
Die Frage, die sich ein Unternehmen welcher Branche auch immer stellen muss, ist: Lohnt sich Carsharing für meine Flotte? In vielen Fällen würde die Antwort „Ja“ lauten. Denn Carsharing ist nicht gleich Carsharing und dementsprechend flexibel ist es auf die Bedürfnisse des Unternehmens anpassbar. Genau diese Flexibilität ist es auch, die der Arbeitsmarkt fordert. „Viele Beschäftigte müssen zwischen verschiedenen Standorten pendeln oder arbeiten im Home-Office. Das hat Auswirkungen auf die Unternehmensmobilität – Mitarbeiter benötigen Lösungen, die sie flexibel und mobil halten“, erläutert Tim Beltermann, Leiter Vertrieb und Marketing von Alphabet Deutschland. Hinzu kommen noch gesellschaftliche Veränderungen wie das stärkere Umweltbewusstsein oder der Bedeutungsverlust des eigenen Fahrzeugs für die jüngeren Generationen.
Prinzipiell kann zwischen klassischem Carsharing in einem Free-Floatingoder stationsbasierten System und Corporate Carsharing unterschieden werden. Doch welches System eignet sich für welche Flotte? „Es lohnt sich, Corporate Carsharing als Mobilitätslösung zu implementieren, wenn Poolfahrzeuge besser verwaltet werden sollen, sodass die Auslastung der einzelnen Fahrzeuge steigt und damit die Größe des Pools verringert werden kann. Das herkömmliche Carsharing ist dann zur Nutzung im Fuhrpark geeignet, wenn die reine Spitzenauslastung kostengünstig bewältigt werden soll“, bringt Christian Brügger, Vertriebsleiter bei der Ubeeqo GmbH, es auf den Punkt. Zudem können die klassischen Carsharing-Angebote auf einer Dienstreise genutzt werden, um beispielsweise vom Bahnhof oder Flughafen zum Termin zu kommen. Daher kann das herkömmliche Carsharing auch bei den kleinsten Unternehmen interessant sein. Das weiß auch Tanja Neuderth, Leiterin Carsharing der Ford Werke: „Firmen greifen auf unsere Flotte zurück, um ihren Fuhrpark zu ergänzen, zum Beispiel bei Spitzenauslastungen, wenn der eigene Fuhrpark nicht mehr ausreicht, oder nutzen Ford Carsharing bei Dienstreisen. So gesehen ist das Angebot bereits ab einer Fuhrparkgröße von einem Fahrzeug geeignet.“
Corporate Carsharing hingegen hilft, eine bestehende Poolfahrzeugflotte besser zu verwalten und effizienter zu nutzen. Dazu wird die Verwaltung der Poolfahrzeuge an den Dienstleister abgegeben, der wiederum den möglichen Nutzern eine Software zur Buchung und ein Schlüsselsystem zur Verfügung stellt. So muss sich der Fuhrparkverantwortliche nicht um diese Fahrzeuge kümmern und kann sich sicher sein, dass die Auslastung der Poolfahrzeuge maximiert wird. Daher scheint es naheliegend, dass auch Leasingspezialisten der Autohersteller wie Alphabet, Daimler Fleet Management oder Volkswagen Financial Service das Corporate Carsharing oder Software für Corporate Carsharing anbieten. So bekommt das Unternehmen auf Wunsch alles aus einer Hand.
Ein weiterer Vorteil, unabhängig von der Art des Carsharings, ist die einfache Integration von Elektrofahrzeugen in die eigene Mobilitätsstruktur des Unternehmens. Natürlich können so auch weitere Fahrzeuge, die in einer herkömmlichen Flotte als Exoten bezeichnet würden, mit in den Fuhrpark integriert werden. Gerade die Möglichkeit, ein Fahrzeug auszuprobieren, das man sonst nicht fährt, macht für viele einen zusätzlichen Anreiz beim Carsharing aus.
Ausblick
Carsharing ist ein stark wachsendes Geschäftsfeld. Vergleicht man unsere Marktübersicht (Tabelle) mit der von vor zwei Jahren (Flottenmanagement 1/2014), dann wird offensichtlich, dass der Markt noch in Bewegung ist. Damals gab beispielsweise Flinkster an, circa 800 Stationen in Deutschland zu unterhalten, in der aktuellen Tabelle sind es bereits 1.700. Für andere Anbieter gilt Ähnliches. So zeigt sich auch Gerhard Künne, Sprecher der Geschäftsführung der Volkswagen Leasing GmbH, optimistisch, dass Carsharing in Unternehmen mehr ist als nur ein kurzlebiger Trend. „Unternehmen zeigen ein gesteigertes Interesse an neuen Konzepten wie Corporate Carsharing. Hierbei stehen insbesondere die Senkung von Reisekosten und die Optimierung des Flottenmanagements im Vordergrund. Eine stetig wachsende Marktdurchdringung dieser Angebote ist daher anzunehmen.“