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Vor einigen Jahren galten noch ein Navigationsgerät oder eine Freisprecheinrichtung als Nonplusultra der Technologie. Dies hat sich schon lange geändert. Die neuesten Fahrzeuggenerationen sind rollende Hightech- Maschinen, ausgestattet mit Technologien für die verschiedensten Anwendungsbereiche. Speziell in Sachen Sicherheit muss es da schon ein bisschen mehr sein: Abstandswarner, Notbrems- und Spurhalteassistent, Einparkhilfe sowie die Rückfahrkamera ebnen bereits heute den Weg zum autonomen Fahren und gehören bei vielen Modellen der Mittel- und Oberklasse inzwischen zur Standardausstattung. Die Bedeutung für die Hersteller lässt sich auch daran an der gestiegenen Nachfrage erkennen. Denn für viele Kunden stellen die Features mittlerweile ein Kaufkriterium dar.

Allerdings sind die angesprochenen Technologien in älteren Fahrzeugmodellen sowie Kleinstwagen meist nicht und in der Nutzfahrzeugbranche nur selten vorhanden. Eine vom ADAC erhobene Statistik zu den durch menschliches Fehlverhalten entstandenen Unfällen zeigt jedoch der Nutzen der Sicherheitssysteme. Das Risiko eines Unfalls resultierend aus zu geringem Abstand, Übersehen von Fußgängern oder falscher Straßenbenutzung kann entsprechend deutlich verringert werden.

Auch deshalb rüsten viele Hersteller der Nutzfahrzeugbranche ihre Modelle Schritt für Schritt mit genannten Technologien aus. Für Fahrzeuge, die noch nicht damit ausgestattet sind, besteht die Möglichkeit die gewünschten Features nachzurüsten. Denn nicht nur Nutzfahrzeuge, sondern auch Flotten aus Kleinstwagen bewegen sich oft im dichten Stadtverkehr und können somit von der Sicherheitstechnik profitieren.

Durch nachträglich mit Hardware ausgerüstete Flottenfahrzeuge können auch Fuhrparkleiter ihre Fahrer unterstützen. Besonders bei jenen Fahrern, die oft und lange auf den Straßen unterwegs sind, sollte darüber nachgedacht werden die Reise durch Komfortlösungen angenehmer zu gestalten. Eine Möglichkeit stellt hierbei ein komfortabler Sitz dar. Denn wer besser sitzt und sich wohler fühlt wird auch nicht so schnell müde. Zudem kann auch ein Head-up-Display (HuD) für eine Entlastung des Fahrers sorgen. Neben der komfortablen Anzeige wichtiger Fahrzeugdaten im Sichtfeld hat das HuD auch einen sicherheitsrelevanten Aspekt. Denn der Fahrer behält seinen Blick auf der Straße und ist so zu jeder Zeit konzentriert.

Darüber hinaus kann das potenzielle Unfallrisiko auch durch die elektronischen Helfer deutlich gesenkt werden. Denn nach einem langen Tag kann es trotz Komfortmaßnahmen schnell passieren, dass die Konzentration ein wenig nachlässt. Alleine eine kurze Unaufmerksamkeit reicht manchmal aus, um aus der Spur zu geraten und entsprechend zu verunfallen. Hierfür eignet sich beispielsweise ein Spurhalteassistent, der den Fahrer über ein akustisches oder optisches Signal warnt und aktiv unterstützt die Fahrbahn zu halten.

Auch die bereits angesprochene Einparkhilfe, beispielsweise in Form einer Rückfahrkamera, lässt sich nachrüsten. Dabei bieten die Hersteller unterschiedliche Lösungen an. In den meisten Fällen wird das Bild der Rückfahrkamera auf dem Display in der Mittelkonsole angezeigt. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung des Innenspiegels für die Rückfahrkamera und die Navigation. Dieses System ist beispielsweise serienmäßig bei Nutzfahrzeugen von Ford verbaut. Gerade beim Einparken ist das Bild der Rückfahrkamera im Innenraum hilfreich, da die Fahrzeuge aufgrund ihrer Größe recht unübersichtlich sind und der Blick durch den Innenspiegel oft durch Trennwände versperrt wird. Für andere Fahrzeuge und Fabrikate lässt sich dieses System problemlos nachrüsten. So bietet unter anderem Wollnikom neben der klassischen Display-Lösung auch die Variante mit dem Innenspiegel an.

Wie auch beim Kauffuhrpark sind nachträgliche Installationen selbst bei Leasingfahrzeugen möglich. Allerdings verhält sich die Sache in diesem Fall etwas anders, denn zunächst ist die Notwendigkeit der Nachrüstung nicht zwingend gegeben. In der Regel werden die Fahrzeuge nach einem bestimmten Zyklus ausgetauscht und durch neuere Modelle ersetzt. Diese verfügen im besten Fall dann über das gewünschte Feature. Hier kommt dann auch ein rechtlicher sowie moralischer Aspekt ins Spiel, denn faktisch handelt es sich nicht um Eigentum des Unternehmens.

In diesem Fall empfiehlt sich daher ein Blick in den Leasingvertrag, da dieser im Normalfall regelt, ob und welche Veränderungen an einem Fahrzeug vorgenommen werden dürfen. Im Zweifel bringt eine Rücksprache mit dem Leasinggeber Klarheit. Zwar ist es im Prinzip möglich, das Auto nach der Laufzeit auf den Originalzustand zurückzurüsten, im Falle von sicherheitsrelevanter Hardware gestaltet sich dies aufgrund der Komplexität eher schwierig. Denn ein aus Platzgründen für eine Rückfahrkamera in den Kotflügel gebohrtes Loch lässt sich praktisch nur durch einen teuren Austausch der Stoßstange rückgängig machen.

Vom selbstständigen Einbau der elektronischen Hardware ist allerdings abzuraten. Denn gerade der Einbau von Kameras, unabhängig vom letztendlichen Einsatzzweck, kann mitunter sehr kompliziert sein. Daher sollte auf den fachgerechten Einbau bei einem Spezialisten geachtet werden, um sicherzustellen, dass das System einwandfrei funktioniert, wenn es darauf ankommt. Man stelle sich vor, dass ein Unfall nicht verhindert werden kann, weil die Technik durch einen falschen Einbau seinen Dienst quittiert. Gerade wenn es um die Sicherheit geht sollte weder bei der Qualität der Hardware noch beim Einbau gespart werden.

Allerdings bringen einige Assistenzsysteme auch Schwächen mit und eignen sich daher nur bedingt für einen Einbau. Zudem zeigt sich bei einem Fuhrpark bestehend aus mehreren Fabrikaten und Modellen hier ein grundlegendes Problem. Denn der Fahrer muss sich auf unterschiedliche Gegebenheiten einstellen. So kann sich beispielsweise bei einem Spurhalteassistent wie bereits thematisiert das Problem ergeben, dass die Systeme unterschiedliche Warnmechanismen aufweisen. Denn einige Systeme warnen akustisch über einen Warnton, andere wiederum über eine optische Anzeige. Bei einem Spurhalteassistent kann die Warnung auch über eine Vibration am Lenkrad erfolgen. Der Fahrer muss also wissen, wie im Falle einer Warnung zu reagieren ist. Andernfalls hilft das System auch nicht weiter.

Ebenso ist es zu einem Problem geworden, dass viele Fahrer dem System blind vertrauen und selbst nicht mehr aufmerksam sind. Denn auch wenn die Technik dafür da ist, um menschliche Fehler zu vermeiden – auch die Technik ist nicht unfehlbar. Beide Parteien sollten sich also gegenseitig unterstützen und kontrollieren. Denn schon ein kleiner Parkrempler durch einen übersehenen Gegenstand reicht aus um einen teuren Schaden zu verursachen. Insbesondere dann, wenn für teures Geld ein Rückfahrsystem installiert wurde. Tritt dann ein Schaden auf muss bei einem Austausch der Stoßstange auch die installierten Sensoren oder die Kamera ausgetauscht oder umgebaut werden. In diesem Fall wäre der Schaden weitaus größer als der Nutzen. Auch deshalb entscheiden sich viele Fuhrparkleiter bewusst gegen Fahrzeuge mit elektronischen Helfern.

Fazit:
Ob Flottenfahrzeuge nachträglich mit Hardware ausgerüstet werden bleibt dem Fuhrparkleiter überlassen. Es kann Fluch und Segen zugleich sein. So kann beispielsweise die Schadenquote durch Nachrüstlösungen gesenkt werden. Zudem wirkt es sich positiv auf den Restwert aus, wenn ein Fahrzeug weder Schäden noch Unfälle hatte. In diesem Fall wirkt sich die Nachrüstung also finanziell positiv aus. Allerdings wirken sich Schäden durch die Komplexität der Technik dann umso gravierender aus. Dabei reicht ein unverschuldeter Auffahrunfall bereits aus. Bei Leasingfahrzeugen stellt sich ohnehin die Frage, ob eine Nachrüstung Sinn ergibt. Denn nach der Laufzeit werden die Fahrzeuge in der Regel durch neuere Fahrzeuge ersetzt. Ob sich die Technik in einer relativ kurzen Zeit auszahlt ist äußerst fraglich.