Kraftstoff und Strom: Realistischere Verbrauchsangaben kommen

<p>Seit dem 1. Januar 2021 besteht die Pflicht für alle neuen Fahrzeuge, dass sie mit einer Überwachungseinrichtung für den Kraftstoffbeziehungsweise Stromverbrauch ausgestattet sind. Dieses sogenannte On-Board Fuel Consumption Monitoring (OBFCM) speichert die Daten zum realen Kraftstoffoder Stromverbrauch über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs hinweg, um Abweichungen feststellen zu können. Der Datenschutz darf dabei allerdings nicht außer Acht gelassen werden.&nbsp;</p>

Kraftstoff und Strom: Realistischere Verbrauchsangaben kommen
Kraftstoff und Strom: Realistischere Verbrauchsangaben kommen
Kraftstoff und Strom: Realistischere Verbrauchsangaben kommen

1 /3

Kraftstoff und Strom: Realistischere Verbrauchsangaben kommen
Kraftstoff und Strom: Realistischere Verbrauchsangaben kommen
Kraftstoff und Strom: Realistischere Verbrauchsangaben kommen

PDF Download

Beim OBFCM handelt es sich um eine fahrzeuginterne Überwachungseinrichtung beziehungsweise ein Verbrauchsmessgerät, das die realen Verbrauchswerte eines Fahrzeugs erfassen soll. Es dient dem Gesetzgeber dazu, Differenzen zwischen den Laborwerten und den Verbrauchswerten im tatsächlichen Fahrbetrieb festzustellen. Somit kann die Lücke zwischen Prüfstandsmessungen und Realemissionen verringert werden und realistischere Verbrauchsangaben für die Fahrzeughalter sind möglich. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren wird der Kraftstoffverbrauch ermittelt, bei Plug-in-Hybriden zusätzlich der Verbrauch an elektrischer Energie.

Grundlage des OBFCM ist die EU-Verordnung 2017/11511, nach der Automobilhersteller dafür sorgen müssen, dass Pkw ab dem 1. Januar 2021 mit dieser Überwachungseinrichtung ausgestattet sind. Bis 2026 ist die Regelung als Erprobungsphase angelegt, spätestens 2030 muss die EU-Kommission dann ein Gesetz formulieren, damit die Diskrepanzen minimiert und die Hersteller sanktioniert werden können, wenn die Lücken zwischen Laborwerten und Realverbräuchen zu groß sind. Aktuell gilt die Verordnung nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sowie für Plug-in-Hybride, die mit Diesel, Biodiesel, Benzin oder Ethanol betrieben werden. Reine Elektrofahrzeuge sowie Fahrzeuge, die mit Biooder Erdgas (CNG) oder Flüssiggas (LPG) betrieben werden, sind derzeit noch von der Verordnung ausgenommen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gibt Auskunft darüber, ob das Fahrzeug die Überwachung unterstützt. Entscheidend dafür ist die Emissionsschlüsselnummer „36AP“ im Feld 14.1. Dort muss das Kürzel „FCM“ stehen, was „Fuel Consumption Monitoring“ bedeutet.

Auslesen der Daten 
Das verpflichtende Auslesen der Daten kann entweder durch eine direkte Übertragung aus dem Fahrzeug per Mobilfunk erfolgen, also Over-theAir, oder durch Vertragshändler und Vertragswerkstätten bei jeder Wartung oder Reparatur. Geplant ist, dass ab dem 20. Mai 2023 die Datenerhebung und -übermittlung auch im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) erfolgen soll.

Aufgezeichnet und gespeichert werden der Kraftstoffverbrauch, die zurückgelegte Strecke, die Fahrzeuggeschwindigkeit und der Kraftstoffdurchsatz des Motors und des Fahrzeugs. Bei Plug-in-Hybriden werden unter anderem zusätzlich folgende Daten benötigt: der Kraftstoffverbrauch insgesamt im Betrieb bei Entladung, die zurückgelegte Strecke insgesamt im Betrieb bei Entladung bei abgeschaltetem Verbrennungsmotor und die der Batterie zugeführte Netzenergie.

Meldepflicht der Daten 
Seit 2022 sind die Fahrzeughersteller dazu verpflichtet, der EU-Kommission jedes Jahr zum 1. April die im Vorjahr erhobenen OBFCM-Daten inklusive der Fahrzeugidentifikationsnummer zu melden. Eine Speicherung der Daten erfolgt im Datenspeicher der Europäischen Umweltagentur EEA (European Environment Agency). Auf Grundlage von Stichproben müssen die Typgenehmigungsbehörden (beispielsweise das Kraftfahrt-Bundesamt in Deutschland) prüfen, ob die in den Übereinstimmungsbescheinigungen angegebenen CO2-Emissionsund Kraftstoffverbrauchswerte mit denen von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen übereinstimmen. Zukünftig sollen dabei auch die OBFCM-Daten berücksichtigt werden. Tritt eine Abweichung auf, sind die Typgenehmigungsbehörden dazu verpflichtet, diese unverzüglich der EU-Kommission zu melden. 

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 2/2022

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Die EU-Kommission nutzt die Daten zur Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen eines Herstellers und prüft, ob die Zielvorgaben überschritten werden. Geplant ist, dass ab Dezember 2022 außerdem anonymisierte OBFCM-Datensätze zu den einzelnen Fahrzeugmodellen durch die EU-Kommission veröffentlicht werden. Das soll Verbraucher zu klimafreundlichen Kaufentscheidungen bringen.

Datenschutz beachten 
Die Fahrzeugidentifikationsnummer unterliegt dem besonderen Schutz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weshalb es den Fahrzeughaltern eingeräumt wurde, einer solchen Datenerhebung beziehungsweise -übermittlung zu widersprechen. Allerdings fehlen zum jetzigen Zeitpunkt noch klare Prozesse, wie dieser Widerspruch zu erfolgen hat.

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. begrüßt ebenso wie der ADAC die neuen Vorschriften, die die Lücke zwischen Laborwerten und dem Realverbrauch schließen sollen. Es ist eine Erleichterung für das Fuhrparkmanagement, wenn die angegebenen Laborwerte zum Kraftstoffund Stromverbrauch eher den Realwerten entsprechen. Allerdings sehen auch wir als Verband noch weiteren Handlungsbedarf. An oberster Stelle muss der Datenschutz stehen, damit das System nicht zu gläsernen Autofahrer:innen führt. Die Kfz-Verbrauchsdaten müssen so verschlüsselt sein, dass sie weder durch Hersteller noch von Dritten manipuliert werden können. Der ADAC fordert außerdem, dass die im OBFCM erfassten Daten in plausible Beziehungen zu individuellem Fahrverhalten, der Außentemperatur und dem Streckenprofil im realen Fahrbetrieb gesetzt werden. Das halten auch wir für sinnvoll, um die Repräsentativität der CO2-Emissionen zu gewährleisten und Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Außerdem sind zum jetzigen Zeitpunkt reine Elektrofahrzeuge sowie gasbetriebene Fahrzeuge von der Pflicht ausgenommen. Auch diese weisen teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den Laborwerten und den tatsächlichen Verbrauchswerten auf, weshalb auch hier eine Pflicht zur Messung der OBFCM-Daten sinnvoll wäre.

Eine Überwachungseinrichtung für den Stromund Kraftstoffverbrauch kann das Management von Fuhrparks vereinfachen, wenn es richtig genutzt wird. Durch die Minimierung der Diskrepanzen kann der tatsächliche Verbrauch im Voraus besser geplant werden. Allerdings besteht noch Handlungsbedarf und es muss gewährleistet sein, dass die Daten nicht missbraucht und nur anonymisiert übermittelt werden. 

 

AUTOR

AXEL SCHÄFER ist seit 2010 Geschäftsführer des von ihm mit initiierten und mit gegründeten Bundesverbandes Fuhrparkmanagement e. V. und Sprecher der FMFE Fleet And Mobility Management Federation Europe. Zuvor war er viele Jahre erfolgreich im Vertrieb bei führenden Leasinggesellschaften tätig, bevor er sich 1991 selbstständig machte. Der diplomierte Finanzierungsund Leasingwirt (VWA) ist seit 1992 als Autor, Trainer/Fachreferent in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig. Seine Kernkompetenz liegt nach wie vor in Fuhrparkmanagement und Leasing. Von 1992 bis 2012 war er Autor und Herausgeber des Praxishandbuchs Fuhrparkmanagement, aktuell gibt er das Fleet & Mobility Cockpit für Mitglieder des Fuhrparkverbandes heraus, eine digitale Know-howSammlung, die umfangreiches Fuhrparkwissen bereitstellt.

1 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

Anonym

15.06.2023 10:46
0

Ab Dezember 2022 sollten regelmäßig die ermittelten OBFCM-Werte durch die EU-KOMMISSION zu den einzelnen PKW-Modellen veröffentlicht werden. Wir haben nun Juni 2023 und nichts wurde veröffentlicht. Warum nicht? Reicht der starke Arm der FDP bis in die EU-KOMMISION um uns Bürger weiter zu betrügen?

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 2/2022

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026