
Aus bestimmten Gründen kann es immer mal wieder passieren, dass die 36 Monate Haltedauer, die in Flotten Usus ist, überschritten werden muss. Drei Jahre nach Erstzulassung liegt auch der Zeitpunkt der ersten Hauptuntersuchung (HU), die dann fällig wird. Ende März hat die Länderkammer einer Neuregelung der Hauptuntersuchung zugestimmt, die seit 1. Juli in Kraft getreten ist.
Neu im Hauptuntersuchungsprogramm ist eine Probefahrt. Sie steht am Beginn einer jeden HU. Bei der kurzen Tour zur Prüfung des Lenkrad- und Bremssystems mit mindestens acht Stundenkilometern werden die elektronischen Systeme wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler aktiviert. Anschließend sollen die Funktionen mit einem an die OBD-Schnittstelle angedockten sogenannten HU-Adapter auf ihre Funktionen kontrolliert werden. So kann man erkennen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich funktionieren. Diese Prüfung soll laut TÜV Süd schrittweise ab 2013 für ab Juli 2012 neu zugelassene Fahrzeuge eingeführt werden. Bei KÜS berichtet man davon, dass bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1.4.2006 bereits viele elektronische Sicherheitssysteme überprüft werden. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.1.2012 werden nun zusätzliche elektronische Komponenten in die HU aufgenommen und vertiefte Prüfschritte vorgeschrieben. So gehören für diese Fahrzeug beispielsweise das Reifendruckkontrollsystem, der Fernlichtassistent, der Hybridantrieb, die aktive Kopfstütze oder die aktive Motorhaube zum Prüf-umfang der Hauptuntersuchung. Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 28.7.2010 müssen im Rahmen der Technischen Überwachung gestiegene Anforderungen hinsichtlich der Betriebsbremsanlagen erfüllen. So sind für Pkw statt bisher 50 Prozent nun 58 Prozent Abbremsung vorgeschrieben.
Ab sofort arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen System zur Mängelerfassung. Für alle Autofahrer bedeutet dies: Im Prüfbericht wird ein festgestellter Mangel detailliert beschrieben, so dass der Fahrer diesen Mangel schnell beheben lassen kann. Mängel an Leuchten und Scheinwerfern zum Beispiel sollen künftig viel strenger eingestuft werden und können zum Verweigern der Plakette führen. Der TÜV Süd kündigt an, bereits bei der Prüfung über sich zukünftig abzeichnende Mängel zu informieren.
Gelockert wurde die verspätete Vorstellung zur Prüfung. Das Fahrzeug wird aber bei einer Überziehung der HU um mehr als zwei Monate einer intensiveren „Ergänzungsuntersuchung“ unterzogen. Dieser erweiterte Prüfung geht einher mit einem zwanzigprozentigen Entgeltaufschlag. Eine Rückdatierung der Plakette findet nun nicht mehr statt, ab Vorstellung wird die Prüfplakette für 24 Monate erteilt. Allerdings droht, wenn man ohne gültige Prüfplakette in eine Verkehrskontrolle gerät, ein Bußgeld von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall zwei Punkte in Flensburg, im Falle eines Unfalls sogar der Verlust des Versicherungsschutzes.
Die Rechtsänderungen dienen auch dem Aufbau einer umfassenden deutschen Fahrleistungsstatistik, für die die bei Hauptuntersuchungen festzustellenden Daten genutzt werden. Die Prüforganisationen sind angehalten, Kilometerstände der geprüften Fahrzeuge an das Kraftfahrt- bundesamt zu übermitteln. Die daraus errechneten jährlichen Gesamtfahrleistungen sollen als Basis für Verkehrsprognosen dienen, welche wiederum die Grundlage für alle Investitionen in die Infrastruktur darstellen. Zudem erhofft sich die Bundesregierung wesentliche Erkenntnisse zur Beurteilung der Verkehrssicherheit und des Unfallgeschehens.
Was bislang nicht geregelt wurde, ist eine Vereinheitlichung der Gebühren der Hauptuntersuchung. Hier gibt es stets Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, ebenso von Prüforganisation zu Prüforganisation.
Und nicht vergessen: Mit der Hauptuntersuchung ist seit 1.1.2010 die Abgasuntersuchung kombiniert. Diese darf seit Inkrafttreten der Änderungen maximal zwei Monate vor der Hauptuntersuchung von der Werkstatt oder einem Sachverständigen durchgeführt und dokumentiert werden.
Also: Haben Sie die Termine Ihrer Fuhrparkfahrzeuge gut im Blick, damit kein Prüftermin überschritten wird, vor allem dann, wenn das Fahrzeug eigentlich schon ausgesteuert sein sollte. Die Verkehrssicherheit gehört nämlich auch zu den Halterpflichten.