Bereit für den Winter

Seit dem 1. Oktober 2024 tritt eine gesetzliche Änderung beim Thema Reifen in Kraft und es gelten strengere Vorschriften für die Nutzung von Reifen im Winter. Jetzt dürfen nämlich nur noch Pneus mit dem Alpine-Symbol bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgezogen werden. Flottenmanagement klärt auf und stellt einige Modelle vor.

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Erst mal der Reihe nach: In Deutschland gibt es keine generelle, sondern nur eine situative Winterreifenpflicht (geregelt nach § 2 Punkt 3a der Straßenverkehrs-Ordnung). Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Glatteis, Schneeglätte und -matsch sowie Eis- und Reifglätte die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben ist, und zwar montiert auf allen vier Radpositionen. Die Reifen müssen dabei den Anforderungen des § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen und hier gab es bereits im Jahr 2017 eine Änderung: Vor dem 1. Juli 2017 hat es bei winterlichen Bedingungen ausgereicht, Reifen mit der M+S-Kennzeichnung (M+S steht für Matsch und Schnee) zu benutzen. Seit dem 1. Juli 2017 sind eigentlich nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (dreigezackter Berg mit Schneeflocke, auch als 3PMSF (Three Peak Mountain Snow Flake) bezeichnet) erlaubt. Der Gesetzgeber gewährte aber eine lange Übergangsfrist, die nun abgelaufen ist. Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung, die vor dem 31. Dezember 2017 gefertigt wurden, galten noch bis zum 30. September 2024 als wintertauglich. Werden sie aber darüber hinaus verwendet, wenn die situative Winterreifenpflicht greift, findet ein Verstoß gegen den zuvor genannten § 36 statt. Und das kann durchaus unangenehm werden: Neben einem Punkt in Flensburg gibt es eine Strafe von 60 Euro. Dazu kommen weitere 20 Euro bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und insgesamt 100 Euro sind es bei Gefährdung anderer. Für Flottenleiter ist dabei wichtig, dass auch der Fahrzeughalter mit einem Punkt und 75 Euro belangt werden kann. Darüber hinaus kann bei einem Unfall die Leistung der Kaskoversicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit reduziert werden und selbst wenn der Unfall unverschuldet ist, kann es zu Pro- blemen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kommen. Also alles Probleme, die
man möglichst vermeiden sollte.

Doch wann ist eigentlich der richtige Zeitpunkt zum Wechseln gekommen? Viele halten sich an den alten Merksatz von O(ktober) bis O(stern). Dieser bietet zwar eine gute Orientierung, sollte aber keinesfalls als verbindliche Regel aufgefasst werden. Ganz einfach weil im Oktober die unterschiedlichsten Witterungsbedingungen vorherrschen können und es je nach Region zu einem plötzlichen Wetterumschwung mit Kälteeinbruch und Glätte kommen kann. Zudem kann Ostern in einem Zeitraum vom 22. März bis zum 25. April liegen. Daher sollte man eher die 7-Grad-Celsius-Regel anwenden: Fallen die Temperaturen in der Nacht dauerhaft unter 7 Grad Celsius, ist der richtige Zeitpunkt zum Aufziehen der Winterbereifung gekommen. Fahrer können auf diese Weise selbst entscheiden und auf die Wetterbedingungen reagieren, um beispielsweise in einem milden Herbst die Sommerreifen noch etwas länger draufzulassen oder in einem milden Frühling die Winterreifen früher abzuziehen.

Nun zurück zum Alpine-Symbol. Mit der Kennzeichnung auf der Reifenflanke geht auch ein neues Prüfverfahren mit schärferen und einheitlichen Prüfkriterien für die Vergabe einher, während es beim M+S-Symbol kein standardisiertes Modell für den Test gab. Die Anforderungen an Winterreifen sind damit gestiegen. Die ist durchaus sinnvoll, da im Winter aufgrund der Straßen- und Witterungsverhältnisse ein erhöhtes Sicherheitsrisiko vorherrscht. Winterreifen bringen dafür besondere Qualitäten mit, wie die weichere Gummimischung, die für bessere Traktion nicht nur auf nasser, sondern auch auf schneebedeckter oder eisiger Fahrbahn sorgt. Dazu kommt die Profilgestaltung mit vielen kleinen Lamellen. Diese Einschnitte sorgen dafür, dass sich der Reifen mit der Fahrbahn verzahnt. Übrigens können auch Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein. Diese sind aber im Gegensatz zu saisonalen Reifen immer schlechter an die vorherrschenden Bedingungen angepasst und weisen gerade im Sommer durch ihre eher weichere Gummimischung einen höheren Verschleiß sowie einen Mehrverbrauch auf.

Noch ein paar Worte zum Punkt Sicherheit. Als einziger Kontakt zwischen Fahrzeug und Straße spielt die Bereifung natürlich eine besondere Rolle und sollte entsprechend kontrolliert werden. Neben dem Luftdruck gehört dazu die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, wobei Experten klar zu 4 Millimetern raten, denn schwinden die Lamellen als Bestandteil des Reifenprofils, schwindet auch die Haftung auf der Fahrbahn. Auch sollte der Flottenleiter ein Auge darauf haben, wann die Reifen zu alt sind und ausgetauscht werden müssen. Die Lebensdauer von Pneus beträgt maximal zehn Jahre, danach härtet das Gummi aus und die Reifen sind nicht mehr fahrtauglich. Je länger und häufiger diese jedoch benutzt werden, desto stärker fällt auch der Alterungsprozess aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse ins Gewicht. Beispielsweise sind Winterreifen bei 44.000 Kilometern im Jahr sieben Jahre lang verwendbar, bei Sommerreifen sind es gerade einmal 3,5 Jahre.

Winterreifenpflicht im Ausland 
Wie sieht eigentlich die Situation im Ausland aus? In unserem Nachbarland Österreich herrscht auch eine situative Winterreifenpflicht, die aber an einen bestimmten Zeitraum gebunden ist, nämlich vom 1. November bis zum 15. April. Wer in dieser Zeit bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen ohne Winterreifen unterwegs ist, hat mit einer empfindlichen Strafe von bis zu 5.000 Euro zu rechnen. In der Schweiz ist die Sache etwas komplizierter: Es gibt zwar keine Winterreifenpflicht, aber das Fahrzeug muss jederzeit und bei allen Witterungsbedingungen beherrschbar sein. Da dies bei frostigem Wetter ohne Winterreifen nicht gewährleistet werden kann, sollten diese aufgezogen werden, sonst werden circa 90 Euro fällig. Wieder anders ist es in Italien: Hier regeln die einzelnen Provinzen die Winterreifenpflicht, was zu unterschiedlichen Regelungen führen kann. In Südtirol und damit auf der Brennerautobahn gilt beispielsweise eine generelle Pflicht für Winterreifen vom 15. November bis zum 15. April, wobei die Straßenbedingungen oder das Wetter keine Rolle spielen. Auch im Aostatal besteht eine generelle Pflicht, jedoch schon vom 15. Oktober bis zum 15. April. Verstöße dagegen werden mit 345 Euro geahndet. Frankreich hat eine generelle Winterreifenpflicht vom 1. November bis 31. März in einzelnen Départements der Bergregionen der Alpen, Pyrenäen, Vogesen, des Juraund Zentralmassivs sowie auf Korsika. Bei Nichtbeachtung werden 135 Euro fällig.

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