Während der Arbeitszeit laden

<p>Das Interesse an Elektromobilität steigt zunehmend. Laut den Ergebnissen der Deloitte Global Automotive Consumer Study 2022 ist die Zahl der deutschen Verbraucher, die als nächsten Pkw ein Elektrofahrzeug wählen würden, deutlich angestiegen. Eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere in urbanen Räumen, aber auch Konzerne wollen auf diese Entwicklung reagieren, indem sie an ihren Firmenstandorten das Parken mit der Bereitstellung einer Ladeinfrastruktur für Mitarbeiter verknüpfen. Welche Rahmenbedingungen, steuerlichen und rechtlichen Voraussetzungen sowie Vorteile Parken-und-Laden-Konzepte für Unternehmen bieten, erläutert Flottenmanagement in diesem Artikel.</p>

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Laut der Deloitte-Studie würden rund 40 Prozent der Befragten bei ihrem nächsten Autokauf ein Hybridfahrzeug wählen (2021: 26 Prozent). Der Anteil derjenigen, die ein reines Elektrofahrzeug bevorzugen würden, steigt von 6 Prozent (2021) auf jetzt 15 Prozent. Damit liegen die Deutschen bezüglich der Akzeptanz von reinen Stromern im Vergleich der Fokusmärkte (Indien, Südostasien, Südkorea, Japan, China, Deutschland, USA) im vorderen Feld. Allerdings: Rund 41 Prozent würden ihre Entscheidung, ein Elektrofahrzeug zu kaufen, überdenken, wenn der Preis für das Laden ähnlich hoch läge wie der für fossile Brennstoffe. Dr. Harald Proff, Partner und Leiter Automobilindustrie bei Deloitte Deutschland und Global, erklärt: „Niedrigere Treibstoffkosten sind eines der zentralen Argumente für den Kauf eines Elektroautos und wurden bei unserer Befragung als zweitwichtigster Faktor genannt. Insbesondere im vergangenen Jahr ist der Benzinpreis stark gestiegen und es ist absehbar, dass sich diese Entwicklung noch beschleunigen wird. Das wird der Elektromobilität weiter Aufwind geben.“ Durch den Krieg in der Ukraine sind die Preise für Benzin und Diesel im März 2022 auf ein neues Allzeithoch gestiegen: Der ADAC spricht in einer Pressemitteilung vom 9. März 2022 über „einen derartigen Preissprung an den Zapfsäulen“, den es in Deutschland noch nie gab. Binnen einer Woche verteuerte sich Dieselkraftstoff laut der ADAC-Auswertung um 39,4 Cent je Liter und kostete damit im bundesweiten Mittel 2,15 Euro. Auch der Benzinpreis schoss regelrecht durch die Decke. Für einen Liter Super E10 mussten die Verbraucher 2,103 Euro bezahlen, das sind 27,6 Cent mehr als eine Woche zuvor. 

Neben der Preisentwicklung an den Zapfsäulen stellte für die Befragten in der Deloitte-Studie aber auch die Sorge um das Klima einen triftigen Grund für den Elektroautokauf (61 Prozent) dar. Zudem spielt auch das Thema staatliche Förderung eine zentrale Rolle: Immerhin 46 Prozent der Studienteilnehmer motiviert diese, ein elektrifiziertes Fahrzeug zu wählen. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Deloitte-Studie wird es für Unternehmen unerlässlich, sich mit dem Thema des Elektroladens im Zuge der Parkraumbewirtschaftung zu befassen. „Mit der Integration oder sogar der vollständigen Umstellung von Firmenfuhrparks auf alternativ angetriebene Fahrzeuge wird die Bedeutung einer unternehmenseigenen Ladeinfrastruktur immer wichtiger. Zusätzlich steigt auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bedarf, wenn sie ihre Privatfahrzeuge während der Arbeitszeit aufladen möchten“, erklärt Frank Hägele, Mitglied der Geschäftsleitung Deutsche Leasing AG, Geschäftsfeld Mobility.

Gesetzgebungen für das Laden am Arbeitsplatz 
Für die Bereitstellung von Elektroladesäulen am Arbeitsplatz gilt es für Unternehmen, einige Gesetzgebungen, Vorschriften und steuerliche Gegebenheiten zu beachten. Voraussetzung für das Laden am Unternehmensstandort ist eine eichrechtskonforme Abrechnung des Ladevorgangs, analog zur Betankung eines Pkw mit Verbrennungsmotor. Für Unternehmen und ihre Mitarbeiter gilt es, in diesem Zusammenhang Folgendes zu beachten: Lädt ein Mitarbeiter seinen Firmenwagen kostenlos am Arbeitsplatz, so muss diese Säule nicht eichrechtskonform aufgebaut sein. Anders gestaltet sich der Fall, wenn der Mitarbeiter das Laden seines privaten Elektrofahrzeugs bezahlen muss. Dann muss diese Ladesäule den Anforderungen des Eichrechts entsprechen. Lädt ein externer Kunde oder Besucher am Standort eines Unternehmens sein Fahrzeug kostenpflichtig, dann muss die Ladesäule im Aufbau ebenfalls dem Eichrecht entsprechen. „Unternehmen, die nicht nur über Dienstwagen verfügen, sondern Lieferfahrzeuge et cetera vorweisen oder ihren Standort auch für Besucher an Wochenenden oder in den Abendund Nachtstunden öffnen möchten, sollten immer auf eichrechtskonforme Ladetechnik mit den herkömmlichen Bezahlmöglichkeiten wie einem Kreditkartenterminal et cetera Wert legen. Schnellladestationen können bei der oben genannten öffentlichen Nutzung Sinn machen (stark standortabhängig) oder dann, wenn Fahrzeuge aufgrund kurzer Verweildauer tatsächlich schnell geladen werden müssen“, erläutert Kai Reichert, Managing Director bei MOBILIZE PowerSolutions. Das deutsche Eichrecht soll hierbei sicherstellen, dass Verbraucher oder eben Mitarbeiter transparent einsehen können, wie viel sie für das Tanken beziehungsweise Aufladen zahlen müssen, und dass die geladene Menge korrekt ist. Die wichtigen rechtlichen Grundlagen für das eichrechtskonforme und transparente Laden von E-Autos wurden in Deutschland mittlerweile geschaffen: Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) hat bindende Anforderungen entwickelt, auf deren Basis die Industrie eichrechtskonforme ACund DCLadeeinrichtungen entwickeln kann. Grundsätzlich gibt es bereits geeichte Stromzähler, die der EU-Messgeräterichtlinie Measuring Instruments Directive (MID) entsprechen. Diese MID-geeichten Stromzähler kommen im Haushalt und Gewerbe sowie in der Leichtindustrie zum Einsatz und messen den sogenannten Wirkverbrauch in Kilowattstunden (kWh), das heißt die elektrische Energie, die vom E-Auto aufgenommen und in andere Energieformen umgewandelt wird. Bei einer gewerblich genutzten Ladesäule müssen neben der Energiemessung jedoch noch weitere Parameter wie Zeitstempel und eine Authentifizierung der ladenden Person erfasst werden.

Steuerliche Gegebenheiten 
Aufgrund des Plans der Bundesregierung, Elektromobilität zu fördern, wird das kostenlose Aufladen des Elektroautos beim Arbeitgeber nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Sobald Unternehmen sich allerdings dafür entscheiden, die Ladestation öffentlich zur Verfügung zu stellen und wirtschaftlich zu betreiben, müssen einige steuerliche Gegebenheiten beachtet werden. In diesem Fall fällt Umsatzsteuer an. Dies gilt im Übrigen auch, wenn die Ladestation zwar ausschließlich von Mitarbeitern genutzt wird, diese aber keinen vergünstigten Tarif erhalten. Die Stromsteuer hingegen muss nicht entrichtet werden, da Unternehmen als Anbieter einer Ladesäule Letztverbrauchern gleichgestellt werden und somit nicht als Stromversorger gelten.

Vorteile der Bereitstellung einer Ladeinfrastruktur 
Es gibt viele Gründe, die für eine eigene Ladesäulen-Infrastruktur bei Unternehmen sprechen. Mitarbeiter, Kunden und die Öffentlichkeit achten zunehmend auf Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz und fordern entsprechend ihren veränderten Mobilitätsbedürfnissen Maßnahmen. „Unternehmen sollten sich vor allen Dingen langfristig überlegen, wie sie eine CO2-optimierte Fahrzeugflotte mit einem hohen Anteil an Elektromobilität in ihre gesamte Nachhaltigkeitsstrategie einbetten. Denn aufgrund stärkerer CO2-Regulatorik auf politischer und gesellschaftlicher Ebene hat ein ‚grüner‘ Fuhrpark auch eine zunehmend wichtigere Außenwirkung. Dazu gehört auch, den Gesamt-CO2-Ausstoß der Flotte kontinuierlich im Blick zu behalten. Gleiches gilt für die laufende Überwachung der Laufleistungen und genutzten Ladeoptionen. Dabei können onlinebasierte Reporting-Tools, wie unser Produkt FleetCARS, weiterhelfen. Fuhrparkmanager sollten darüber hinaus die zur Verfügung stehenden Lademöglichkeiten – besonders am Standort – im Blick behalten. Das ist besonders bei Nutzerwechseln und sich verändernden Fahrprofilen wichtig“, gibt Armin Villinger, Generalbevollmächtigter und Leiter Vertrieb Deutschland der Volkswagen Leasing GmbH, zu verstehen.

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Ausgabe 2/2022

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Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

„Menschen laden ihr Auto zu Hause, an öffentlichen Ladepunkten und beim Arbeitgeber. Das Laden an Unternehmensstandorten hat für Mitarbeiter*innen also eine zentrale Bedeutung. Es ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg der E-Mobilität und der Mobilitätswende. Denn an Firmenstandorten stehen private Pkw wie auch Flottenfahrzeuge in aller Regel so lange, dass sie währenddessen vollladen. Je nach Ladeangebot des Arbeitgebers kann das Laden am Arbeitsplatz auch besonders attraktiv sein für die jeweiligen Mitarbeiter*innen“, wie Peter Siegert, Manager Vertrieb E-Mobility bei der EnBW, aus Erfahrung zu berichten weiß. Ähnliche Erkenntnisse zeigen sich auch bei Schneider Electric, wie Konstantin Elstermann, Head of Electrical Vehicles, mitteilt: „Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz ist entscheidend, um den Mitarbeitern die Sorge um Lademöglichkeiten zu nehmen. Abgesehen von Servicefahrzeugen stehen die Autos der Mitarbeiter für gewöhnlich die gesamte Arbeitszeit auf dem Parkplatz des Arbeitgebers. Zudem ist der Faktor der Mitarbeiterbindung durch einen topmodernen Fuhrpark und eine günstigere Versteuerung des Elektrofahrzeugs für Mitarbeiter nicht zu unterschätzen.“

Unternehmen, die Corporate Social Responsibility (CSR) zu ihren Werten zählen, können mit Ladesäulen am Arbeitsplatz ihr nachhaltiges Image untermauern und sowohl den Mitarbeitern als auch Besuchern gegenüber zeigen, dass umweltfreundliche und nachhaltige Werte gelebt werden. „Empirische Erhebungen zeigen, dass das Laden für Mitarbeiterund Flottenfahrzeuge immer wichtiger wird. Geladen wird im eigenen Zuhause oder auf der Arbeitsstelle. Unternehmen, die Firmenberechtigten und Selbstzahlern ‚charge@work‘ anbieten, agieren dabei nicht nur zukunftsorientiert, sondern generieren einen echten Wettbewerbsvorteil beim Thema Mitarbeiter-Recruiting“, erläutert Jochen Olivier, Head of Sales bei der elexon GmbH. Eine Positionierung als moderner, innovativer, umweltund verantwortungsbewusster Arbeitgeber kann sich somit positiv auf das Unternehmensimage auswirken. Topfachkräfte einzustellen und an das Unternehmen zu binden, ist für viele Arbeitgeber heutzutage eine Herausforderung. Wer Mitarbeitern die Sorge um die nächste verfügbare Ladesäule abnimmt, kann mit diesem Benefit punkten. „Nicht jeder Privathaushalt kann oder möchte sich eine eigene Wallbox am Eigenheim oder an der Mietwohnung installieren. Gerade für Mitarbeiter:innen mit Dienstwagen, die keine Möglichkeit haben, ihr E-Auto zu Hause aufzuladen, ist das Laden am Unternehmensstandort essenziell, um mobil und CO2-einsparend von A nach B zu kommen. Das Laden am Arbeitsplatz ist für Mitarbeiter:innen mit einem privaten Pkw sehr attraktiv und kann als echter Benefit herausgestellt werden“, gibt NeeleMaria Hinck, fachliche Leitung Vertrieb bei der EWE Go GmbH, zu verstehen.

Eine umfassende Bereitstellung der Ladeinfrastruktur zu Hause und am Arbeitsplatz macht den Kauf eines Elektrofahrzeugs letztlich für viele Arbeitnehmer erst attraktiv. Mit einem Arbeitgeber, der Ladesäulen zur Verfügung stellt, können E-Fahrzeugfahrer von Kaufprämien profitieren und damit die Anreize nutzen, mit welchen die Bundesregierung den Anteil von Elektroautos weiter steigern will.

Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort 
Im Privaten wie im Geschäftlichen wird eine nachhaltige, CO2-arme Mobilität gefördert. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass gesetzliche Vorgaben und finanzielle Anreize in den kommenden Jahren zu einem weiteren Anstieg bei der Zahl der Elektrofahrzeuge im privaten und öffentlichen Raum führen werden. Firmen mit eigener Lademöglichkeit könnten schon bald einen wertvollen Nutzen für ihre Flotte stiften, wenn im Unternehmen langfristig auf eine E-Flotte umgestellt wird. Die Investitionen in eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stellen dann eine Investition in die Zukunft der Mobilität dar und bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich als Vorreiter zu positionieren, um optimal auf die Zukunft vorbereitet zu sein. Daher sollten Unternehmen zu Beginn eine gründliche und vorausschauende Bedarfsanalyse durchführen: „Bevor die Wahl der Ladeinfrastruktur und damit der Ladeleistung getroffen wird, ist eine Bedarfsanalyse sinnvoll. Im Rahmen der Analyse werden Nutzungsszenarien betrachtet und es wird entschieden, ob eine Schnellladeinfrastruktur benötigt wird. [...] Wer kürzere Ladezeiten benötigt, ist auf DC-Ladetechnik angewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die individuellen Kosten für diese Art von Ladetechnik um ein Vielfaches höher liegen als bei AC-Ladepunkten. Die vorausschauende Planung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur ist einer der wichtigsten Aspekte“, erklärt Jacqueline Ziegan, Marketing Managerin bei Vattenfall. Auch The Mobility House rät bei der Planung der Ladeinfrastruktur zu einer vorausschauenden Sicht: „Mit der neuen Bundesregierung stehen einmal mehr alle Zeichen auf Elektromobilität. Allein bis 2030 sollen 15 Millionen voll elektrifizierte Fahrzeuge auf deutschen Straßen sein. Dazu braucht es die nötige Ladeinfrastruktur und Unternehmensstandorte sind hier ein großer Hebel. Wir raten Unternehmen daher immer dazu, von vornherein auf eine zukunftssichere, das heißt schnittstellenoffene und skalierbare Lösung zu setzen, um künftige Erweiterungen der Ladeinfrastruktur mit geringerem Aufwand und Kosten realisieren zu können. Ein Zeithorizont zwischen drei und fünf Jahren sollte daher von Anfang an mitgedacht werden. Schnellladestationen amortisieren sich trotz der höheren Investitionen recht zügig, wenn häufig längere Strecken zu bewältigen sind oder Fahrzeuge oft spontan zum Einsatz kommen und dann abfahrbereit zur Verfügung stehen müssen“, so Sebastian Karrer, Leiter Key Account Management bei The Mobility House.

Mit Blick auf die Bedarfsanalyse ist zu erwarten, dass auch die Planung sowie die Umsetzung einer Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort nicht von heute auf morgen geschieht. „In meinen früheren Funktionen habe ich, gerade von meinem amerikanischen CEO, eine Redewendung mit auf den Weg bekommen, die sich hier auch wunderbar anwenden lässt: ‚I don‘t want to run before I walk.‘ Das ist beim Thema Ladeinfrastruktur eine ganze wesentliche Thematik. Man sollte sich die Zeit nehmen, das Thema ganzheitlich zu betrachten, um hier nicht mit einem vermeintlichen Schnellschuss den Weg zu einer sinnvollen und skalierbaren Lösung zu verpassen. So sollte man sich die Gegebenheiten vor Ort mit den Fachleuten anschauen und darüber hinaus auch ganz klar einen Fakten-Check des Vorhabens, der geplanten Nutzer und der zu erwartenden Steigerung in der Zukunft durchführen“, wie Florian Lüft, Head of Marketing and Sales bei der Envision Digital Retail Operations GmbH, zu berichten weiß. Das heißt: „Vor dem Aufbau der Ladeinfrastruktur muss eine Reihe von Punkten in der Planungsphase geklärt werden. Neben Anzahl und Standort der Ladepunkte betrifft das auch den Netzanschluss, Ladeund Lastmanagement sowie die Planung von Betrieb und Abrechnung. Auch Fördermöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen sollten im Vorhinein geprüft werden. Das alles braucht seine Zeit. Nutzer sollten etwa einen Zeitrahmen von drei Monaten einplanen, bevor in der Regel mit dem finalen Aufbau und der Installation der Ladesäulen begonnen werden kann. Der tatsächliche Planungshorizont ist natürlich immer vom jeweiligen Kunden individuell abhängig“, gibt Konrad Benze, Leiter ChargeHere, zu verstehen. Bei der Planung netzgebundener Schnellladepunkte müssen zusätzlich im Vorfeld die Stromkapazitäten überprüft und der Ladebedarf muss entsprechend den vorhandenen beziehungsweise geplanten Elektrofahrzeugen ermittelt werden. „Diese feste Vorausplanung verhindert zwar, dass Baumaßnahmen doppelt ausgeführt werden müssen, macht jedoch eine spätere Erweiterung der Lademöglichkeiten sehr aufwendig. Durch unsere stromnetzunabhängige Ladelösung ist dies nicht nötig und der Planungszeitraum kann auf wenige Wochen reduziert werden. Unsere Rapid Charger funktionieren vollkommen autark und ermöglichen das Schnellladen mit 150 KW Systemleistung, unabhängig von den Standortbedingungen. Da die Ladestationen per Lkw geliefert werden, sind keine Bauplanungen und -maßnahmen notwendig. Die einzigen Voraussetzungen für unsere Ladestation sind ein fester Untergrund sowie die einfache Installation einer Erdung. Wenn die Unternehmensflotte wächst, können die Ladepunkte durch weitere Ladestationen erweitert werden. Auch bei einem Standortwechsel kann die Anlage einfach umplatziert werden und so mit dem Unternehmen umziehen, da sie an keine feste Infrastruktur gebunden ist“, so Alexander Sohl, CEO von me energy.

Doch in welcher Phase sollten Unternehmen die Expertise von spezialisierten Beratern hinzuziehen? „Wir empfehlen von Beginn an die Einbindung professioneller Partner. Unser eMobility-Team verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich eMobility sowie in damit einhergehenden Themen wie etwa Energiemanagement (Lastmanagement), bedarfsgerechte Abrechnung oder Hausstromrückerstattung. Wir stehen nicht nur den Fuhrparkmanagern zur Seite, sondern gehen oft auf die Fragen der Kollegen aus dem Bereich HR und Facility Management ein“, erläutert Christopher Schäckermann, Director eMobility bei DKV Mobility. Anders als bei privaten Ladeinfrastrukturen kommt im gewerblichen Bereich eine Vielzahl von weiteren Aspekten auf, die es zu analysieren, umzusetzen und zu managen gilt. „Wir beraten Kunden und Interessenten ganzheitlich im Hinblick auf Installation und Erweiterung, optimierte Nutzung und den fortlaufenden Betrieb. Dabei stehen für uns neben einer smarten Planung auch die Gestaltung eines geeigneten Lastenmanagements und Services wie Wartung und Pflege im Fokus. Es ist uns ein persönliches Anliegen, Unternehmen und Nutzer mit unseren Lösungen aktiv zu unterstützen, um die E-Mobilität für alle zu einem rundum angenehmen und unkomplizierten Erlebnis zu machen“, führt Fabian Heck, Fleet Consultant und Sales Manager bei der Mer Solutions GmbH, aus.

Fazit: Trendforschungen und Ziele seitens der Bundesregierung sowie Nachhaltigkeitsbestrebungen von Unternehmen zeigen, dass E-Mobilität in den nächsten Jahren rasant an Bedeutung zunehmen wird. Damit gewinnt für Unternehmen das Thema Laden am Unternehmensstandort an Relevanz: einerseits im Hinblick auf die Mitarbeiterzufriedenheit, andererseits in Bezug auf die Unternehmenswerte wie Nachhaltigkeit in der Firmenflotte. Bei der Implementierung einer Ladeinfrastruktur am Firmenstandort stehen Unternehmen diverse Anbieter für nachhaltige Lösungen zur Verfügung, die sogar auf Wunsch Full-Service-Lösungen anbieten. „Mit seinem kompletten Portfolio ist chargeBIG Anbieter von Ladehardware und Lastmanagement, Ladepunktbetreiber und Mobilitätsdienstleister. Auf Kundenwunsch wird die Umsetzung einer Full-Service Lösung-für den individuellen Ladebedarf inklusive professioneller Beratung, Installation, Wartung, Service, eichrechtskonformer Abrechnung und der Betrieb der Ladepunkte angeboten“, erklärt Nicole Heinrich, verantwortlich für Vertrieb und Marketing bei chargeBIG, abschließend. Jedoch ist es essenziell, sich vor der Entscheidung für eine Ladeinfrastruktur darüber klar zu werden, welche Anforderungen an diese gestellt werden und wie die Umsetzung möglichst nachhaltig für das Unternehmen erfolgen kann.

 

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