Neue Impulse für Elektromobilität und Unternehmensflotten

Mit gezielten Investitionsanreizen neues Wachstum schaffen: Das ist das Ziel der Bundesregierung. Das Anfang Juli von Bundestag sowie Bundesrat verabschiedete steuerliche Investitionssofortprogramm soll die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze sichern. Flottenmanagement gibt einen Einblick in die Beschlüsse und deren mögliche Wirkungen.

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Neue Impulse für Elektromobilität und Unternehmensflotten

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Das Investitionssofortprogramm 2025 (Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland) soll entscheidende Signale für die Förderung der Elektromobilität und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen setzen. Dabei will die Bundesregierung mit gezielten steuerlichen Anreizen und strukturellen Maßnahmen den Hochlauf der E-Mobilität beschleunigen und die Innovationskraft der Wirtschaft stärken. Besonders im Fokus stehen Fahrzeuge, die durch neue Abschreibungsregelungen und steuerliche Erleichterungen für Unternehmen attraktiver werden. Diese Maßnahmen sind nicht nur ein Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität, sondern auch ein wichtiger Hebel zur Modernisierung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Abschreibung für Elektrofahrzeuge
Ein zentraler Bestandteil des Programms ist die Einführung einer speziellen Abschreibung für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Unternehmen können im Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. In den Folgejahren reduziert sich der Abschreibungssatz sukzessive: 10 Prozent im zweiten Jahr, 5 Prozent im dritten und vierten Jahr, 3 Prozent im fünften Jahr und 2 Prozent im sechsten Jahr. Diese Regelung gilt für Elektro-Pkw, Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.

Die Maßnahme soll nicht nur die Anschaffung von Elektrofahrzeugen fördern, sondern auch die Marktentwicklung der Elektromobilität vorantreiben. VDA-Präsidentin Hildegard Müller betonte am 4. Juni, als der Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD vorlag, dass diese Abschreibungsmöglichkeiten besonders für Elektro-Nutzfahrzeuge von großer Bedeutung sind, da sie eine Schlüsselrolle in der gewerblichen Mobilität spielen. Gerade für Unternehmen, die auf eine nachhaltige Flotte umsteigen möchten, bietet diese Regelung eine attraktive Möglichkeit, die Kosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen zu leisten.

Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge. Ab dem 1. Juli 2025 profitieren Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro von einer reduzierten Besteuerung der privaten Nutzung. Diese Maßnahme soll den Dienstwagenmarkt als Treiber für die Elektromobilität stärken und gleichzeitig den Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Fahrzeuge beleben. Firmenwagen, die nach Ablauf der Leasingzeit zu attraktiven Preisen als Gebrauchtwagen verfügbar sind, tragen zur Verbreitung von E-Autos bei und machen Elektromobilität auch für Privatkunden erschwinglicher.

Dienstwagen spielen eine zentrale Rolle im Hochlauf der Elektromobilität, da sie häufig die ersten Berührungspunkte von Verbrauchern mit elektrischen Fahrzeugen darstellen. Durch die Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze wird der Markt für höherpreisige Elektrofahrzeuge geöffnet, was insbesondere für Unternehmen mit anspruchsvollen Mobilitätsanforderungen von Vorteil ist.

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Degressive Abschreibung als Investitionsbooster
Neben der speziellen Abschreibung für Elektrofahrzeuge führt das Investitionssofortprogramm eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein. Unternehmen können bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr abschreiben, was die Rentabilität von Investitionen erhöht und die Liquidität in der unmittelbaren Phase nach der Anschaffung stärkt. Diese Regelung gilt für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden.

Die degressive Abschreibung ist ein bewährtes Instrument, um Investitionen anzukurbeln. Sie ermöglicht Unternehmen, in den ersten Jahren nach der Anschaffung höhere Abschreibungsbeträge steuerlich geltend zu machen, was die finanzielle Belastung reduziert und die Rentabilität von Investitionen steigert. Besonders für Unternehmen, die in neue Technologien wie Elektromobilität investieren möchten, bietet diese Regelung eine wertvolle Unterstützung.

Rahmenbedingungen für den E-Hochlauf
Doch steuerliche Maßnahmen allein reichen aus Sicht des VDA nicht aus, um die Elektromobilität nachhaltig zu fördern. Gute Rahmenbedingungen wie eine flächendeckende Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie günstige Ladepreise sind entscheidend. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Absenkung des Stromsteuersatzes sollte zügig umgesetzt werden, um die Betriebskosten für Elektrofahrzeuge weiter zu senken. Ebenso wichtig ist die Verlängerung der Kfz-Steuer-Befreiung für Elektroautos bis 2035, die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

VDA-Präsidentin Hildegard Müller betonte Anfang Juni, dass eine anhaltende Debatte über Fördermaßnahmen zu Kaufzurückhaltung führen kann. Verbraucher und Unternehmen benötigen rasch Klarheit über geplante Maßnahmen, um Investitionsentscheidungen treffen zu können. Die Bundesregierung ist daher gefordert, die angekündigten Maßnahmen zügig umzusetzen und für Planungssicherheit zu sorgen.

Leasing als ergänzendes Instrument
Nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes hat auch der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) sich dazu geäußert: Dieser sieht in der Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge eine sinnvolle Ergänzung, weist jedoch darauf hin, dass Leasing weiterhin eine zentrale Rolle spielt. Rund 60 Prozent der neuzugelassenen Elektroautos werden über Leasingmodelle finanziert. Der BDL hat daher die Einführung eines pauschalen Betriebskostenfaktors von 1,5 für Leasingraten von Elektrofahrzeugen vorgeschlagen, um auch das Leasing von E-Autos attraktiver zu machen. Durch die Ergänzung im Gesetzentwurfe wären sowohl gekaufte als auch geleaste Fahrzeuge steuerlich begünstigt und die Verbreitung von Elektromobilität über alle Finanzierungsmöglichkeiten gestärkt. Den Weg in die finale Fassung des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland fand diese Ergänzung aber nicht.

Jedoch bietet Leasing weiterhin Unternehmen zahlreiche Vorteile, darunter hohe Planbarkeit, flexible Vertragsgestaltung und die Möglichkeit, schnell auf technologische Entwicklungen zu reagieren. Gerade in einem konjunkturellen Umfeld, das auf die Gewinne von Unternehmen drückt, ist Leasing eine attraktive Option, um Liquidität zu schonen und Investitionen zu fördern.

Langfristige Entlastungen und Wettbewerbsfähigkeit
Das Investitionssofortprogramm sieht auch langfristige Maßnahmen vor, wie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent bis 2032. Diese Entlastung soll die Liquidität in Unternehmen steigern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Zudem wird die Forschungszulage ausgebaut, um Investitionen in Innovation und Entwicklung zu fördern.

Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ist ein wichtiger Schritt, um die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft zu stärken. Durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage und die Ausweitung förderfähiger Anwendungen wird der Zugang zu Fördermitteln erleichtert und der bürokratische Aufwand reduziert.

Fazit
Das Investitionssofortprogramm 2025 bietet eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Hochlauf der Elektromobilität und die Fahrzeugwirtschaft unterstützen können. Besonders die steuerlichen Anreize für Elektrofahrzeuge und die Förderung von Dienstwagen sind wichtige Schritte, um die Marktentwicklung voranzutreiben. Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen für Ladeinfrastruktur und Strompreise verbessert werden, um die Elektromobilität für Unternehmen und Verbraucher attraktiver zu machen.

Die schnelle Umsetzung des Programms ist entscheidend, um die positiven Impulse ohne Verzögerungen zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Unternehmen, die frühzeitig auf die neuen steuerlichen Möglichkeiten reagieren, können nicht nur ihre Kosten senken, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten.

 

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