PDF DOWNLOAD

E-Bikes und Pedelecs (die Unterscheidung finden Sie im kleinen Kasten) „ersetzen Autowege und erhöhen den Mobilitätsradius im Alltag im Vergleich zu klassischen Fahrrädern“, lautet eine der Grundüberzeugungen des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) und bringt damit die wesentlichen Vorteile auf den Punkt. Allein in diesem Jahr werden vermutlich insgesamt 560.000 Exemplare (2015: 535.000) abgesetzt, schätzt der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Das wären rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr.

Insgesamt sind auf Deutschlands Straßen laut ZIV aktuell über 2,5 Millionen E-Bikes und Pedelecs unterwegs. Das entspricht in etwa einem Anteil von 13 Prozent am Gesamtfahrradmarkt. Verbände und Politiker wollen den ohnehin schon guten Absatz mit einem finanziellen Anreiz noch weiter ankurbeln. Ähnlich wie bei der Kaufprämie für E-Autos und Plug-in-Hybride soll auch bei den E-Bikes und Pedelecs jede Neuanschaffung mit einer bestimmten Summe finanziell unterstützt werden.

Die Forderungen unterscheiden sich allerdings teilweise voneinander. So setzt sich der ZIV für eine Prämie in Höhe von 500 Euro für alle E-Bikes und Pedelecs ein. Wasilis von Rauch, im Bundesvorstand des VCD für Fahrräder zuständig, stimmt einer Prämie ebenfalls zu: „Es wäre gut und richtig, einen Kaufanreiz für Elektrofahrräder zu geben“, sagt er. „Wir brauchen eine Verkehrswende und daher substanziell mehr Radverkehr“, so von Rauch weiter. Der VCD fordert daher ebenfalls eine Prämie von bis zu 500 Euro für gewöhnliche E-Bikes. E-Cargo-Bikes, mit denen sich größere Lasten transportieren lassen, sollen sogar mit bis zu 1.000 Euro subventioniert werden. Auch Michael Obert, Bürgermeister der Stadt Karlsruhe und Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg, sagt: „Nicht nur Elektroautos, auch der Erwerb von bis zu 300.000 Pedelec-Lastenfahrrädern und Pedelecs soll mit 1.000 Euro pro Rad gefördert werden.“


Burkhard Stork, Bundesgeschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), sieht vor allem eine Unterstützung für die preisintensiven E-Lastenfahrräder (mehr dazu finden Sie in unserer Ausgabe 5/2016 ab Seite 102) als sinnvoll an. Hier schwebt ihm gar eine Prämie von bis zu 4.000 Euro vor. ADFC-Pressesprecherin Stephanie Krone erklärt gegenüber Flottenmanagement weiter: „Eine Kaufprämie für E-Cargo-Bikes oder Pedelecs, mit denen wirklich Autofahrten vermieden werden können, das wäre ein innovatives verkehrspolitisches Signal. Die Hälfte der Autofahrten in den Städten beträgt weniger als fünf Kilometer. Solche Fahrten könnte man leicht vermeiden und stattdessen auf das Rad verlagern. Auch die Hälfte aller Lastentransporte können laut einer EU-Studie auf Lastenräder verlagert werden.“ Zudem verweist sie auf regionale Konzepte für solche Prämien. Die Stadt München beispielsweise fördere die Anschaffung eines wirtschaftlich genutzten Pedelecs oder Lasten-Pedelecs mit einer Prämie von bis zu 500 beziehungsweise 1.000 Euro. Ein zusätzlicher Bonus komme obendrauf, wenn man die Verschrottung eines Kraftfahrzeugs nachweise, so die ADFC-Pressesprecherin. „Eine ähnliche Idee hat Tübingen: Dort bekommt man bis zu 500 Euro für die Anschaffung eines Pedelecs oder Elektrorollers, wenn man seinen alten Zweitakter abwrackt“, berichtet Krone.

Politik mischt ebenfalls mit
Und nicht nur die Fahrrad-Lobby macht sich für Anreize stark. So bat der Bundesrat vor wenigen Monaten die Bundesregierung um eine Prüfung, ob und „wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden kann“. Folglich will die Länderkammer vor allem den Absatz dienstlich genutzter Elektrofahrräder erhöhen, direkte Prämien seien aber auch vorstellbar. In der Drucksache 277/16 heißt es wörtlich: „Angesichts der von der Bundesregierung gewährten Kaufanreize für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen käme möglicherweise auch eine direkte Förderung als Lösungsmöglichkeit in Betracht.“

Die Regierung schob Fördermitteln jedoch erst einmal einen Riegel vor. Es gebe bereits steuerliche Anreize, lautet es in einem schriftlichen Statement (Drucksache 18/9239). „Die Bundesregierung erachtet eine darüber hinausgehende direkte Förderung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb derzeit für nicht erforderlich.“ Der Grund dafür liegt auf der Hand: „Der Markt für diese Zweiräder hat sich bereits entwickelt und befindet sich derzeit in einer guten Verfassung.“

Fazit
Eine bundesweite Kaufprämie für E-Bikes und Co. erscheint in naher Zukunft erst einmal nicht realistisch. Denn, wie die Bundesregierung schon argumentierte, ist die Marktentwicklung nachhaltig positiv. Somit ist ein zusätzlicher Anreiz vorerst überflüssig. Und: Seit 2012 sind Fahrräder steuerlich den Dienstwagen gleichgestellt, es gilt also die Ein-Prozent- Regelung. Sinnvoller als eine direkte Prämie erscheint derzeit vielmehr der Ausbau der Fahrradwegeinfrastruktur einschließlich öffentlicher Ladestationen. Dies sei der „Flaschenhals im System“, sagt ADFC-Sprecherin Stefanie Krone. Denn dadurch könnte gewährleistet werden, dass die E-Bikes und Pedelecs nachhaltig zum Einsatz kommen und das Auto in einigen Bereichen ersetzen.

 

 

Pedelec
• unterstützt den Fahrer während des Tretens mit maximal 250 Watt und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h
• ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt
• Fahrer benötigen weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein
• es besteht keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung (gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h)

Schnelle Pedelecs/S-Klasse
• gehören zu den Kleinkrafträdern
• Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet • derzeit liegt die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren bei 500 Watt
• einige gesetzliche Besonderheiten, wie zum Beispiel Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) und eines Versicherungskennzeichen sowie das Tragen eines geeigneten Schutzhelm, sind zu beachten

E-Bikes im engeren Sinn
• sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren
• wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad (früher: Leicht-Mofa)
• Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung sind zum Fahren notwendig
• man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 20 km/h fahren möchte
• Helmpflicht besteht bei den E-Bikes nicht