
„Betriebliches Mobilitätsmanagement stellt die bewusste Gestaltung der Rahmenbedingungen jeglicher, durch den Betrieb ausgelöster, Mobilität der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten dar“, heißt es in dem Ratgeber für Dienstwagen- und Mobilitätsmanagement 2016, herausgegeben unter anderem von Frankfurt Business Media, Dataforce und LeasePlan. Dieser Definition zur Folge ist betriebliches Mobilitätsmanagement mehr als nur die Verbindung von Flottenmanagement und Travelmanagement. Der Begriff umspannt vielmehr die Koordination und Verbesserung jeglicher Mobilität, die das Unternehmen verursacht. Das ist deutlich mehr als Dienstreise und Firmenauto. Dies beginnt bereits bei dem Arbeitsweg des Mitarbeiters, der zwar streng genommen Privatsache ist, sich aber dennoch auf das Unternehmen auswirkt (Seite 84). Denn viele Pendler sind häufig schon gestresst, bevor die eigentliche Arbeit beginnt. Megatrends wie Konnektivität, Klimawandel oder der Bevölkerungszuwachs in den Ballungsräumen wirken sich wiederum auf die Wahl des Verkehrsmittels für diesen Weg aus. Dies ist gerade bei Pendlern nicht immer das eigene Auto, sondern oftmals ein Mobilitätsmix aus verschiedenen Verkehrsmitteln. Dazu können Unternehmen ein Mobilitätsbudget einrichten, das die Wahl des geeigneten Fortbewegungsmittels erleichtert (Seite 82). Dies kann von Zu-Fuß-Gehen über das Fahrrad bis hin zum Flugzeug alles sein, was den Mitarbeiter an sein Ziel bringt.
Bei all den Alternativen zum Dienstwagen wird das Auto natürlich auch in Zukunft eines der wichtigsten Mobilitätsressourcen bleiben. Doch ob man weiterhin mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, bleibt ungewiss. So wächst beispielsweise der Carsharing-Markt stetig, zuletzt waren rund 1,3 Millionen Nutzer registriert, was ein Plus von 21,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet (Quelle: Bundesverband Carsharing; Stand 1.1.2016). Auch immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Zugang zu Carsharing- Lösungen an, wie unsere Onlineumfrage (Seite 74) anschaulich zeigt. So kann die Flotte bei Auslastungsspitzen mit Carsharing-Fahrzeugen erweitert werden (Seite 68). Natürlich gibt es dabei Unterschiede zwischen Carsharing und Corporate Carsharing sowie stationsbasierten und Freefloating- Angeboten, diese können je nach Bedarf ihre Stärken ausspielen. Aber auch die klassische Kurzzeitmiete (Seite 77) und die Langzeitmiete (Seite 90) sind nach wie vor ein gutes Mittel, um Mobilitätslücken zu schließen.
Gerade Carsharing und Kurzzeitmiete können auch auf der Dienstreise flexibel eingesetzt werden, beispielsweise um vom Flughafen in die Innenstadt zu kommen. In diesem Feld entwickelt sich Carsharing zu einer echten Alternative zur klassischen Taxifahrt. Auch diverse Chauffeur-Dienste und Taxi- Apps erfreuen sich immer größerer Beliebtheit (Seite 86).
Egal ob leihen, mieten oder mitfahren – in Sachen Mobilität geht der individuelle Besitz von Fahrzeugen zurück und die gemeinschaftliche Nutzung steigt. Dies ist gut für die Umwelt, schont den Geldbeutel und sorgt auch für eine effizientere Zeiteinteilung. Rechtlich ergeben sich daraus allerdings ein paar offene Fragen: Was muss ich beispielsweise bei der Anmietung eines Mietfahrzeugs als Unfallersatzwagen beachten (Seite 76)? Oder wie muss die Führerscheinkontrolle bei Carsharing-Fahrzeugen geregelt sein, um als rechtskonform zu gelten (Seite 72)? Wenn man gar nicht mehr selbst hinter dem Steuer sitzt, sondern sich beispielsweise mit Bus, Bahn oder Flugzeug fortbewegt, muss auch geklärt sein, wer für den etwaigen Verlust von Gepäck haftet (Seite 88).
Die Mobilität verändert sich, das hat sie schon immer getan. Unternehmen sind bereits dabei, ihr Flottenmanagement an neue Gegebenheiten anzupassen. Wichtig ist dabei immer, die unterschiedlichen Verkehrsmittel im Blick zu behalten und auf die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Den idealen Weg gibt es nicht, denn es führen ja bekanntlich viele Wege nach Rom.