Konzentration auf’s Kerngeschäft

<p> Die Zulassung eines neuen Fahrzeugs im Fuhrpark ist in der Regel nur ein kleiner b&uuml;rokratischer Aufwand. In Fuhrparks mit entsprechend zahlreichen Neuzulassungen kann das Ganze aber schnell eine Menge Zeit kosten. So haben sich in der Branche einige professionelle &bdquo;Zulasser&ldquo; etabliert, die den Fuhrparks diese und auch auf Wunsch weitere Aufgaben abnehmen.</p>

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938.315 echte gewerbliche Zulassungen gab es im vergangenen Jahr – ein Anstieg um rund 15 Prozent im Vergleich zu 2018. Das heißt: viel Arbeit in Sachen Zulassung. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland gewissermaßen ein Stück weit revolutionieren.

Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten, so das Ministerium. Mit der Digitalisierung könnten Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeuten würde, heißt es weiter. Derzeit ist der Prozess nur bei Privatzulassungen online möglich.

Für Carsten Schäfer, Director Fleet bei der PS-Team Deutschland GmbH & Co. KG, wäre die Onlinezulassung im gewerblichen Bereich jedoch nur eine graduelle Verbesserung. „Da all unsere Dienstleistungen von Onlinetools unterstützt werden, sind die Kunden schon ein sehr hohes Niveau in dieser Hinsicht gewohnt“, so Schäfer. Er fügt an, dass er die Zeit als „nun wirklich reif für einen durchgängigen E-Government-Prozess“ ansieht.

Oliver Schlüter, Geschäftsführer der DAD Deutscher Auto Dienst GmbH, erläutert einmal den Status quo in Sachen Onlinezulassung: „Aktuell gibt es noch kein Umsetzungsdatum zur i-kfz Stufe 4, die die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen beschreibt. Unternehmen sind demnach noch nicht in der Lage, von der digitalen Fahrzeugzulassung zu profitieren.“ Schlüter fährt fort: „ Die digitale Zulassung von Fahrzeugen, so wie aktuell vom BMVI umgesetzt, bildet nur einen Teilprozess ab. Solange noch physische Dokumente für eine Zulassung oder Ummeldung notwendig sind, werden Großkunden auch zukünftig diese Kompetenzen und Ressourcen aufbauen oder an Dienstleister outsourcen. (...) Erst wenn der Zulassungsprozess gänzlich ohne physische Dokumente abgebildet werden kann, dann sprechen wir von einer echten Veränderung durch Digitalisierung.“ Ähnlich sieht es Florian Cichon, Geschäftsführer TÜV Rheinland Plus GmbH. Konkret benennt er das Selbstverkleben der Kennzeichensiegel als physisches Dokument und als besondere Schwierigkeit im Flottengeschäft. Denn die Zuordnung von Siegel-PIN zu Kennzeichen müsse zwingend eingehalten werden, da ansonsten bei der Abmeldung große Probleme verursacht würden.

Vorteile liegen auf der Hand
In Fuhrparks kann sich die Zulassung von Fahrzeugen schnell zu einem Zeitfresser entwickeln, das Auslagern an professionelle Dienstleister ist daher die logische Folge. Carsten Schäfer vom PS-Team bekräftigt: „Fuhrparkmanager müssen keine Ressourcen für einen Randprozess vorhalten und können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wegen der hohen Fallzahlen sinken die Kosten. Und: Sie haben es mit Spezialisten zutun, die die behördlichen Abläufe verinnerlicht haben. Das bedeutet höchste Qualität und eine sehr geringe Fehlerquote. Unserer Erfahrung nach lohnt sich das Outsourcing für Flotten jeder Größe, vor allem wenn sie bundesweit agieren.“

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Für Claudia Kleesiek, Projektmanagerin bei der Tönjes Holding AG, ist das Outsourcen bereits ab der ersten Zulassung sinnvoll. „Die Vorteile für unsere Kunden sind Kostensenkung, Zeitersparnis, Flexibilität, Verringerung von Risiken, Steigerung der Qualität und Effektivität. Die Flottenmanager profitieren von unserem Know-how und Erfahrung im Bereich rund um Kfz- Zulassungen“, fasst Kleesiek zusammen.

Weitere Leistungen
Vielfach entscheiden sich Flotten, neben der Zulassung auch damit in Verbindung stehende und weitere Aufgaben outzusourcen. Zulassungsdienstleister bieten hier meist ein großes Portfolio weiterer Tätigkeitsfelder an. Claudia Kleesiek von der Tönjes Holding AG nennt hier unter anderem die Beschaffung der Kennzeichen und Feinstaubplaketten und die Durchführung von Fahrzeugüberführungen. Carsten Schäfer vom PS-Team sagt: „Die Kunden legen großen Wert darauf, dass sämtliche Schritte sauber dokumentiert werden und sie jederzeit den Status des einzelnen Fahrzeugs nachvollziehen können. Die Zulassung ist eng verbunden mit dem Dokumentenmanagement. Als führender Dokumententreuhänder in Europa unterhalten wir ein sehr großes Archiv mit durchschnittlich 30.000 Einzelbewegungen täglich.“ Viele Kunden würden zudem die vollautomatische Kennzeichen-Prägesystemlösung mit Onlineanbindung des Dienstleisters nutzen.

Fazit
Viele Prozesse rund um die Einsteuerung von Flottenfahrzeugen sind zeitaufwendig und somit hinderlich bei der Konzentration auf das Kerngeschäft eines Fuhrparkleiters. Rund um den Bereich Zulassung gibt es kompetente Dienstleister, die über jahrelange Erfahrung verfügen und den Zulassungsprozess fehlerfrei, rechtssicher und schnell abwickeln können. Spannend wird die Entwicklung durch die Möglichkeit der Onlinezulassung für Großkunden und juristische Personen werden. Noch fehlen hier allerdings die rechtlichen Grundlagen und auch die Unternehmenskonten müssten hierfür noch in die Serviceportale der Länder oder Kommunen integriert werden. Und wie bereits eingangs im Text erwähnt, wäre das Ganze auch nur ein digitaler Teilprozess, solange es noch physische Unterlagen bei der Zulassung gibt ...

 

 

Besonderheiten Firmenzulassung

Bei juristischen Personen, Unternehmen oder anderen Einrichtungen ist das Fahrzeug am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zuzulassen. Besteht im Inland kein Firmensitz beziehungsweise keine Niederlassung, so ist die Behörde des Wohnortes oder des Aufenthaltsortes eines Empfangsberechtigten zuständig.

Da die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nur juristische und natürliche Personen als Inhaber einer Zulassung akzeptiert, wird auch die Zulassung auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beziehungsweise auf eingetragene Kaufleute (e. K.) neu geregelt. So kann in diesen Fällen eine Zulassung nur auf einen „benannten Vertreter“ mit dessen Personaldaten erfolgen (§ 6 Abs. 1 FZV). Das bedeutet, dass eine Zulassung nicht zum Beispiel auf eine Anwaltskanzlei als GbR erfolgen kann, sondern nur auf einen der beteiligten Anwälte in seiner Eigenschaft als benannter Vertreter.

Quelle: in Anlehnung an den ADAC

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