Privat unterwegs im Dienstwagen
Durch die 1-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs ist die private Nutzung eines Dienstwagens zwar steuerlich geregelt, jedoch haben viele Unternehmen unterschiedliche Vorschriften für die Privatnutzung. Flottenmanagement hat in seiner aktuellen Online-Umfrage einen Blick auf dieses Thema geworfen.

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Mit 95,3 Prozent ist die private Nutzung eines Firmenwagens für die überwiegende Mehrheit der Berechtigten möglich; lediglich 1,9 Prozent der Unternehmen erlauben keine Privatfahrten. Allerdings erstatten 2,8 Prozent der Unternehmen keine Kraftstoffkosten, wenn die Fahrten außerhalb der Arbeitszeit stattfinden (Grafik 1).
Wenn es um die Nutzung im Privatbereich durch Dritte geht, unterscheiden viele Unternehmen zwischen Familienangehörigen und „echten Dritten“: Während 85 Prozent der Unternehmen die Nutzung durch Familienangehörige erlauben, gestatten nur 4,7 Prozent die Nutzung durch echte Dritte. Zudem verbieten 10,3 Prozent Privatfahrten durch Dritte vollständig (Grafik 2).
Die Abrechnung erfolgt für beeindruckende 94,4 Prozent über die bequeme 1-Prozent-Regelung, in der auch 0,5- oder sogar 0,25-Prozent selbstverständlich enthalten sind. Lediglich 5,6 Prozent müssen ein aufwendigeres Fahrtenbuch führen, wobei Telematik hier eine deutliche Vereinfachung verspricht (Grafik 3).
93,5 Prozent der Mitarbeiter dürfen mit ihrem Firmenwagen in das EU-Ausland reisen, während die DACH-Region für immerhin 1,8 Prozent zugänglich bleibt. 4,7 Prozent hingegen dürfen Deutschland mit ihrem Dienstwagen nicht verlassen (Grafik 4).
Wie steht es um die Verrechnung der Kraftstoffkosten im Urlaub? 51 Prozent der Befragten können auch im Urlaub die Lade- und Tankkarte des Unternehmens uneingeschränkt nutzen. 24,5 Prozent haben diese Möglichkeit nur für Fahrten im Bundesgebiet, während ebenso viele die Kraftstoffkosten selbst tragen müssen.

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Wenn man die Einschränkungen bei der Nutzung der firmeneigenen Ladeund Tankkarte betrachtet, zeigt sich ein differenziertes Bild: 8,5 Prozent der Unternehmen übernehmen die Kraftstoffkosten ausschließlich für betriebliche Fahrten, 1 Prozent gestattet die Nutzung nur an Wochentagen, und 29,2 Prozent erlauben die Nutzung lediglich innerhalb Deutschlands. Im Gegensatz dazu gibt es für 61,3 Prozent keinerlei Einschränkungen (Grafik 6).
Die Auswahl eines Firmenwagens ist für 82,2 Prozent der Mitarbeiter klar geregelt: bestimmte Fahrzeugtypen wie Pick-ups oder Sportwagen sind dabei nicht gestattet. Auf der anderen Seite dürfen 17,8 Prozent der Mitarbeiter frei wählen (Grafik 7).
Die Konfiguration des Dienstwagens ist für viele Berechtigte ein wichtiges Thema: 15 Prozent haben keinen Einfluss auf die zukünftige Ausstattung, während 38,3 Prozent zwar Sonderausstattungen wählen können, die Mehrkosten jedoch selbst tragen müssen. 46,7 Prozent sind in der Lage, ihr Fahrzeug uneingeschränkt selbst zu konfigurieren (Grafik 8).
Bestimmte Ausstattungen, die die Fahrsicherheit erhöhen, wie Bremsassistent, Radartempomat, Abbiege- und Kurvenlicht sowie der Notbremsassistent und die Rückfahrkamera, sind für die große Mehrheit von 84,1 Prozent Pflicht. Für eine Minderheit von 15,9 Prozent besteht hingegen keine Pflichtausstattung (Grafik 9).
Wenn ein Mitarbeiter Zubehör wie Dachboxen oder Fahrradträger an einem Firmenwagen anbringen möchte, ist dies für 90,5 Prozent der Fälle gestattet. Ein Verbot besteht lediglich für 9,5 Prozent der Mitarbeiter, die kein Zubehör anbringen dürfen (Grafik 10).

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