Neue Verordnung

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Michelin unterstützt die neue Verordnung UN R 117.04: Diese regelt die Leistungsfähigkeit von gefahrenen Reifen (Pkw, Leicht-Lkw und Lkw) und trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Sie soll künftig in ganz Europa gelten und für mehr Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Transparenz für Verbraucher sorgen. Die Verordnung schreibt künftig strenge Prüfungen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr vor. Sie trägt so auch dazu bei, dass Verbraucher sich bewusst für den Kauf von Reifen entscheiden, die sich zuverlässig bis hin zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern fahren lassen. Die Entwicklung von Reifen, die bis zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe Leistung bringen, ist Teil der DNA von Michelin. So besitzen auch gefahrene Michelin-Reifen mit den Langzeiteigenschaften „Performance made to last“ aufgrund ihrer Profilstrukturen und hochentwickelten Gummimischungen noch immer eine zuverlässige Bremsleistung – auch auf nasser Fahrbahn.

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