Bares Geld bringt das Magnetfeld

<p>Elektromobilität kostet Geld, viel Geld mitunter – vor allem, wenn Firmen Ladeinfrastruktur schaffen müssen oder nachhaltiger werden wollen in der Stromproduktion wiederum für die E-Fahrzeuge. Doch es winken Förderungen von diversen Stellen, die lukrativ sein können.</p>

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Die Anschaffung eines Elektroautos ist schnell erledigt. Wenn man dann auch noch zu Hause laden kann, umso besser. Selbst der Außendienstler kann anno 2021 bereits über ein E-Fahrzeug nachdenken – sogar wenn er nicht zu Hause laden kann. Mittlerweile gibt es genügend Schnellladesäulen im öffentlichen Raum, die man anfahren kann. Dienstleisterübergreifende Ladekarten machen auch das Bezahlen mittlerweile zum Kinderspiel. Klar, eine etwas geschicktere Strecken- und Zeitplanung will vorgenommen werden – aber das bekommt man hin. Und es winkt die Förderung – 9.000 Euro Preisnachlass bei der Anschaffung eines reinen Elektrowagens, der bis 40.000 Euro netto kostet – da bietet der Markt inzwischen schon viel Auswahl. Außerdem liegt der zu versteuernde Privatanteil nur noch bei 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises – das ist eine Viertelung und damit ziemlich attraktiv.

Größere Betriebe stehen vor einer Herausforderung 
Doch schon Betriebe mit einer etwas größeren Flotte müssen anders denken. Wenn es sich beispielsweise um Fahrzeuge handelt, die jeden Tag in den Einsatz gehen, muss der Fuhrparkmanager darüber nachdenken, wie er die vielen Autos gleichzeitig über Nacht geladen bekommt. Man kann nicht Dutzende Fahrzeuge einfach per Schukostecker laden, mal ganz abgesehen davon, dass die Ladezeit überhaupt nicht ausreichen würde.

Komplexe Förderungsthematik 
Die Förderungen für E-Mobilität sind vielschichtig und – leider auch – sehr zerklüftet in ihren Strukturen, was nicht zuletzt dem Föderalismus geschuldet ist. So hat beispielsweise Nordrhein- Westfalen eigene Förderprogramme, über die man sich dezidiert unterrichten lassen kann und muss, will man sie ausschöpfen. NRW startet quasi von der Pike auf, fördert auch die Ladeinfrastruktur. Und zwar gibt es je nichtöffentliche Ladesäule 1.500 Euro Zuschuss. Noch einmal 500 Euro pro Ladepunkt zahlt das Land, wenn der Strom vor Ort aus einer neu errichteten Anlage gespeist wird, die regenerativ arbeitet. Wer einen stationären Batteriespeicher anschafft, der mit regenerativ produziertem Strom geladen wird, darf sich über eine Förderung von 200 Euro je 200 kWh Speicherkapazität freuen.

Wer als Firmeninhaber auf externe Beratung setzt, um die komplexen Maßnahmen durchzusprechen, bekommt die Hälfte der Beratungskosten vom Land ersetzt. Auch die Installation der Ladeinfrastruktur wird vom Land gefördert – ebenfalls mit 50 Prozent. So kann sichergestellt werden, dass die E-Flotte auf dem Firmenbetriebshof geladen werden kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die andere Hälfte dieser Kosten über einen zinslosen Kredit zu finanzieren.

Nutzfahrzeuge unterliegen Förderfähigkeit 
Aber auch die Elektrofahrzeuge selbst werden gefördert – auch im Nutzfahrzeugbereich. Und zwar ergibt sich bei Transportern mit zulässigem Gesamtgewicht zwischen 2,3 und 7,5 Tonnen ein Gesamtförderbetrag von 11.000 Euro, wenn man den Herstelleranteil sowie den Zuschuss des Landes NRW addiert.

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Die föderalen Förderlandschaften gleichen einem Dschungel 
Grundsätzlich macht es für Firmeninhaber Sinn, sich zu erkundigen, welche konkreten Förderprogramme das jeweilige Bundesland bereithält, in dem das Unternehmen ansässig ist. Baden-Württemberg beispielsweise fördert über seine Staatsbank Ladesäulen auch im nichtöffentlichen Raum mit 2.500 Euro, sofern der Strom aus regenerativen Quellen stammt. Die Voraussetzungen dafür sind eng gefasst. Klar, die Betriebsstätte muss in Baden-Württemberg angesiedelt sein. Darüber hinaus muss der Unternehmer sowohl den Bau als auch den Betrieb der Ladeinfrastruktur gewährleisten und diese mindestens drei Jahre betreiben.

Bürokratie typisch Deutschland 
Doch egal, welche Förderungen am Ende in Anspruch genommen werden können – der bürokratische Akt ist gewaltig. Da macht es schon Sinn, dass NRW anteilige Kosten für Beratung übernimmt. Bestes Beispiel für bürokratischen Overkill ist das Papier zum „Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil“ zur Förderung der Elektrifizierung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten in Sachsen.

Wenn man sich durch sechs Seiten Juristensprache gearbeitet hat, wird irgendwann klar, dass ein Elektrofahrzeug mit 10.000 Euro gefördert werden kann. Allerdings vermindere sich die Fördersumme um den Bundesanteil des Umweltbonus, wenn die beiden Förderansprüche kumuliert werden. Und dieser beträgt ja immerhin bis zu 6.000 Euro, während der Herstelleranteil bis zu 3.000 Euro ausmacht. 

Auch sind Ladesäulen hier förderfähig – mit einer Ladeleistung von maximal 22 kW. Empfohlen werden sogenannte intelligente Ladesäulen, um nach Möglichkeit viel regenerativen Strom zu nutzen und um das Verteilernetz zu schonen – klare Sache. Gleichstromsäulen klammert dieses spezielle sächsische Förderprogramm hingegen aus. Welche Voraussetzungen der Antragsteller mitbringen muss – spätestens hier sollte ein Fachmann ran.

Lenkungswirkung garantiert 
Klar ist: Die Förderungen haben eine ungeheure Lenkungswirkung. Zusammen mit der wachsenden Zahl an reinen Elektromodellen sorgen sie dafür, dass die Stromer auf die Straße kommen. Allein der Vorteil bei der privaten Dienstwagensteuer lässt den Verkauf der E-Fahrzeuge anspringen. Gerade wenn der Dienstwagen von der teureren Sorte ist – bei einem Listenpreis von mehr als 60.000 Euro wird immerhin die Hälfte der Versteuerung erlassen, so sind 0,5 Prozent vom Bruttolistenpreis monatlich fällig. 

Und das Steuerthema geht noch weiter. Bei der Kilometerbesteuerung (Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsort) gilt als Bemessungsgrundlage ebenfalls der verminderte Steuersatz von 0,25 respektive 0,5 Prozent.

Wer dennoch vorerst nicht vom Verbrenner lassen kann oder will, sollte zu einem sogenannten Plugin- Hybrid greifen – hier kann man zumeist 50 bis 70 Kilometer rein elektrisch fahren, ist aber von der Reichweitenthematik unbehelligt, weil auf der Langstrecke konventioneller Kraftstoff getankt wird. Auch hier winken Fördersummen bei der Anschaffung – 6.750 Euro gibt es dazu bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro netto und 5.625 Euro bei Fahrzeugen bis 65.000 Euro netto. Die ganz teuren Autos dieser Art, die ihre Elektromaschinen primär zur Performance-Steigerung nutzen, gehen also leer aus. Performante BEV hingegen sind immer förderfähig. 

Ach ja, und noch ein kleines Bonbon winkt beim BEV: Es ist zehn Jahre lang steuerbefreit – je nach Verbrenner-Äquivalent schlägt sich das durchaus im Budget nieder.

Machen wir uns nichts vor – das batterieelektrische Auto kommt. Die Bundesregierung ist noch in der Bringschuld, die CO2-Emissionen auf dem Verkehrssektor herunterzubrechen, was mit Elektromobilität gelingt. Immerhin wurden im letzten Jahr bereits fast 200.000 Elektrofahrzeuge zugelassen – 2019 waren es nur etwas mehr als 63.000 Exemplare. Bleiben wir gespannt, wie sich die Zahlen dieses Jahr entwickeln. Fest steht jedenfalls: Die Förderprämien bei der Anschaffung eines Stromers bleiben bis zum Jahr 2025 erhalten – also noch genügend Zeit, um sich ausgiebig Gedanken über Elektromobilität zu machen. Und um noch interessante Modelle abzuwarten.

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