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Nur wenige Fuhrparkleiter können den Gebrauch des Dienstfahrzeugs im Ausland sinnvoll verhindern. Zum einen wächst Europa seit dem Fall der innereuropäischen Grenzen immer mehr zusammen und damit fallen auch verstärkt Kunden- oder Lieferantenbesuche jenseits der Grenzen an. Zum anderen lässt die Motivation des Motivationsmodells Firmenwagen deutlich nach, wenn dessen Benutzung im Ausland untersagt wird. Damit steht der Fuhrparkleiter vor neuen, internationalen Problemen: Was tun, wenn es im Ausland eine Panne oder einen Unfall gibt, wer hilft weiter und wie organisiert man das am besten, was sagt die deutsche Leasinggesellschaft dazu, und wer kommt für eventuelle Mehrkosten auf? Und wie händele ich die uneinheitlichen Regelungen im vereinten Europa?

Hier stehen bereits die auch aus Deutschland gewohnten Dienstleister „Gewehr bei Fuß“. Ob Hersteller-Werkstatt oder freie Dienstleister: Meist ist die eventuell anfallende Reparatur unbürokratisch machbar. Allerdings nicht immer bargeldfrei, denn bei einigen Diensten und Dienstleistern muss der Fahrer vor Ort in Vorkasse treten. Eine entsprechende Kreditkarte sollte also immer an Bord sein. Unproblematisch hingegen ist das europaweite Betanken der Dienstfahrzeuge mit der gewohnten Tankkarte. Alle großen Mineralölgesellschaften verfügen über ein ausgedehntes Tankstellennetz in Europa, in dem bargeldloses Tanken und – wenn zugelassen – der Bezug von Schmierstoffen oder die Bezahlung von Mautgebühren möglich ist. Eine Übersicht ausgewählter Dienstleister finden Sie in unserem Special.

Aufwändiger ist da schon die Frage, was man im Ausland mitführen muss (beispielsweise je nach Land Warnwesten, Feuerlöscher oder Alkoholtester), oder was man eben nicht mitführen darf (wie den Reservekanister in einigen Ländern). Hier gilt es, sich vor der Abfahrt detailliert zu informieren, um später keine an sich leicht vermeidbaren Probleme zu bekommen. Eine kleine Übersicht dazu finden Sie ebenfalls in unserem Special.

Schließlich sind auch noch rechtliche Fragen zu beachten, die unser Anwalt für Sie detailliert aufgearbeitet hat. Neben der grundsätzlichen Frage, die nicht nur juristisch, sondern auch im Hause politisch entschieden werden muss – nämlich was erlaubt sein soll und was nicht – geht es hierbei auch um Unfallkosten im Ausland, Tankkosten sowie die unvermeidbaren steuerlichen Aspekte.