Das erste Kennenlernen

Zum fünfzehnten Mal trafen sich Flottenentscheider und Dienstleister Anfang November zum FleetDating!. In ungezwungener Atmosphäre hatten die Teilnehmer jeweils sechs Minuten Zeit, sich in einer Art geschäftlichen Speeddatings kennenzulernen und auszuloten, ob die angebotene Lösung grundsätzlich infrage kommen könnte. Aufgrund des etwas abgeänderten Ablaufs nahmen nun 30 Dienstleister sowie 24 Fuhrparkexperten in Bedburg teil. Natürlich war auch Flottenmanagement als Exklusivpartner mit dabei.

Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen

1 /8

Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen

PDF Download

Am 9. November war das Gut Hohenholz bei Bedburg zum nunmehr vierten Mal Veranstaltungsort des FleetDating!. Das mittelalterliche, von hohen Ulmen umgebene, freiadelige Rittergut blickt auf eine lange Geschichte zurück: Erstmals fand es 1365 Erwähnung, als die Herren von Heinsberg das Gut zusammen mit vielen anderen Gütern an den Ritter Johann von Harff verkauften. Der Name des Guts geht dabei auf das früher dort, später in Königshoven ansässige freiadelige Geschlecht von Holz zurück. Seit 2009 wird auf Gut Hohenholz ein Event- und Tagungshotel betrieben. An diesem historischen Ort brach der Veranstalter flottentermine.de 2019 mit dem FleetDating! zu neuen Ufern auf, denn neben großzügigen Räumen für das geschäftliche Speeddating bietet dieser dem einen oder anderen Dienstleister auch die Möglichkeit, seine Produkte dort auszustellen: So diente der Platz im Innenhof des Guts beispielsweise wieder als Ausstellungsfläche für eine Vielzahl neuer Modelle: Neben dem vollelektrischen Maxus T90 EV und dem Toyota Hilux fielen den Gästen gleich beim Betreten des Guts auch der Nissan Ariya sowie der neue Peugeot 308 SW ins Auge.

Das fast schon traditionelle FleetDating! auf Gut Hohenholz hat sich in diesem Jahr aber auch weiterentwickelt: Nachdem aus dem Feedback der letzten Jahre zu erkennen war, dass der Wunsch nach mehr Pausen bei den Teilnehmern groß ist, entschied man sich, in diesem Jahr den Ablauf etwas zu ändern. So teilte man die Dienstleister in zwei Gruppen, sodass nur jeweils 15 Dienstleister am Vor- und Nachmittag auf die 24 Fuhrparkverantwortlichen trafen. Zusätzlich wurde nach jeweils fünf Speeddating-Tischen eine Art Ruhezone für die Flottenprofis eingerichtet, die ihnen Gelegenheit gab, das zuvor Gehörte einmal kurz Revue passieren zu lassen und Luft zu holen. Im zweiten Saal des Guts wurde für das leibliche Wohl gesorgt.

Die Fuhrparkentscheider hatten jeweils sechs Minuten, um sich auf neue Gesprächspartner einzulassen und herauszufinden, ob das vom Dienstleister kurz vorgestellte Portfolio zu den Belangen der eigenen Flotte passt oder nicht. Doch das FleetDating! besteht nicht nur aus dem „beruflichen Speeddating“, sondern ist auch gedacht, um Wissen zu vermitteln: So kündigten Sven Wißmann, Geschäftsführer der Fidato GmbH, die das FleetDating! organisiert, und Ideengeber Volker Varol nach einer kurzen Erklärung zum Ablauf der Veranstaltung noch einen Impulsvortrag von Rechtsanwältin Inka Pichler, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Head of Legal Fleet bei der Kanzlei Voigt, als letzten Programmpunkt des Tages an. Aber auch während des eigentlichen „Business-Speeddatings“ bestand die Gelegenheit, mit der Verkehrsrechtsexpertin ins Gespräch zu kommen und sich den einen oder anderen rechtlichen Rat zu holen.

Doch zunächst einmal zum FleetDating!: Alle sechs Minuten ertönte in den ersten zwei Stunden mehrmals ein Glöckchen, um den Fuhrparkentscheidern zu signalisieren, dass der nächste Dienstleister auf sie wartet. Bei der hohen Anzahl an Gesprächen, die jeder Teilnehmer führte, war es selbstverständlich, dass auch für genügend lange Pausen gesorgt war, um kurz zu entspannen, neue Kraft am Buffet zu sammeln und das eine oder andere zuvor geführte Gespräch zu vertiefen – denn um Netzwerken geht es beim FleetDating! in erster Linie. Daher war es auch nicht weiter verwunderlich, dass das Kontakteknüpfen auch während der Mittagspause bei einer leckeren Currywurst fortgeführt wurde. Die Flottenverantwortlichen warteten dann mit Spannung auf die zweite Runde mit 15 neuen Dienstleistern, wo erneut alle sechs Minuten ein Glöckchen den Tischwechsel einläutete.

Auch wenn die meisten Fuhrparkentscheider wohl wegen des Business-Speeddatings gekommen waren, bot der Vortrag „Haftungsfallen für Flottenmanager – das müssen Sie wissen!“ von Rechtsanwältin Inka Pichler im Anschluss an die Kaffeepause eine willkommene Abwechslung zu dem hektischen Treiben bei den Gesprächsrunden. Das Thema bot natürlich reichlich Zündstoff: Schon ein Absatz eines „Auffang-Paragraphen“ verdeutlicht, dass der Kfz-Halter einigen rechtlichen Pflichten nachkommen muss. So steht beispielsweise in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) im Paragrafen 31 zur Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge geschrieben: „Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.“

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 6/2023

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Hieraus ergeben sich im Unternehmensfuhrpark einige Haftungsmöglichkeiten, die zunächst einmal den Halter, also in erster Linie den Geschäftsführer, betreffen und sich quer durch die Rechtsgebiete zieht. Dieser kann diese Pflichten beispielsweise an den Flotten- beziehungsweise Mobilitätsmanager delegieren, muss hierfür aber einige Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllen. Dadurch kommen auf den Fuhrparkverantwortlichen neben der Verwaltung der Firmenfahrzeuge unzählige rechtliche Themen wie beispielsweise das Fahrerlaubnisrecht, Führerscheinkontrolle, Knöllchenmanagement sowie Unfallverhütungsvorschriften zu, deren Regelungen aktuell immer wieder Änderungen ausgesetzt sind. Auch die Rechtsprechung zur Unfallregulierung unterliegt einem stetigen Wandel, den Rechtsanwältin Inka Pichler speziell mit Fokus auf Flotten vorstellt. Obwohl sich nach ihren Schilderungen der eine oder andere Fuhrparkprofi schon mit einem Bein im Gefängnis sah, machte die Verkehrsrechtsexpertin schlussendlich klar, dass das Ergreifen und Etablieren der richtigen Maßnahmen und Prozesse ein solches Szenario verhindert.

Zum Abschluss des ereignisreichen Tages traf man sich zum gemeinsamen Abendessen im Restaurant des Gut Hohenholz. Dabei konnten sich alle Teilnehmer noch mal in entspannter Atmosphäre austauschen. Bei wem nun Interesse geweckt wurde, der sollte sich den 15. Februar 2024 schon einmal vormerken. Auch dann wird es wieder ein FleetDating! geben, dieses Mal aber in Hamburg. Alle Informationen zum nächsten FleetDating! sind auf www.flottentermine.de sowie unserer Nachrichtenseite zu finden.

 

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 6/2023

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026