
Vorteile Mitarbeiter
Die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Pkw im Stadtverkehr einer Großstadt wie Berlin oder Düsseldorf beträgt etwa 23 Kilometer in der Stunde. Ein Tempo, das sich zumindest auf kurzer Wegstrecke auch mit einem Fahrrad erreichen ließe, zumal wenn der Pedaleur durch einen elektrischen Antrieb unterstützt wird. Doch wer möchte schon nass geschwitzt zur Arbeit kommen? Der wahre Vorteil des Radfahrens gegenüber dem Pkw offenbart sich erst im Berufsverkehr. Dann nämlich kann der Radfahrer einfach an dem Stau vorbeiradeln und ist meist schneller im Büro als mit seinem Dienstwagen. Der tägliche Arbeitsweg eines Angestellten in Deutschland liegt zudem bei nur etwa 15 Kilometern, eine Distanz, die gerade mit einem E-Bike ohne größere Schweißausbrüche zu bewältigen ist. Außerdem entfällt mit dem Rad eine nervige Parkplatzsuche in der Innenstadt. So gelangt der Mitarbeiter deutlich stressfreier zu seinem Arbeitsplatz und tut ganz nebenbei auch noch was für seine Gesundheit.
Ein weiterer Aspekt macht das Dienstfahrrad für den Mitarbeiter interessant: Neben der Zeitersparnis und den gesundheitlichen Faktoren sind auch klare finanzielle Vorteile für den Nutzer drin. Die regelmäßige Nutzung des Fahrrads reduziert beispielsweise die anfallenden Kraftstoffkosten. Seit Ende 2012 werden zudem Fahrräder von den Finanzämtern wie Dienstwagen nach § 8 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt, dies bedeutet, dass auch bei den Diensträdern die sogenannte „Ein-Prozent-Regel“ greift. Demnach bezahlt der Nutzer monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises und kann dafür das Rad auch privat nutzen. Im Gegensatz zu den vierrädrigen Fortbewegungsmitteln muss dabei allerdings der Weg zur Arbeit nicht noch zusätzlich versteuert werden.
Darüber hinaus spart der Mitarbeiter bis zu 40 Prozent des Anschaffungspreises, wenn er das Rad über seinen Arbeitgeber leasen kann. Bei Rädern von mehreren Tausend Euro ist dies ein nicht unerheblicher Vorteil, der gerade für fahrradaffine Angestellte von Interesse sein dürfte. Je nach Leasingvereinbarung kann das Fahrrad nach drei Jahren in den Besitz des Mitarbeiters übergehen. Meist sind Radleasingverträge mit einem Andienungsrecht ausgestattet, das heißt, der Leasingnehmer hat am Ende der Laufzeit die Möglichkeit, das Fahrrad oder E-Bike zum vereinbarten Restwert zu kaufen. Diese Kaufoption überträgt der Arbeitgeber im Überlassungsvertrag auf den Angestellten. So bietet beispielsweise der Marktpionier LeaseRad mit seinem Firmenradkonzept „JobRad“ in den jeweiligen Leasingverträgen an, das Rad nach den 36 Monaten zu einem Restwert von zehn Prozent des Kaufpreises an den Leasingnehmer abzugeben.
Vorteile Unternehmen
Bei näherer Betrachtung der positiven Faktoren des Fahrradleasings für den Mitarbeiter kann man auch für die Unternehmen von einer Win- Win-Situation sprechen. So beispielsweise im Bereich des Gesundheitsmanagements: Denn einfach ausgedrückt ist ein entspannter und gesunder Angestellter auch ein produktiverer Mitarbeiter. Darüber hinaus ergeben sich noch weitere lohnende Effekte für Unternehmen, vor allem im Bereich Mitarbeitermotivation und Green Fleet. Entscheidet sich ein Unternehmen, seinen Mitarbeitern Dienstfahrräder zur Verfügung zu stellen, kann dies erheblich zur Steigerung eines grünen und vor allem innovativen Images in der Außenwahrnehmung beitragen. Außerdem verbessert sich automatisch die CO2-Bilanz der Flotte. Ähnliche Gründe sprechen bekanntlich auch für ein Elektroauto, wobei dies in der Anschaffung und Unterhaltung deutlich teurer ist. Hinzu kommt, dass für die Nutzung eines Elektrofahrzeugs meist nur ein kleinerer Kreis von Mitarbeitern in Frage kommt.
Das Image eines Unternehmens ist auch bei der Suche nach geeigneten Bewerbern ein maßgeblicher Faktor. Dabei stehen Unternehmen in einer sich ändernden Gesellschaft vor der Herausforderung, immer neue Anreize schaffen zu müssen, um kluge Köpfe an sich binden zu können. In manchen Branchen können durch Mobilitätskonzepte, welche Fahrräder und E-Bikes mit einschließen, alternative und junge Nachwuchskräfte angesprochen werden. Das Prinzip scheint zu funktionieren, so berichtet der Geschäftsführer und Gründer von LeaseRad, Ulrich Prediger: „Das Feedback aus den Unternehmen zeigt: Das JobRad wirkt. Die Mitarbeiter steigen tatsächlich um vom Auto aufs Rad und viele Bewerber sagen im Gespräch: Ihr seid doch die mit dem JobRad!“ Neben der positiven Außenwirkung können auch bereits im Unternehmen angestellte Mitarbeiter davon profitieren. Denn aufgrund der sehr viel geringeren Kosten könnten auch Mitarbeiter ohne Dienstwagenanspruch Zugriff auf ein Dienstfahrrad erhalten. Damit ist eine flächendeckendere Mobilität möglich sowie eine bessere Mitarbeitermotivation in allen Gehaltsstufen des Unternehmens gewährleistet.
Umsetzbarkeit
In anderen Ländern, wie in Großbritannien und den Niederlanden, sind Dienstfahrradkonzepte bereits seit Langem Flottenalltag. Seit 1999 gibt es beispielsweise in Großbritannien sogenannte Cycle-to-Work-Programme und inzwischen machen britische Leasingunternehmen mit Fahrrädern mehrere Millionen Euro Umsatz im Jahr. Doch auch in Deutschland wächst mit dem verstärkten Aufkommen der E-Bikes und der steuerlichen Gleichstellung von Fahrrädern mit dem Dienstwagen ein Markt für ein gewerbliches Radleasing. Mittlerweile gibt es neben dem bereits erwähnten LeaseRad weitere Leasinganbieter wie beispielsweise Eurorad, Leasing eBike oder e-motion Technologies.
In allen Fällen ist ein Full-Service-Leasing möglich, vergleichbar mit dem der großen Leasinganbieter in der Automobilbranche. Die monatliche Leasingrate deckt nicht nur die Kosten für das Rad ab, sondern umfasst auch Leistungen wie die Beschaffung, Wartung und Reparatur sowie eine Zweirad- Versicherung. Zudem schließen sich immer mehr Vertragshändler den Leasinganbietern an und gewährleisten somit ein flächendeckendes Netz an Servicepunkten. Doch dieses Rund-um-sorglos-Paket, wie es bereits aus dem Firmenwagenleasing bekannt ist, bietet einen entscheidenden Unterschied: Bei der Frage nach der Art des Zweirades sind dem Fahrer keine Grenzen gesetzt. Die Vielfalt in Sachen Modell und Ausstattung ist anders als beim Dienstwagen meist nicht durch eine Car Policy eingeschränkt. Vom sportlichen Rennrad über ein praktisches Tourenrad bis hin zum E-Bike bietet sich dem Mitarbeiter ein breites Spektrum von möglichen Diensträdern. Voll im Trend liegen dabei vor allem E-Bikes.
Fazit
Ein Dienstrad ersetzt nicht den Firmenwagen, aber in vielen Fällen ist es eine sinnvolle Ergänzung. Die Vorteile für Mitarbeiter und Unternehmen durch die geringen Unterhaltskosten, die gute Mitarbeitermotivation und den Aufbau eines grünen Images scheinen dabei auf der Hand zu liegen. Für die Unternehmen stellt sich lediglich die Frage nach der Umsetzung und dem richtigen Leasingkonzept: Sollen die Verträge individuell, mit Berücksichtigung der Vorlieben und Ansprüche des Mitarbeiters, abgeschlossen werden? Soll dieser dann die gesamte Leasingrate oder nur den geldwerten Vorteil ausgleichen? Oder ist gleich ein ganzer Radfuhrpark mit einheitlichen Firmenrädern sinnvoll?
Pauschal lassen sich diese Fragen natürlich nicht beantworten. Kleinere und mittlere Unternehmen werden wohl nicht wie Großunternehmen ganze Fahrradflotten anschaffen, sondern eher auf individuelle Lösungen setzen, zumal sich dann das Rad auch privat nutzen lässt. Das schließt natürlich nicht aus, auch bei Großunternehmen im Rahmen der Mitarbeitermotivation spezielle Einzelverträge abzuschließen. Ob Fahrradflotte oder personalisierte Räder hängt letztlich von der Unternehmensstrategie ab: Stehen das grüne Image und die Außenwirkung im Fokus, können einheitliche Fahrradflotten sehr viel werbewirksamer sein. Ist dem Unternehmen die Mitarbeitermotivation wichtiger, ist ein Einzelleasing empfehlenswert. Zudem sollte sich der Arbeitgeber überlegen, ob er sich für eine Beteiligung des Mitarbeiters an der Leasingrate des Wunschdienstrades entscheidet. Dies bietet nicht nur den Vorteil der Kostenersparnis, sondern entschärft auch den reinen Mitnahmeeffekt. Der Mitarbeiter entscheidet sich so bewusst für den Umstieg auf den Fahrradsattel und nicht nur, weil er vertraglich einen Anspruch darauf hat.