
Als Branchentreff und Austauschgelegenheit versteht sich der A.T.U-Fuhrparktreff, der bereits im dritten Jahr regelmäßig an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen stattfindet. Guido Grewe, Großkundenbetreuer bei A.T.U und Organisator des Fuhrparktreffs, hatte als Location für die zweite Veranstaltung in 2012 die Räumlichkeiten von „Oldie Classics“ in Mönchengladbach, einem gewerblichen Vermieter von Old- und Youngtimern, auserwählt. Nachdem die Teilnehmer Gelegenheiten zu Testfahrten mit etlichen automobilen Schätzchen genutzt hatten, fand der „offizielle“ Teil der Veranstaltung statt.
Rund 35 Fuhrpark-Gäste wohnten den Beiträgen zur UVV/Führerscheinkontrolle und rund um das Fahrtenbuch, aus technischer wie auch steuerlicher Sicht, bei, die wir hier zusammengefasst darstellen möchten. René Kabon, ebenfalls in der Großkundenbetreuung von A.T.U tätig, stellte die neuen Dienstleistungen vor, die ab sofort für Großkunden im Angebot stehen, und beleuchtete dabei noch einmal die Wichtigkeit der Einhaltung der Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) und der regelmäßigen Führerscheinkontrolle. „Um den Fuhrparkverantwortlichen bei diesen Angelegenheiten zu unterstützen, haben wir für diese Prüfungen einen elektronischen Prozess entwickelt. Die administrativen und praktischen Aufgaben können wir in unseren Filialen übernehmen“, so René Kabon. Nach Bestellung und Auftragen der manipulationssicheren Strichcodes sowie Datenübertragung an A.T.U erfolgt die Führerscheinkontrolle über den Strichcode auf dem Führerschein, der dann nach Aufforderung per E-Mail oder SMS zweimal jährlich in einer A.T.U-Filiale vorgezeigt werden muss. Wenn nur die jährliche UVV-Prüfung als Dienstleistung gebucht wurde, kann der Strichcode auch auf der Zulassungsbescheinigung kleben. Der Fahrer erhält für die jeweiligen Prüfungen eine schriftliche Bestätigung, der Fuhrparkleiter ein Reporting über die erfolgten Kontrollen. Bei Versäumnis einer Frist wird der Fahrer erneut zur Prüfung aufgefordert, bei weiterer Unterlassung erfolgt eine Mitteilung an den Fuhrparkleiter. Diese Dienstleistungen sind Teil eines zwölfmonatigen Rahmenvertrages, der entweder zum 1.1. oder 1.7. eines Jahres beginnt, sie können auch separat in Anspruch genommen werden. Die Kosten belaufen sich auf fünf Euro Aktivierungsgebühr je Strichcode, 1,50 Euro für die Führerscheinkontrolle pro Fahrzeug und Monat sowie 39 Euro für die UVV pro Fahrzeug und Jahr.
Um das Fahrtenbuch drehte sich der Beitrag von Claus Wollnik, Geschäftsführer der Wollnikom GmbH. Er machte deutlich, dass sich ein elektronisches Fahrtenbuch bei überwiegender dienstlicher Nutzung eines Firmenwagens mit relativ geringem Zeitaufwand finanziell rechnet. Die Geräte, die die Firma Wollnikom einbaut, entsprechen in ihren Eigenschaften den Anforderungen der Finanzbehörden: manipulationssicher, zeitnah zu bearbeiten, mit lückenloser Datenaufzeichnungen und nachvollziehbarer Unterscheidung Privatoder Dienstfahrt. „Dennoch“, riet Claus Wollnik, „sollten Sie bei Ihrer Finanzbehörde die Akzeptanz Ihres Wunschgerätes abklären.“ Zur Wahl stehen Offline-Varianten, die durch die Vorteile „preiswert und ohne Folgekosten“ bestechen, aber auch folgende Nachteile haben: Der Datenspeicher ist begrenzt, Daten müssen in Software übernommen werden. Die Online-Varianten haben nützliche Zusatzfunktionen und lassen sich über einen beschränkbaren Zugang webbasiert bearbeiten. Für die Datenkommunikation entstehen weitere Kosten, wenn gewünscht, kann auch eine Ortung des Fahrzeugs per GPS erfolgen. In einer Vergleichsrechnung lag die Offline-Variante auf 36 Monate gerechnet um fast 265 Euro günstiger (634 vs. 269 Euro).
Über das steuerliche Für und Wider der Ein- Prozent-Regelung referierte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Wolfgang Küster von der Dr. Dornbach & Partner GmbH. Auch wenn in den Medien immer die steuerliche Bevorzugung von Firmenfahrzeugen in den Vordergrund gestellt wird, kann er diese Behauptung in der Praxis nicht belegen, wie er es auch in anschaulichen Beispielrechnungen darstellte. (Eine ausführliche Abhandlung des Themas inklusive Gestaltungshinweisen für die Ein-Prozent-Methode präsentiert Wolfgang Küster in seinem Gastbeitrag „Werbungskostenabzug und Dienstwagenbesteuerung“ auf Seite 46.) Zum Abschluss fasste Wolfgang Küster die entscheidenden Merkmale der Ein-Prozent-Methode und die der Fahrtenbuch- Methode zur Versteuerung zusammen und stellte sie gegenüber: Die Ein-Prozent-Versteuerung gilt als bequem, aber teuer, sie bietet keine Transparenz und wenig Gestaltungsspielraum. Nur bei hohem Privatanteil erweist sie sich als günstiger. Das Fahrtenbuch hingegen bietet Transparenz, aber auch ein höheres steuerliches Risiko und einen mehr oder weniger hohen Aufwand, je nachdem, ob das Fahrtenbuch manuell oder elektronisch geführt wird. Allerdings entsteht auch ein hohes Einsparpotenzial bei geringer Privatnutzung.
Das Feedback der Teilnehmer war durchaus positiv, und im Tenor klang nach, dass der Branchentreff bisher immer der fachlichen Weiterbildung gedient hat. So kann dann der nächste Termin kommen, der bereits für den 15.11. bei Porsche Kremer Racing in Köln mit unter anderem dem Thema Bußgeldreform 2013 terminiert ist.