Kostenaspekte bei der Umstellung auf Elektromobilität
<p>Immer mehr Unternehmen entscheiden sich dafür, Elektrofahrzeuge in ihre Flotte zu integrieren. Neben dem Nachhaltigkeitsaspekt sind es vor allem steuerliche Vorteile und niedrigere Betriebskosten, welche aus Unternehmenssicht für Elektroautos sprechen. Auch die Weiterentwicklung und Veränderungen der Mobilität benötigt den Nachweis der Praktikabilität, denn die Umstellung auf Elektromobilität ist mehr als nur ein Antriebswechsel. Es geht auch darum, wie Fahrzeuge innerhalb eines Unternehmens eingesetzt werden. An dieser Umfrage zu Kostenaspekten bei der Umstellung auf E-Mobilität nahmen rund 200 Fuhrparkleiter teil.</p>

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Wenn man davon ausgeht, wie sich Mobilität und Antrieb in den kommenden Jahren verändern werden, dann ist klar, dass sich so ziemlich jedes Unternehmen mit Elektromobilität beschäftigen wird. Bereits jetzt haben 69,6 Prozent unserer Befragten einen Teil ihres Fuhrparks auf elektrische Fahrzeuge umgestellt, bei weiteren 13 Prozent ist dies innerhalb der nächsten zwölf Monate geplant. (siehe Grafik 1)
Nicht immer ist ein Elektroauto die erste Wahl für den Fuhrpark. Bei der Entscheidung für E-Mobilität kommt es auf die jeweilige Situation des Unternehmens an. Diese sollte genau geprüft und es sollte zuvor eine Kostenanalyse durchgeführt werden. Diese Kostenanalyse, im Vorfeld einer Umstellung des Fuhrparks, wurde bei 47,8 Prozent unserer Umfrageteilnehmer durchgeführt. 45,7 Prozent der Befragten geben an, dass diese weder durchgeführt wurde noch geplant ist. (siehe Grafik 2)
Im Hinblick auf die Gesamtkosten des Fuhrparks konnten bei ganzen 81,9 Prozent der Befragten Änderungen festgestellt werden. Bei knapp 28 Prozent der Teilnehmer sind die Gesamtkosten erheblich, bei 27,3 Prozent minimal gestiegen. Gesunken sind sie bei 25 Prozent, während bei nur bei 2,3 Prozent der Teilnehmer ein erhebliches Sinken der Gesamtkosten festgestellt wurde. (sieh Grafik 3)
Bisher haben Käufer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden von einer Gesamtförderung von bis zu 9.000 Euro profitiert. Diese bestand aus einem Bundesanteil (Umweltbonus) und einem Herstelleranteil zu je 3.000 Euro. Zusätzlich verdoppelte bisher eine staatliche Innovationsprämie aus dem Corona-Konjunkturpaket vom Juni 2020 den Umweltbonus, also den Anteil der staatlichen Förderung, auf 6.000 Euro. 78,6 Prozent und somit die eindeutige Mehrheit der Online-Umfrageteilnehmer konnte im Bereich Kauf/Finanzierung/Leasing der Fahrzeuge Änderungen feststellen. Jeweils etwa 55 Prozent der Änderungen konnte der Bereitstellung von Ladeinfrastruktur, sowie Lohnund Lohnnebenkosten durch geringere Versteuerung zugeordnet werden. (siehe Grafik 4)
Ein Vorteil, der neben Nachhaltigkeit für das E-Auto spricht, sind Steuerersparnisse. Während Fahrer eines Dienstwagens mit Verbrennungsmotor ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern müssen, werden bei den meisten reinen Elektroautos nur 0,25 Prozent fällig. Bei Plug-in-Hybriden sind es noch 0,5 Prozent. So ist es nicht verwunderlich, dass 71,4 Prozent der Teilnehmer bei der Frage nach positiven Veränderungen infolge einer Umstellung auf die E-Flotte „Steuern“ angaben. Lohnund Lohnnebenkosten durch die geringere Versteuerung sehen 76,2 Prozent als positiv an, dicht gefolgt von Service und Verschleiß mit 73,8 Prozent. (siehe Grafik 5)

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Der Betrieb von E-Autos wird immer teurer. Die Strompreise steigen massiv – möglicherweise bleibt dies sogar noch länger so. Verlieren E-Autos den Kostenvergleich mit Verbrennern schon jetzt? 33,3 Prozent der Befragten meinen „Ja, die Kostenvorteile während des Betriebs eines E-Fahrzeuges im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrenner verschwinden“, bei nur 6,6 Prozent überwiegen die Kostenvorteile dennoch. (siehe Grafik 6)
Aus diesem Grund dürfen bei 50 Prozent der Umfrageteilnehmer keine Plug-in-Hybride mehr bestellt werden. Ab 1. September 2023 wird die E-Auto-Förderung zudem auf Privatpersonen beschränkt. Daher achten 34,1 Prozent der Umfrageteilnehmer darauf, dass neue rein elektrische Fahrzeuge vor September 2023 geliefert und zugelassen werden können. Bei 20,5 Prozent dürfen nur teilbeziehungsweise rein elektrische Fahrzeuge mit einer garantierten Förderung (durch Hersteller und/oder Staat) bestellt werden. (siehe Grafik 7)

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