
„Informations- und Kommunikationssysteme im Fahrzeug und die Vernetzung der Verkehrsträger mit dem Straßenverkehr und der Infrastruktur sind ein Schlüsselthema für die Automobilindustrie. Car-IT ist die wesentliche Grundlage für Innovationen in kommenden Fahrzeuggenerationen. Fahrzeughersteller und Fahrzeuge werden zu Dienstleistern für vernetzte Mobilität, die die Bedürfnisse der Fahrer erkennen und ihm assistierend zur Seite stehen. Das Fahrzeug wird zum Kommunikationsmittelpunkt für vernetzte Mobilität.“ So formuliert es der Verband der Automobilindustrie VDA unter der Überschrift „Vernetzte Mobilität“.
Sicher, Autos, die automatisch auf Ampelfarben reagieren, Geschwindigkeiten und Abstände punktgenau von sich aus einhalten, nicht versehentlich auf die falsche Spur geraten und dynamisch die Parkplatzsuche steuern, sind zum größten Teil noch Zukunftsmusik. Aber das heißt nicht, dass Fahrzeuge heutzutage nicht auch schon hochvernetzt sind. Das beginnt bei GPS-gesteuerten Navigationssystemen und reicht bis zur vollständigen Internetkonnektivität des Fahrzeugs und aller Insassen.
Forciert wird dies durch die kontinuierliche Weiterentwicklung von Analyse- und Informationssystemen, die mit der Fuhrparksoftware verknüpft werden. Mithilfe dieser Telematikdaten kann die Fahrweise der Flottennutzer anonym ausgewertet werden. Die Daten zeigen dann, wie risikoreich oder -arm die Fahrer unterwegs sind. Zudem lassen sich Systeme nutzen, die die Sicherheit erhöhen oder bei einem Unfall Fahrer und Fahrzeug lokalisieren und diese Daten an die Rettungsstelle weitergeben. Dies ist vermehrt auch Bestandteil von Kfz-Versicherungspolicen, um die Prämien zu reduzieren – sogenannte Telematiktarife sind allerdings in Deutschland noch in den Anfängen. Doch verantwortungsvolles Fahren auf der einen Seite und der technische Support auf der anderen Seite können die Kosten eines Fuhrparks erheblich senken. So kann auch im Rahmen des Schadenmanagements überprüft werden, ob präventive Maßnahmen und Fahrertrainings Wirkung zeigen. Denn das reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand, auch die Kosten für Reparaturen, Leasingrückläufer, Mietwagen im Schadenfall oder Versicherung sinken.
Das ist verlockend für Fuhrparkmanager. Die zunehmende Digitalisierung kann dazu führen, die Effizienz der Flotte zu erhöhen und den eigenen Aufwand gleichzeitig zu verringern. Und natürlich spricht die Innovationsfähigkeit der internationalen Telematikindustrie dafür, dass sich die Lösungen mehr und mehr durchsetzen werden. Aber eines dürfen Profis nicht vergessen: Die Einführung solcher Systeme erfordert rechtssichere Datenschutzverordnungen, um die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten – der gläserne Fahrer ist das Stichwort. Schließlich werden durch die vernetzten Technologien immer mehr Daten erhoben, sodass eine riesige Menge für die Fuhrparks anfällt („Big Data“), die wiederum für zahlreiche Zwecke analysiert und genutzt werden könnte. Aber vor allem personenbezogene Daten unterliegen eben einem besonderen Schutz des Gesetzgebers. In einer Umfrage des Branchenverbandes BITKOM stimmten 89 Prozent der befragten Unternehmen der Aussage zu, dass die Analyse- und Verwertungsmöglichkeiten der Daten aus Big Data aufgrund juristischer Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit eine wesentliche Herausforderung sei.
Bleiben wir beim Beispiel der Standortbestimmung: Da sich aus den konkreten GPS-Daten auf den jeweiligen Arbeitnehmer rückschließen lässt, handelt es sich um bestimmbare Daten, weshalb die Vorschriften des BDSG angewendet werden müssen. Das rechtliche Problem besteht darin, dass durch das entsprechende Tracking des Fahrzeugs auch ein lückenloses Bewegungsprofil des sich darin befindlichen Arbeitnehmers erstellt werden könnte. Eine solche vollständige Überwachung von Arbeitnehmern ist nach der Rechtsprechung nicht erlaubt. Dies gilt selbst dann, wenn der betreffende Arbeitnehmer seine Einwilligung erteilt hat. Gerichte haben ein solches Tracking bisher nur in Ausnahmefällen erlaubt, falls es für die Verrichtung der konkreten Tätigkeit beziehungsweise zur Sicherheit der Arbeitnehmer unerlässlich war.
Dahin gehend will der Gesetzgeber aktuellen Diskussionen zufolge die bestehende Problematik durch Einführung einer neuen Rechtsvorschrift entschärfen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Einwilligung des Beschäftigten in die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten nur in bestimmten, ausdrücklich geregelten Fällen möglich ist, um der besonderen Situation des Beschäftigten im Arbeitsverhältnis Rechnung zu tragen. Nach den Vorschlägen im § 32g BDSG soll unter anderem künftig das Tracking auch im Fall der erlaubten Privatnutzung von Firmenfahrzeugen nur noch während der Arbeitszeit erlaubt sein und die Ortung nur noch zur Sicherheit oder zur Koordinierung des Einsatzes der Beschäftigten gestattet werden.
Fazit
Telematik und die damit einhergehende Datenvielfalt ist eine immer wichtiger werdende Lösung, um Fuhrparks noch sicherer und effizienter zu administrieren, da Kosten für das Unternehmen und Gefahren für die Mitarbeiter gleichzeitig sinken. Entscheidend ist aber – bei allen Vorteilen der innovativen Systeme – sehr transparent und rechtskonform damit umzugehen. Wer gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verstößt, setzt sich erheblichen Sanktionsrisiken aus. Diese reichen von Bußgeldern von bis 300.000 Euro bis hin zu Freiheitsstrafen. Zudem entstehen in der Folge zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, die sowohl im Innenverhältnis gegenüber dem Unternehmen als auch im Außenverhältnis gegenüber den direkt Geschädigten bestehen.
Mitglieder des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement können im Fuhrparkcockpit den Beitrag „Datenschutz im Fuhrparkmanagement“ von einem der Verbandsjuristen herunterladen, der detailliert auf die rechtlichen Aspekte eingeht.
Axel Schäfer,
Bundesverband Fuhrparkmanagement