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Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, den Steuervorteil für Gaskraftstoffe über 2018 hinaus zu verlängern. Nun ist der Gesetzesentwurf endlich da – und sorgt für Zündstoff. „Autogas ist die Alternativenergie Nummer eins in Deutschland, aber der Entwurf diskriminiert Autogas gegenüber Erdgas“, kritisiert Wolfgang Fritsch- Albert, Vorstandsvorsitzender der Westfalen Gruppe. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Steuerbegünstigung für Autogas (LPG) für drei Jahre bis 2021 zu verlängern, abschmelzend ab 2019. Die Steuerbegünstigung für Erdgas dagegen soll auf sechs Jahre bis Ende 2024 ausgedehnt werden, abschmelzend ab 2022. Damit gibt der Gesetzgeber seine bewährte Gleichbehandlung von Autogas und Erdgas auf. Die Begründung lautet, Autogas sei aus Klimaschutzgründen weniger förderwürdig als Erdgas. „Wir wissen, dass das Gegenteil der Fall ist“, so Fritsch-Albert. Die CO2-Einsparung bei Autogas gegenüber Benzin liege in etwa auf dem gleichen Niveau wie bei Erdgas. Auch das Argument, Autogas verfüge bereits über einen höheren Marktanteil und eine höher entwickelte Tankstelleninfrastruktur als Erdgas und verdiene deshalb keine volle Förderung, überzeugt Fritsch-Albert nicht. Ohne eine gerechte steuerliche Förderung ließe sich der Bestand von heute rund 500.000 Autogasfahrzeugen und fast 7.000 Autogastankstellen in Deutschland nicht weiter ausbauen.