THG-Quotenhandel: Neue Erlösmöglichkeiten für Flottenbetreiber

<p>Benedikt Gerber, Geschäftsführer eQuota GmbH</p>

THG-Quotenhandel: Neue Erlösmöglichkeiten für Flottenbetreiber

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THG-Quotenhandel: Neue Erlösmöglichkeiten für Flottenbetreiber

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Immer mehr Flottenbetreiber ersetzen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor durch E-Autos. Auf der Ausgabenseite winken dafür staatliche Förderungen und Händlerrabatte. Auf der Erlösseite lockt jetzt die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) als zusätzliche Einnahmequelle.

Betreiber von E-Fahrzeugen können diese beim Umweltbundesamt registrieren und Quotenmengen für ihr eingespartes CO2 verkaufen. Dadurch bekommen sie Erlöse von bis zu 400 Euro pro Jahr für Pkw, etwa 1.000 Euro für Transporter und mehrere Tausend Euro für Busse und Lkw. Für die Registrierung beim Umweltbundesamt sind alle Fahrzeuge der Klassen M1, N1 und N2 (bis 12 Tonnen) mit reinem Elektroantrieb berechtigt.

Unterstützung im Antragsprozess 
Allerdings ist die Abwicklung komplex. Hier setzt eQuota an: Wir haben die Prozesse von der Datenerfassung über die Quotenregistrierung und die Interaktion mit Behörden bis zur Vermarktung der Quoten digitalisiert. Kunden mit kleinen Flotten können Fahrzeuge einfach online registrieren; für größere Flotten gibt es Importmöglichkeiten mit automatisiertem Datentransfer über API-Schnittstellen. Zusätzlich bieten wir Services wie Mandantenfähigkeit und Payoutdienstleistungen.

Erlösoptimierung und White-Label-Angebot 
Während andere Dienstleister die Quoten bilateral mit Mineralölkonzernen handeln und der Markt intransparent ist, starten wir den ersten digitalen THG-Marktplatz: Unternehmen können sich einfach registrieren und profitieren von sicheren Prozessen, geprüften Verträgen und sehr guten Quotenerlösen. Doch neben den Erlösen bietet die THG-Quote noch mehr: Dank unseres White-Label-Angebots können Flottenbetreiber die kompletten Prozesse in ihren Außenauftritt einbinden und selbst als Quotenvermarkter auftreten.

Die THG-Quote 
Grundlage der THG-Quote sind die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (RED II) und die deutsche Bundes-Immissionsschutzverordnung: Demnach müssen Mineralölkonzerne, die CO2-emittierende Kraftstoffe in Verkehr bringen, ihre CO2-Emissionen jährlich um einen definierten Prozentsatz mindern. Wenn sie das Ziel verfehlen, müssen sie eine Strafe zahlen – oder die Quoten von E-Fahrzeugen oder alternativen nachhaltigen Quellen zukaufen.

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Vorteile der Teilnahme am THG-Handel: 
Ökonomisch wird es für Flottenbetreiber dank der Quote attraktiver, E-Fahrzeuge zu kaufen oder zu leasen. Ökologisch beteiligen sie sich an der Verkehrswende. Und für ihre Unternehmen und Kunden bieten sie einen innovativen Service.

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