
Flottenmanagement: Ab 2013 wird mit der Neuregelung der GEZ-Gebühren ein neues Bürokratie- Monster auf die Deutschen losgelassen. Was bedeuten die Neuregelungen für Firmen und insbesondere für Fuhrparks?
Gerhard Künne: Ziel der Umstellung war eine generelle Abkehr von einem geräteabhängigen Ansatz und eine Vereinfachung der Abwicklung, die aber in der Fuhrparkmanagement-Praxis zu einem erheblichen Mehraufwand geführt hätte. Denn viele Leasinggeber wären aufgrund der neuen Regelung nicht mehr in der Lage gewesen, die Dienstleistung aufrecht zu erhalten. Die Leasingnehmer hätten sich dementsprechend selbst um die Entrichtung ihrer Kfz-bezogenen Rundfunkbeiträge und die damit einhergehende An- und Abmeldung ihrer Fahrzeuge kümmern müssen. Das hätte im Bereich des Flottenmanagements mehr Administration und damit zusätzlichen Aufwand bedeutet. Das war für uns der Grund, in das Gespräch mit den Rundfunkanstalten zu gehen, damit wir unseren Kunden auch weiterhin die Dienstleistung anbieten können.
Flottenmanagement: Wie kompliziert ist das neue Gebührenmodell?
Gerhard Künne: Generell wird der administrative Aufwand erhöht, weil das neue Gebührenmodell ein Mix aus der Anzahl von Betriebsstätten, Mitarbeitern und Fahrzeugen ist. Durch das erzielte Ergebnis mit den Rundfunkanstalten ändert sich aber für unsere Kunden nicht viel. Weitestgehend können wir den bereits bekannten und etablierten Prozess aufrechterhalten. Denn im Allgemeinen gehen wir davon aus, dass für den Kunden die Prozessverschlankung das oberste Ziel ist, so dass sich die generelle Abwicklung der fahrzeugbezogenen Rundfunkbeiträge über uns lohnt. Neu ist außerdem, dass ein Fahrzeug pro Betriebsstätte beitragsfrei ist. Darüber hinaus erhöht sich die Gebühr von 5,79 Euro auf 5,99 pro Fahrzeug.
Flottenmanagement: VW Leasing hat federführend Verhandlungen mit der GEZ im Sinne der Fuhrparkbetreiber und Leasinggesellschaften geführt. Was genau konnten Sie erreichen?
Gerhard Künne: Unser Ziel war es, die Dienstleistung der Rundfunkgebührenabwicklung weiterhin anbieten zu können. Das hätten wir nicht gekonnt, wenn die Rundfunkanstalten darauf bestanden hätten, die Abwicklung der Rundfunkbeiträge ab 2013 ausschließlich über die Unternehmen abzuwickeln. Mit unseren Gesprächen konnten wir die Verantwortlichen auf Seiten der Rundfunkanstalten davon überzeugen, dass unsere Dienstleistung auch für ein vereinfachtes Verfahren sorgt. Denn so erhält die Gebühreneinzugszentrale die Rundfunkgebühren für zehntausende Fahrzeuge mit einer Überweisung.
Letztendlich ist es uns gelungen eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden, von der die gesamte Leasing-Branche profitiert. Denn letztlich ist dieses Produkt eine reine Serviceleistung ohne große Marge, die etwa 1:1 an den Kunden durchberechnet wird. Von daher war es uns viel wert, für den Kunden, aber auch für die Leasingbranche eine gute, preisgünstige Lösung zu finden.
Insgesamt sind wir mit dem Ergebnis sehr zufrieden und freuen uns, dass wir als Vorreiter in der Branche unseren Kunden die Dienstleistung weiterhin anbieten können.
Flottenmanagement: Was können Leasinggesellschaften dem Fuhrparkleiter abnehmen, was bietet insbesondere VW Leasing an?
Gerhard Künne: Wir übernehmen für den Kunden die gesamte Abwicklung der Verwaltungsmodalitäten – und das ohne Vergütung. Dazu gehören die An- und Abmeldung der Fahrzeuge sowie die termin- und fristgerechte Zahlung der Beiträge. Somit hat der Kunde die nötige Sicherheit, dass jedes Fahrzeug auch korrekt angemeldet wurde. Sonst käme es ja zu der unwirklichen Situation, dass der Fuhrparkleiter unter Umständen Reifen, Reparaturen und Unfallabwicklung über uns abwickelt, aber sich um Einzelthemen wie die GEZ wieder kümmern muss, obwohl es dafür gar keine Strukturen mehr im Haus gibt.
Die einzige Einschränkung liegt bei der neuen Abwicklung darin, dass der Vorteil des beitragsfreien Fahrzeuges pro Betriebsstätte nicht realisiert werden kann. Natürlich kann der Kunde den Rundfunkbeitrag aber auch selbst zahlen. Die Kostenersparnis durch diese beitragsfreien Fahrzeuge hängt jedoch maßgeblich von der Anzahl der Betriebsstätten ab, fällt aber im Verhältnis zum damit einhergehenden administrativen Mehraufwand normalerweise relativ gering aus. Die Kunden müssen daher individuell prüfen, ob die zusätzliche Ersparnis den Mehraufwand bei der Eigenverwaltung rechtfertigen würde. Nur bei verhältnismäßig kleinen Fuhrparks mit mehreren Betriebsstätten kann es sich unter Umständen lohnen, die Rundfunkgebührenabwicklung selbst durchzuführen, weil sich dort der administrative Aufwand in Grenzen hält.
Die neuen GEZ-Regeln
Ab 1.1.2013 zahlt, dank neuem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, jede Person, jedes Unternehmen und jede Institution Gebühren an die GEZ. Und das völlig unabhängig vom Besitz eines Radios oder Fernsehers. Begründet wird das mit den neuen technischen Möglichkeiten; TV oder Radio kann ja auch über Computer oder Smartphones jederzeit genutzt werden.
Da pauschalisierte Modelle offenbar zu wenig Bürokratie erfordern (was sollen denn die vielen Fahnder sonst zukünftig machen?), wurde für Unternehmen ein Zahlmodell entwickelt, das sich aus der Anzahl der Betriebsstätten, der Anzahl der Mitarbeiter sowie der Anzahl der Fahrzeuge berechnet. Das klingt zunächst noch nicht zu komplex, aber zu den Beschäftigten zählen zwar alle Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie Bedienstete im öffentlichen Dienst, nicht jedoch beispielsweise Inhaber, Minijobber oder Auszubildende, Mitarbeiter in Elternzeit oder ehrenamtlich tätige Personen. Alle Informationen finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de, dort gibt es auch einen einfachen Beitragsrechner.
Die Leasinggesellschaften können das alte pauschalisierte Modell für ihre Kunden in aller Regel auch ab 2013 weiter anbieten; hier empfiehlt es sich für den Fuhrparkleiter, proaktiv seine Leasinggesellschaft anzusprechen.