In der Schweiz liegt viel Reiz

<p>Deutschland liegt mitten in Europa und so liegt es nahe, dass die vielen Länder ringsherum auch mal mit dem Dienstwagen besucht werden. Wer im Süden oder Südwesten der Republik wohnt, den ruft das Gebirge – die Fahrt in die Schweiz ist womöglich nicht weit. Doch Vorsicht, so einig sich Europa in vielen Maßnahmen auch ist, bei den Verkehrsregeln kocht jeder sein eigenes Süppchen – zumal die Schweiz nicht zur EU gehört. Ein genaues Studium des jeweiligen Bußgeldkataloges kann helfen, bei etwaigen Knöllchen keine böse Überraschung zu erleben. Gerade in der Schweiz werden beispielsweise Tempoverstöße streng sanktioniert. In einer Artikelserie beleuchten wir verschiedene europäische Länder hinsichtlich ihrer Verkehrsregeln und werfen auch einen Blick auf den Flottenmarkt.</p>

In der Schweiz liegt viel Reiz
In der Schweiz liegt viel Reiz

1 /2

In der Schweiz liegt viel Reiz
In der Schweiz liegt viel Reiz

PDF Download

Die Schweiz ist immer eine Reise wert – und je nach Wohnort in der Bundesrepublik überhaupt nicht weit. Es gibt rege wirtschaftliche Beziehungen, die für gewerblichen Grenzverkehr sorgen. Wer kennt nicht die weltberühmten Firmen Liebherr (Haushaltsgeräte) oder die Nahrungsmittelhersteller Nestlé und Emmi. Doch es gibt weitaus größere, wenn auch in der Öffentlichkeit recht unbekannte Konzerne in der Schweiz – zu denen gehören die Mineralölhändler Vitol oder Mercuria. Gründe, die Schweiz zu besuchen – privat oder beruflich –, gibt es jedenfalls reichlich.

Strafen und Pflichten 
Man sollte in der Schweiz das „Rasergesetz“ berücksichtigen. Wer die Geschwindigkeit zum Beispiel innerorts um mehr als 50, außerorts um mehr als 60 und auf der Autobahn um mehr als 80 km/h überschreitet, gilt als „Raser“. Wird die Person erwischt, droht ein Strafverfahren, an dessen Ende mindestens ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung steht. Und generell langt die Schweiz bei Geschwindigkeitsübertretungen hin. Schon 1 bis 5 km/h zu viel auf dem Tacho innerorts haben 20 Schweizer Franken als Strafzahlung zur Folge. Selbst 11 bis 15 km/h Übertretung – aus deutscher Sicht eher eine Bagatelle – belastet das Budget des Fahrers mit zusätzlichen 250 Schweizer Franken. Gleiches verlangen die schweizerischen Behörden im Falle eines Rotlichtverstoßes. 

Insgesamt ist es nur ein schwacher Trost, dass zwischen der Schweiz und Deutschland kein Vollstreckungsabkommen besteht. Demnach ist es zwar richtig, dass ein in der Schweiz entstandenes Knöllchen bei einem deutschen Staatsbürger zu Hause nicht vollstreckt werden kann. Allerdings sollte man sich davor hüten, mit dem betreffenden Kennzeichen abermals in die Schweiz einzureisen. Denn bei den Zollbehörden bleibt die Nummer aktenkundig und dann kann der Fahrer vor Ort gegebenenfalls dingfest gemacht werden.

Der Schweizer Automarkt 
Die Schweiz ist bekannt für ihre hochmotorisierten Fahrzeuge trotz strikter Tempolimits und hoher Strafen bis hin zu Gefängnis. Topmodelle stehen hoch im Kurs, das gilt auch für die Motorversionen innerhalb des Segments. Zu den meistzugelassenen Fabrikaten in der Schweiz zählen deutsche Marken, allen voran Mercedes, Volkswagen und BMW. Die Präferenzen bei den Firmenwagen sind laut der „Handelszeitung“ ähnlich gelagert – je nach Führungsebene liegen Audi, BMW und Mercedes vorn – aber auch Importeure wie Volvo und Toyota sind gefragt.

Elektroautos liegen im Trend 
Eine durchaus hohe Relevanz haben Elektroautos in der Schweiz. Ihre Förderung ist kantonal unterschiedlich, aber ihnen werden durchaus finanzielle Vorteile zuteil. Die Zahl der Neuzulassungen elektrisch betriebener Autos steigt jedenfalls. Im ersten Halbjahr 2021 betrug der Anteil rein elektrischer Fahrzeuge bereits zehn Prozent an den gesamten Neuzulassungen, wie der Verband Swiss eMobility mitteilte. Außerdem ist die Akzeptanz von E-Autos laut einer Umfrage gestiegen – konnten sich 2019 nur 49 Prozent der Befragten vorstellen, ein Elektroauto anzuschaffen, waren es ein Jahr später bereits 56 Prozent. Mit knapp achttausend Ladestationen auf rund 8,5 Millionen Einwohner darf die Ladeinfrastruktur jedenfalls als proper bezeichnet werden.

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 6/2021

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Eine Frage des Standortes 
Vorsicht ist geboten, möchte ein in der Schweiz wohnhafter und in Deutschland arbeitender Dienstwagenfahrer sein Auto nutzen: Es muss bei der schweizerischen Zollverwaltung angemeldet werden!

Übrigens ist die Schweiz auch hinsichtlich der Freizeit und der Kulinarik attraktiv. Also nichts wie hin auf ein leckeres Fondue. Oder wie wäre es mit Geschnetzeltem nebst Rösti? Die Schweiz bietet nicht nur tolle Sehenswürdigkeiten wie die beispielsweise den Rheinfall im grenznahen Schaffhausen (größter Wasserfall Europas), sondern ebenso vielfältige kulinarische Genüsse, ist schließlich bekannt für viele Käsespezialitäten. Fast jeder in der Welt kennt das Schweizer Käsefondue oder Raclette. Doch auch die Landschaften der Schweiz ziehen Besucher an – laden ein zum Wandern oder Skifahren ins Gebirge oder zum Entspannen an einem der unzähligen Seen.

 

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 6/2021

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026