Hätten Sie’s gewusst?

<p> Eigentlich kennen wir uns alle gut aus im Stra&szlig;enverkehr. 90 Prozent der Autofahrer geben in Umfragen regelm&auml;&szlig;ig an, dass sie sich selbst zu den zehn Prozent der besten Fahrzeuglenker z&auml;hlen. Die kleinen Gemeinheiten im Verkehrsrecht beleuchten wir regelm&auml;&szlig;ig in unserer Rubrik.</p>

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DARF MAN EIGENTLICH SELBST EINEN VERKEHRSSPIEGEL ANBRINGEN

Dieses Thema wird immer wieder heiß diskutiert. An einer unübersichtlichen Ausfahrt möchte jemand auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite einen Spiegel anbringen, um beim Einfahren bessere Einsicht in den Verkehr zu bekommen. Auch an unübersichtlichen Knotenpunkten oder Kurven werden Verkehrsspiegel eingesetzt. Es handelt sich dabei üblicherweise um Konvexspiegel, die an Masten in einer gewissen Höhe (zwei Meter) angebracht werden. Allerdings ist die Abwägung von Vor- und Nachteilen in Bezug auf die Verkehrssicherheit in der Fachwelt durchaus umstritten.

Zuständig ist in jedem Fall der Träger der Straßenbaulast, also die entsprechende Straßenverkehrsbehörde. Diese müsste die Genehmigung erteilen, die Kosten würde der Antragsteller selbst tragen. Zudem handelt es sich bei einem Verkehrsspiegel nicht um ein Verkehrszeichen, sondern lediglich um ein Hilfsmittel.

Allerdings gehen mit einer Installation Pflichten und auch Nachteile einher. Dabei geht es weniger um die Substanz des Spiegels an sich, sondern mehr um die Funktionalität. Die Funktion kann durch Witterungsbedingungen stark eingeschränkt sein: Schmutz, Beschlagen, Vereisen oder Verschneien sind die Hauptgründe. Aber auch Graffitis oder Aufkleber kommen vor. In diesen Fällen muss also für die Reinigung gesorgt werden. So gibt es Spiegel mit Heizung, allerdings muss dafür ein Stromanschluss vorhanden sein.

Von Kritikern werden weitere wesentliche Nachteile aufgeführt. Zum einen ist das Bild aufgrund der Konvexität des Spiegels verkleinert und verzerrt. Zudem kann der Spiegel leicht verdreht sein, ob mit Absicht oder ohne. Des Weiteren, und das wird häufig angeführt, kann der Spiegel blenden, durch Scheinwerfer oder Sonnenlicht. Und schließlich gibt es dabei auch einen toten Winkel, sodass man eventuell Fußgänger und Fahrradfahrer übersieht. Ein Hauptargument in der Diskussion ist, dass die Verkehrsspiegel eine Sicherheit vortäuschen, die gar nicht gegeben ist. Und da die Verkehrssicherheit ganz oben steht, ist das Anbringen sehr kritisch zu bewerten.

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Nach Gerichtsentscheid ist „ein Verkehrsspiegel kein Verkehrszeichen. Er soll dem Wartepflichtigen das Hineintasten in eine Kreuzung oder einen Einmündungsbereich erleichtern, befreit ihn jedoch nicht davon, sich unmittelbar vor der Einfahrt in die Vorfahrtsstraße über die Verkehrslage zu orientieren.“

Das selber Aufhängen ist daher ohne Genehmigung kein Thema. Auf dem eigenen Grundstück an der Straße aufgestellt, muss man auch auf die Blendfreiheit achten, auch wenn man dort aufhängen kann, was man will.

 

 

WO SIND EIGENTLICH VERKEHRSZEICHEN ANZUBRINGEN UND WO GELTEN SIE

Das leidige Thema der vielen, genauer gesagt 20 Millionen, Verkehrszeichen in Deutschland kocht immer wieder hoch. 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer wünschen sich weniger davon. Auch die Aufstellung sorgt immer wieder für Unmut. Aber eigentlich sollte alles doch ganz einfach sein. Denn in § 39 Verkehrszeichen der StVO steht in Absatz (1): „Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“

Man sieht an der Formulierung schon, was das Ziel ist, nämlich so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Zudem soll angestrebt werden, durch verkehrstechnische oder bauliche Maßnahmen anstelle von Verkehrszeichen eine Verbesserung der Situation zu erreichen.

Ein Grundsatz wird in Absatz (2) dargelegt: „Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.“ Da haben wir wieder diese lauwarme Formulierung „in der Regel“, was Tür und Tor für alles Mögliche öffnet, wie man in der Praxis einfach sehen kann. Interessant ist auch Absatz (6): „Verkehrszeichen können an einem Fahrzeug angebracht sein. Sie gelten auch während das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszeichen vor.“

Gewisse Widersprüche ergeben sich aus der Tatsache, dass eigentlich nur in der StVO abgebildete Verkehrszeichen oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt, verwendet werden dürfen. Die jüngsten Beispiele der Umweltspuren in Düsseldorf mit eigenen Zeichen (siehe FM 6/2019) scheinen dies dann doch aufzuweichen.

Wann man Verkehrszeichen einfach ignorieren kann, ist eigentlich ständig eine wichtige Frage. Die (offensichtliche) Rechtswidrigkeit eines Zeichens reicht dafür nicht aus. Bis zur Beseitigung muss es beachtet werden. Allerdings sind Verkehrszeichen dann nichtig und unbeachtlich für jedermann (tolle Formulierung) bei offensichtlicher Willkür, Sinnwidrigkeit oder objektiver Unklarheit, die sich auch bei einigem Nachdenken nicht ausräumen lässt.

Allerdings ist das jetzt nicht der Willkür des Verkehrsteilnehmers überlassen, die Interpretation in seinem Sinne vorzunehmen, sondern es muss tatsächlich ein schwerwiegender Mangel vorliegen, dessen Unsinn sich auch bei positiver Auslegung einfach aufdrängt. Hier ist natürlich damit zu rechnen, dass die Verkehrsteilnehmer aufgrund des Interpretationsspielraums unterschiedlich reagieren und damit müssen dann auch alle rechnen. Private Schilder sind sowieso nichtig, aber das muss man erst mal erkennen. Natürlich kann man gegen die Aufstellung von Schildern klagen, aber erst, wenn sie stehen. Man sollte daher immer die Augen offen halten und aufmerksam den Schilderwald betrachten.

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