Auf nach Holland!

<p>Deutschland liegt mitten in Europa und teilt sich mit neun Nachbarländern jeweils eine Grenze. Trotz seit Jahrzehnten geöffneten Schlagbäumen haben es die europäischen Staaten noch nicht geschafft, ein einheitliches Verkehrssystem zu etablieren. Jedes Land hält mehr oder weniger an historisch gewachsenen Verkehrsregeln fest. Hier den Überblick zu wahren, ist für regeltreue Dienstwagenfahrer eine Herausforderung. Daher betrachten wir in einer Artikelserie alle deutschen Nachbarländer, deren verkehrsrechtliche Besonderheiten und werfen auch einen Blick auf den Flottenmarkt in dem jeweiligen Land. In dieser Ausgabe betrachten wir die Niederlande.</p>

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„Komm, wir fahren schnell mal nach Holland“, heißt es oft, wenn ein langes Wochenende vor der Tür steht oder die Ferien noch nicht verplant sind, zumindest wenn man in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen lebt. Dabei stimmt das mitunter nicht einmal, denn Nord- und Süd-„Holland“ sind genau genommen nur zwei der insgesamt zwölf Provinzen der Niederlande. Doch nach „Holland“ zu fahren hält sich im deutschen Sprachgebrauch hartnäckig, auch wenn es beispielsweise in die Provinz Zeeland gehen soll. Neben dem Tourismus gibt es viele wirtschaftliche Verflechtungen zwischen den Niederlanden und Deutschland: Der Hafen in Rotterdam ist Europas größter Tiefseehafen und Umschlagplatz für Waren aus aller Welt; Unternehmen wie Shell, Unilever oder AkzoNobel sind auch in Deutschland aktiv und der Export von Lebensmitteln und Blumen ist eines der wichtigsten Standbeine der niederländischen Wirtschaft. Es gibt also jede Menge Grenzverkehr zwischen den Niederlanden und Deutschland, und dies auch während der Corona-Zeit. Wer sich über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren möchte, kann das auf den Webseiten des Auswärtigen Amts und des Robert Koch-Instituts sowie auf der niederländischen Regierungsseite tun (www.government.nl).

Strafen und Pflichten 
Nicht nur während einer weltweiten Pandemie sollte man sich vor der Einreise mit dem Dienstwagen in die Niederlande informieren, denn das kleine Nachbarland hat einen sehr restriktiven Bußgeldkatalog. Wer beispielsweise mit dem Smartphone am Steuer erwischt wird, muss mindestens 230 Euro bezahlen, das ist mehr als das Doppelte des Bußgelds in Deutschland. Auch alkoholisiertes Fahren kann teuer werden, so muss man mindestens mit 360 Euro rechnen, wenn man mit 0,5 Promille im Blut angehalten wird. Auch die Formen des Eintreibens der Bußgelder sind in den Niederlanden im europäischen Vergleich eher hart. So kann die Polizei ein Bußgeld direkt vor Ort verlangen und für ein Parkvergehen kann auch schon mal ein Inkassobüro eingeschaltet werden. Wenn man einen Bußgeldbescheid erhält und nicht innerhalb der auf dem Bescheid genannten Frist zahlt, erhöht sich der geschuldete Betrag beim ersten Mal um 50 Prozent, beim zweiten Mal um 100 Prozent. Es ist zwar ohnehin ratsam, sich an Verkehrsregeln zu halten, jedoch ist in den Niederlanden besondere Achtsamkeit gefragt, denn das generelle Tempolimit auf den Autobahnen ist beispielsweise von der Tageszeit abhängig. Kürzlich senkte die niederländische Regierung die Geschwindigkeitsgrenze auf den Autobahnen am Tag auf 100 Kilometer in der Stunde ab. Zwischen 19 Uhr abends und 6 Uhr morgens sind je nach Beschilderung 120 km/h oder 130 km/h möglich.

Der Flottenmarkt 
Die Zahl der Neuzulassungen in den Niederlanden ist in den letzten fünf Jahren eher rückläufig. Der Flottenmarkt spielt dennoch eine bedeutende Rolle in dieser Statistik, macht er doch rund 40 Prozent der Neufahrzeuge aus. Vor wenigen Jahren hat eine Gesetzesänderung den niederländischen Pkw-Markt nachhaltig verändert. Demnach bemisst sich nicht nur die dortige Kfz-Steuer unter anderem am CO2-Ausstoß, sondern auch die sogenannte Kaufpreissteuer, die den Anschaffungspreis merklich beeinflusst. Für Elektrofahrzeuge entfallen beide Steuern zumindest bis 2024. Damit sollen Elektroautos preislich attraktiver werden als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die Steuervergünstigungen greifen und so liegt der Anteil von Elektroautos an den Gesamtzulassungen bei rund 20 Prozent. Ein Spitzenwert in Europa, der vor allem firmenwagengetrieben ist. Denn fast drei Viertel der Stromer auf niederländischen Straßen sind Dienstwagen. Ähnlich wie die pauschale Ein-Prozent- Versteuerung des geldwerten Vorteils in Deutschland gibt es eine sogenannte bijtelling- Abgabe in den Niederlanden. Diese Abgabe gibt an, wie viel Prozent vom Anschaffungspreis eines Dienstwagens der Benutzer versteuern muss, wenn er diesen auch privat nutzen möchte. In den letzten Jahren waren E-Fahrzeuge von dieser Steuer ausgenommen, derzeit fallen acht Prozent des Neuwertes an. Zum Vergleich: Fahrzeuge, die mehr als null Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, werden mit 22 Prozent des Anschaffungspreises bei Privatnutzung versteuert. Die Regierung möchte mit dieser radikalen Förderung der E-Mobilität erreichen, dass ab 2030 nur noch emissionsfreie Neuwagen verkauft werden. Derzeit wird zudem eine zusätzliche Kaufprämie für Stromer wie in Deutschland diskutiert. Die Motivation dahinter ist klar: Damit die Strände in den Niederlanden als Urlaubsziel erhalten bleiben, muss der Klimakollaps und damit der Anstieg des Meeresspiegels verhindert werden.

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