Der Haken an dem Haken

Prinzipiell spricht nichts dagegen, Flottenfahrzeuge mit Anhängekupplung auszustatten. Solange die Mitarbeiter genau wissen, was sie mit ihrem Geschäftswagen anstellen dürfen.

Der Haken an dem Haken

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Der Haken an dem Haken

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Ein Firmenwagen mit Anhängekupplung? Warum nicht? Immer mehr Beschäftigte leasen E-Bikes über ihre Arbeitgeber. Die wollen sie gerne auch in den Urlaub oder auf den Wochenendtrip mit dem Firmenwagen mitnehmen. Fürs Dach sind die Räder jedoch zu schwer. Also braucht der Geschäftswagen des User-Choosers eine Anhängekupplung für den Radträger. Damit dürften die Arbeitgeber oder das Flottenmanagement kein Problem haben, solange die Referenzrate nicht gesprengt wird. Was aber passiert, wenn ein Mitarbeiter doch auf die Idee kommt, mit dem Firmenwagen einen Hänger zu ziehen

Versicherungstechnisch gibt es kein Problem. Anhänger sind zwar keine Kraftfahrzeuge, müssen aber trotzdem versichert werden. Problematisch wird es eher bei Sportanhängern, beispielsweise für Pferde oder Boote. Die sind am grünen Kennzeichen erkennbar und automatisch über das Zugfahrzeug, also den Firmenwagen abgesichert. Beschädigt der Hänger das Zugfahrzeug, beispielsweise beim Rangieren, so müsste hier die Vollkasko für den Dienstwagen einspringen. Mit entsprechenden Folgen für die Schadenquote beziehungsweise die Schadenfreiheitsklasse. Ob Unternehmen dieses Risiko übernehmen wollen, ist eine grundsätzliche Entscheidung. Dass das Risiko mit Hänger am Haken steigt, ist sicher. Das zusätzliche Gewicht am Haken erhöht die bewegte Gesamtmasse. Außerdem gilt es, Anhänge- und Stützlasten zu beachten sowie die Fracht sicher zu verzurren. Und wenn der Hänger zu schlingern beginnt, sind unerfahrene Fahrer schnell überfordert. Dazu kommt der höhere Spritverbrauch im Trailerbetrieb. Deshalb erlauben viele Firmen zwar die Anhängekupplung als Sonderausstattung, verbieten aber gleichzeitig, einen Anhänger damit zu ziehen. Umsetzen lässt sich das ganz einfach über einen entsprechenden Passus im Dienstwagenüberlassungsvertrag.

Wer die Firmenwagen jedoch für den Hängerbetrieb freigibt, sollte abklären, welche Art von Trailern genutzt werden soll. Ein Anhänger mit zwei ausgewachsenen Pferden etwa kommt schnell auf zwei Tonnen. Ein VW Passat Variant 2.0 TDI beispielsweise wäre damit überfordert. Prinzipiell gilt: Am besten für Trailer eignen sich SUV mit drehmomentstarkem Diesel, idealerweise in Kombination mit Allradantrieb und Automatik.

Ob der Mitarbeiter mit seinem Fahrzeug überhaupt einen Pferdehänger ziehen darf, hängt zudem von seiner Fahrerlaubnis ab. Die Klasse B erlaubt beispielsweise nur, an einem Pkw Hänger mit maximal 750 Kilo zulässigem Gesamtgewicht zu ziehen. Wiegt der Trailer wie im Falle des Pferdehängers mehr, darf das zulässige Gesamtgewicht von Pkw und Hänger zusammen 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Außerdem darf der Hänger nicht mehr wiegen als das Zugfahrzeug. Für rund 300 bis 500 Euro lässt sich die Klasse B auf schwerere Hänger erweitern (Kennzahl 96 in der Fahrerlaubnis). Allerdings darf auch damit das zulässige Zuggesamtgewicht nicht mehr als 4,25 Tonnen betragen.

Wer schwere Trailer wie beispielsweise Wohnwagen ziehen will, muss den Führerschein auf die Klasse BE erweitern. Damit darf ein Pkw mit bis zu drei Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einen ebenso schweren Hänger an den Haken nehmen. Die Klasse BE kostet samt praktischer Ausbildung etwa 1.200 Euro. Für den Firmenwagennutzer praktisch: Wenn der Unternehmensfuhrpark auch schwere Trailer beinhaltet, kann unter Umständen auch die Erweiterung der Führerscheinklasse vom Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen werden.

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Für diese schweren und andere Trailer benötigt das Unternehmen aber gleichzeitig eine gewerbliche Versicherung, sofern die Anhänger für die Ausübung eines Berufs verwendet werden, beispielsweise zum Transport von Baumaterialien in einem Handwerksbetrieb. Die Versicherung steht nicht nur für Schäden ein, die im fahrenden Betrieb entstehen. Auch wenn der Trailer am Straßenrand steht oder ein Mitarbeiter beim Rangieren ein anderes Fahrzeug beschädigt hat, springt die Assekuranz ein. Außerdem unterliegen Anhänger genauso wie die Pkw der UVV. Das Flottenmanagement ist also verpflichtet, die Trailer regelmäßig auf ihre technische Sicherheit zu prüfen.

 

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