividualisierung den Wert des Fahrzeugs. Ob sich dies jedoch auch positiv auf den Restwert des Firmenwagens auswirkt, hängt von der Ausstattung selbst ab (S. 96). Denn eine Zusatzausstattung muss natürlich auch einen Abnehmer beim Wiederverkauf finden, denn sonst bleibt der Restwert unverändert oder kann sogar sinken. Hingegen fördern sicherheitsrelevante Sonderwünsche wie Spurhalteassistenten oder Abstandswarner nicht nur die Begehrlichkeit eines Dienstwagens, sondern vermeiden möglicherweise sogar restwertmindernde Schäden. Ganz gleich in welchem Bereich individualisiert wird, es kommt insbesondere bei Fahrzeugen im Flottenbereich auf die bereits angesprochene Verhältnismäßigkeit an.