Dienstwagenprivileg

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Alle Jahre wieder ist das „Dienstwagenprivileg“ in den Medien. Und ja, es ist ein Privileg, einen Dienstwagen vom Unternehmen zu erhalten, womöglich sogar zur privaten Nutzung. Aber das ist in „den Medien“ oft nicht gemeint, sondern es geht um die steuerliche Förderung durch die sogenannte 1-Prozent-Regelung. Das sind dann meist die gleichen Menschen, die sich über das „Dieselprivileg“ aufregen.
Bei dem „Dieselprivileg“ sprechen wir ja im Grunde auch nicht von steuerlicher Förderung des Diesels, sondern lediglich von weniger Steuern, die darauf bezahlt werden. Es gibt also mitnichten irgendwo Zuschüsse; es werden nur schlicht weniger Abgaben erhoben als bei Benzin.
Bei dem „Dienstwagenprivileg“ stellt der Arbeitgeber ausgewählten Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt einen Dienstwagen zur Verfügung. Das „Privileg“ des Mitarbeiters ist es dann, ein Prozent des Bruttolistenpreises plus Entfernungskilometer zum Wohnort zusätzlich zu versteuern und an das Finanzamt zu zahlen. Dies stellt schlicht den Ausgleich dafür dar, dass er den Firmenwagen privat nutzen darf. Und ja, es ist eine Pauschalisierung, und da kommen Fahrer mit hohen privaten Kilometeranteilen besser weg als mit einem Privatfahrzeug; solche mit relativ wenig privat gefahrenen Kilometern zahlen aber auch oft drauf.
Ein echtes Privileg erhalten Fahrer von rein elektrisch betriebenen oder zumindest Plug-in-Hybridfahrzeugen (letzteres unter bestimmten Voraussetzungen): Sie zahlen statt der oben genannten 1 Prozent lediglich 0,5 oder gar 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil. Aber auch das ist kein Geschenk an die Elektroautofahrer, sondern hier nutzt der Staat schlicht die Steuer als Lenkungsfunktion, um Unternehmen und Mitarbeiter zum politisch gewollten Fahren mit Elektroautos zu bringen.
In unserer beiliegenden Sonderausgabe „Elektromobilität“ haben wir uns intensiv dem gesamten Thema Elektrofahrzeuge in der Flotte angenommen.

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Unsere Online-Umfrage (ab Seite 18) hat übrigens unter anderem ergeben, dass über 95 Prozent der befragten Unternehmen die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen gestatten, oft sogar durch Familienangehörige und manchmal sogar uneingeschränkt. Dabei nutzen fast 95 Prozent der Firmenwagennutzer die pauschalisierte Abrechnung des geldwerten Vorteils.
Dienstwagen sind nach wie vor ein beliebtes Instrument der Mitarbeiterbindung.
Ralph Wuttke
Chefredakteur

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