Private Nutzung
Mit der sogenannten 1-Prozent-Regelung ist die private Nutzung des Dienstwagens eigentlich abgegolten. Dennoch gibt es in der Praxis eine Fülle unterschiedlicher Vorschriften und Einschränkungen. Ein Thema, das offenbar viele interessiert: Diesmal waren es mit rund 600 Teilnehmern fast doppelt so viele wie sonst im Durchschnitt teilnehmen.

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Generell erlaubt die große Mehrheit der Unternehmen (82,5 Prozent) die private Nutzung von Firmenfahrzeugen (Grafik 1), nur 5,4 Prozent gestatten das nicht. Einschränkungen gibt es aber bei der Übernahme von Kraftstoffkosten für Fahrten außerhalb der Arbeitszeiten (2 Prozent) und Fahrten außerhalb Deutschlands (10,1 Prozent).
Ein heißes Thema ist die Nutzung des Firmenfahrzeugs durch Dritte, wobei hier noch mal zwischen Familienangehörigen und „echten Dritten“ unterschieden wird. Generell verboten ist die Nutzung durch Dritte bei 11,6 Prozent der befragten Unternehmen; 83,7 Prozent erlauben die Nutzung des Dienstwagens durch Familienangehörige. Nur 4,7 Prozent der Unternehmen geben die Nutzung generell auch für Dritte frei (Grafik 2).
Die 1-Prozent-Regel dominiert die Abrechnung der privaten Nutzung, auch wenn es inzwischen ja – bei Elektrofahrzeugen – auch mal 0,5 Prozent oder 0,25 Prozent sein können und immer noch die Entfernungskilometer vom Wohnort zur Arbeitsstelle bei der Pauschalisierung dazukommen. Satte 93,8 Prozent der Unternehmen setzen hier auf die pauschalisierte Abrechnung, die auch weniger Ärger mit dem Betriebsprüfer verspricht, nur 6,2 Prozent der Befragten haben sich für ein Fahrtenbuch entschieden (Grafik 3). Auch wenn es inzwischen recht gute voll digitale Systeme gibt und man – je nach Privatnutzungsanteil – sowohl auf Unternehmens- als auch auf Fahrerseite richtig Geld sparen kann.
Die Nutzung der Tank- beziehungsweise Ladekarte zu erlauben, ist in Unternehmen immer wieder ein gern diskutiertes Thema. Mit 47,9 Prozent der befragten Unternehmen gibt fast die Hälfte keinerlei Einschränkungen bei der Nutzung der Tank- oder Ladekarte vor. Fast genauso viele, nämlich 41,1 Prozent der Befragten, genehmigen nur den Einsatz innerhalb Deutschlands (Grafik 4). Kein einziges Unternehmen in unserer Umfrage hat eine Beschränkung auf Wochentage, bei 11 Prozent der Befragten werden nur die Kosten für betriebliche Fahrten übernommen.
Die Auswahlkriterien für den zur Privatnutzung freigegebenen Dienstwagen sind relativ klar (Grafik 5): Bei 82,2 Prozent der Befragten gibt es Einschränkungen dergestalt, dass beispielsweise Pick-ups oder Sportwagen nicht bestellt werden dürfen. Immerhin 17,8 Prozent der Unternehmen schränken die Fahrzeugwahl überhaupt nicht ein.

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Im Detail ist der Einfluss des Dienstwagenfahrers auf die Konfiguration bei mehr Unternehmen eingeschränkt als komplett frei (Grafik 6, S. 26): Während 41,4 Prozent der Dienstwagennutzer ihren Traumwagen uneingeschränkt selbst konfigurieren dürfen, haben immerhin 13,8 Prozent der Nutzer keinen Einfluss auf die Konfiguration, und 44,8 Prozent der Dienstwagenfahrer dürfen zwar Sonderausstattungen wählen, müssen die Mehrkosten dafür allerdings selbst tragen.
Auch immer wieder gern diskutiert in Fuhrparkleiterkreisen sind die sogenannten Pflichtausstattungen im Dienstwagen. Diese schreiben 80,8 Prozent der Unternehmen vor. Das sind dann oft Ausstattungen für die Fahrsicherheit wie Bremsassistent, Radartempomat oder auch Abbiege- und Kurvenlicht und natürlich der Notbremsassistent oder die Rückfahrkamera. Nur 19,2 Prozent der Befragten machen hier keinerlei Vorgaben (Grafik 7).
Dachboxen oder Fahrradträger dürfen 90,3 Prozent der Dienstwagenfahrer nutzen, nur bei 9,7 Prozent der Unternehmen ist dies nicht gestattet (Grafik 8). Angesichts des deutlichen Ergebnisses vielleicht mal eine Idee, über das Verbot nachzudenken.
Generell dürfen Dienstwagenberechtigte ihr Fahrzeug auch im Ausland nutzen, satten 90,4 Prozent der Fahrer steht dabei das gesamte EU-Ausland offen (Grafik 9). 4,1 Prozent dürfen nur in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) reisen und 5,5 Prozent der Fahrer dürfen mit dem Dienstwagen aus Deutschland gar nicht heraus.
Gerade bei langen Fahrten in den Urlaub wie nach Spanien oder nach Griechenland können hohe Kraftstoffkosten anfallen. Daher schreiben 30,2 Prozent der Unternehmen vor, dass Kraftstoffkosten im Urlaub generell selbst zu tragen sind (Grafik 10). Immerhin 30,2 Prozent der Befragten erlauben die Nutzung der Tank- oder Ladekarten im Urlaub zumindest innerhalb des Bundesgebietes. 39,6 Prozent der Dienstwagenfahrer hingegen dürfen diese auch im Urlaub uneingeschränkt nutzen.
Auch wenn wir bei der Umfrage wieder einen deutlichen Schwerpunkt bei den großen Unternehmen festgestellt haben (24,3 Prozent der Befragten hatten über 501 Fahrzeuge), waren diesmal doch alle weiteren Fuhrparkgrößen recht gleichmäßig vertreten. 79,1 Prozent der Fahrzeuge in den befragten Unternehmen waren Pkw, 15,8 Prozent Kleintransporter und Transporter bis 3,5 Tonnen, 5,1 Prozent waren sonstige Fahrzeuge wie Lkw oder Spezialfahrzeuge.

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