Sichere Fahrt voraus!
<p>Wenn die Tage langsam kürzer werden und auch die Temperatur zu sinken beginnt, steht für viele Fuhrparkleiter wieder das Thema Reifenwechsel auf dem Plan. Doch welche Kriterien sollte ein guter Winterreifen erfüllen, um eine sichere Fahrt auch bei frostigen Straßenverhältnissen zu gewährleisten? Flottenmanagement klärt auf und stellt ausgewählte Modelle vor.</p>

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Mit Beginn des Herbstes erhalten einige Flottenmanager sicherlich eine Nachricht ihres Reifendienstleisters, die sie daran erinnert, dass die Sommerreifen jetzt doch ab- und entsprechende Winterreifen aufgezogen werden sollten. Passend dazu möchte Flottenmanagement in diesem Artikel auf einige Vorschriften bezüglich Winterreifen aufmerksam machen. Da wir uns schon in dem Monat befinden, der in dem allgemein bekannten Merksatz zum Reifenwechsel Erwähnung findet (nämlich von O(ktober) bis O(stern)), sei hier gleich gesagt, dass es sich nur um eine Orientierungsmöglichkeit, aber keinesfalls um eine verbindliche Regel handelt. Dies ganz einfach aus dem Grund, weil Ostern in einem Zeitraum vom 22. März bis zum 25. April liegen kann und daher ganz unterschiedliche Witterungsbedingungen bestehen können. Auch im Oktober kann das Wetter ziemlich unterschiedlich sein, von milden Sonnentagen im goldenen Herbst bis hin zu plötzlichen Umschwüngen mit Kälteeinbrüchen und Glätte, wie die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben. Besser ist hier zur Orientierung die Sieben-Grad-Regel: Fallen die Temperaturen tagsüber und in der Nacht dauerhaft unter sieben Grad Celsius, sollte auf die Winterreifen gewechselt werden.
Gesetzliche Vorschriften
In Deutschland besteht keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine situative (geregelt nach § 2 Punkt 3a der Straßenverkehrs-Ordnung). Diese schreibt die Nutzung von Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Glatteis, Schneeglätte und -matsch sowie Eis- und Reifglätte vor. Die Winterreifen müssen dabei bei Pkw auf allen vier Radpositionen montiert sein. Der Vorteil gegenüber einer generellen Pflicht besteht darin, dass die Fahrer selbst auf die entsprechenden Wetterbedingungen reagieren können: In einem eher milden Herbst kann man die Sommerreifen länger drauflassen und in einem milden Frühling früher aufziehen. Der Nachteil ist, dass man die entsprechenden klimatischen Bedingungen erkennen und aufgrund dieser richtig entscheiden muss. Ansonsten ist mit Strafen zu rechnen: Das Fahren ohne Winterreifen bei entsprechenden Verhältnissen schlägt mit einem Punkt in Flensburg und 60 Euro zu Buche, bei Behinderung anderer werden dazu noch einmal 20 Euro fällig. Für Fuhrparkleiter wichtig: Auch der Halter des Fahrzeugs wird mit einem Punkt und 75 Euro belangt. Neben den Bußgeldern kann es aber auch an anderer Stelle teuer werden: Bei einem Unfall kann aufgrund grober Fahrlässigkeit die Leistung der Kaskoversicherung eingeschränkt werden und auch bei eigenem Unverschulden kann es zu Problemen mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kommen.
Winterreifen und Sicherheit
Da Reifen den einzigen Kontakt zwischen Fahrzeug und Straße darstellen, sollte deren Relevanz beim Thema Sicherheit klar sein. Ein guter Reifen qualifiziert sich in den Tests hinsichtlich seines Fahrverhaltens, sei es beim Geradeauslauf, beim Spurwechsel oder bei der Kurvenstabilität. Saisonreifen sind dazu auf die vorherrschenden klimatischen Verhältnisse ausgerichtet, Winterreifen also auf eine schneebedeckte Fahrbahn oder Eis bei frostigen Temperaturen. Im Jahr 2017 haben sich zudem die gesetzlichen Anforderungen an Winterreifen geändert. Vor dem 1. Juli 2017 waren Winterreifen mit der Kennzeichnung M+S (steht für Matsch und Schnee) gesetzeskonform, seit dem 1. Juli 2017 muss das Alpine-Symbol (dreigezackter Berg mit Schneeflocke) auf dem Reifen vorhanden sein. Mit der neuen Kennzeichnung wurde auch ein neues Prüfverfahren mit schärferen Vorgaben für die Vergabe eingeführt, wodurch die Anforderungen an Winterreifen noch einmal gestiegen sind. Auch gab es bei der M+S-Markierung keine einheitlichen Prüfkriterien; diese wurden mit dem AlpineSymbol zur Vorschrift. Zu beachten ist, dass eine lange Übergangsfrist gewährt wurde, die sich jedoch langsam dem Ende zuneigt: Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung, die vor dem 31. Dezember 2017 gefertigt wurden, gelten noch bis zum 30. September 2024 als wintertauglich.
Das EU-Reifenlabel
Für Kfz-Reifen gilt europaweit eine einheitliche Kennzeichnungspflicht mit dem sogenannten Reifenlabel, das eine Orientierungshilfe beim Kauf von Reifen bietet und von Käufern durchaus beachtet werden sollte. Es besteht aus Buchstaben, Zahlen und Piktogrammen und erinnert an das Energielabel, das man von Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen her kennt. Das System dahinter geht auf eine EU-Vorschrift aus dem Jahr 2012 zurück, anhand derer Reifen nach den drei Kriterien Rollwiderstand, Nassbremseigenschaft und externes Rollgeräusch bewertet werden. Ziel war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie den Kraftstoffverbrauch zu senken.
Im Mai 2021 kamen neue Vorgaben hinzu, die dem Verbraucher mehr Informationen bieten sollen, sodass dieser in der Lage ist, die Eigenschaften der Pneus noch besser einzuschätzen und mit anderen Modellen zu vergleichen. Da es für Reifen, die vor diesem Datum auf den Markt gekommen sind, keine Verpflichtung zur Neubezeichnung gibt, werden Reifenlabel ohne die neuen Vorgaben noch einige Zeit zu sehen sein. Doch woraus besteht das Label nun genau? Oben ist der Name des Herstellers sowie die Artikelnummer zu sehen, darüber ist ein QR-Code abgedruckt, über den weitere Informationen abrufbar sind. Darunter befinden sich Angaben zur Reifengröße, zum Lastund Geschwindigkeitsindex sowie zur Reifenklasse. Es folgen die Bewertungen anhand der drei oben genannten Kriterien Rollwiderstand, Nassbremseigenschaft und externes Rollgeräusch. Dazu findet man noch zwei Piktogramme für Winter- und Ganzjahresreifen: das schon beschriebene Alpinesymbol (Schneegriffigkeit) und das Eisgriffigkeitssymbol (stilisiertes Gebirge in einem Dreieck), welches den Grip auf Eis anzeigt und vorrangig für spezielle Reifen im skandinavischen Raum benutzt wird. Dabei ist zu beachten, dass die Werte für exakt den angegebenen Reifentyp, die genaue Dimension, den Geschwindigkeitsindex und die Tragfähigkeit gelten. Der gleiche Reifentyp in einer anderen Größe, mit anderer Tragfähigkeit oder Höchstgeschwindigkeit kann daher auch eine andere Bewertung aufweisen.

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Winterreifenpflicht im Ausland
Wer des Öfteren im Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher über die geltenden Bestimmungen für Winterreifen informieren, um hier keine böse Überraschung zu erleben. So gibt es im Nachbarland Österreich auch eine situative Winterreifenpflicht, die aber an ein bestimmtes Datum gebunden ist, nämlich vom 1. November bis zum 15. April. Wer in dieser Zeit bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen ohne Winterreifen unterwegs ist, hat mit einer empfindlichen Strafe von bis zu 5.000 Euro zu rechnen. In der Schweiz ist die Sache etwas komplizierter: Es gibt zwar keine Winterreifenpflicht, aber das Fahrzeug muss jederzeit und bei allen Witterungsbedingungen beherrschbar sein. Da dies bei frostigem Wetter ohne Winterreifen nicht gewährleistet werden kann, sollten diese aufgezogen werden, sonst werden circa 90 Euro fällig. Wieder anders in Italien, hier regeln die einzelnen Provinzen die Winterreifenpflicht, was zu unterschiedlichen Regelungen führen kann. In Südtirol und damit auf der Brennerautobahn gilt beispielsweise eine generelle Pflicht für Winterreifen vom 15. November bis zum 15. April, wobei die Straßenbedingungen oder das Wetter keine Rolle spielen. Auch im Aostatal besteht eine generelle Pflicht, jedoch schon vom 15. Oktober bis zum 15. April. Verstöße werden mit 345 Euro geahndet. Frankreich hat eine generelle Winterreifenpflicht vom 1. November bis 31. März in einzelnen Départements der Bergregionen der Alpen, Pyrenäen, Vogesen, des Jura- und Zentralmassivs sowie auf Korsika. Bei Missachtung werden 135 Euro fällig.

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