Wachstum im dreistelligen Bereich
<p> Dass immer mehr Elektroautos in Deutschland unterwegs sind, ist nicht nur der größeren Modellauswahl der Hersteller geschuldet, es ist auch politisch gewollt. Es scheint, als wolle man gegen Ende der Ära Merkel die vollmundige Ankündigung, eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen, wenn schon nicht 2020, wie 2009 angekündigt, so dann doch wenigstens 2022 in die Tat umzusetzen. Helfen sollen dabei Förderprogramme, die auch tatsächlich zu greifen scheinen.</p>

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Neuzulassungen und Bestand
Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) waren am 1. Januar 2019 83.175 Elektrofahrzeuge zugelassen. Insgesamt haben die alternativen Antriebsarten eine Steigerung von 54,4 Prozent (Elektroantrieb) beziehungsweise 44,2 Prozent (Hybridfahrzeuge) zum Vorjahreswert vorzuweisen. Der Bestand an Hybrid-Pkw wuchs von 236.710 auf 341.411 Fahrzeuge an. Unter dem Begriff „Hybridfahrzeuge“ fasst das KBA allerdings sowohl Mild-Hybrid- Systeme mit einem 48-Volt-Bordnetz als auch Plug-in-Hybride. Betrachtet man nur die Plug-in-Hybride, die für die Förderprogramme relevant sind, relativiert sich die Anzahl deutlich. 66.997 Fahrzeuge waren zum Jahreswechsel 2018/2019 angemeldet. Flüssiggasangetriebene Pkw (395.592/−6,1 Prozent) waren mit einem Anteil von 0,8 Prozent und erdgasangetriebene Pkw (80.776/7,0 Prozent) mit einem Anteil von 0,2 Prozent registriert. Trotz insgesamt beeindruckender Wachstumszahlen nehmen alternative Antriebe im gesamten Fahrzeugbestand noch einen sehr geringen Anteil ein (siehe Grafik 1).
Doch das wird sich bald ändern, denn im Laufe des Jahres sind die Zahlen nochmals ordentlich gestiegen. Im September 2019 wiesen Pkw mit alternativen Antrieben nach wie vor zwei- bis dreistellige Zuwachsraten auf. Elektrisch betriebene Pkw (5.880/2,4 Prozent der Zulassungen insgesamt) konnten ein Plus von 149,5 Prozent verzeichnen. Fahrzeuge mit Hybridantrieb (18.945/7,7 Prozent der Zulassungen insgesamt) legten um 88,5 Prozent zu, darunter Plug-in-Hybride (3.572/1,5 Prozent der Zulassungen insgesamt) um 51,2 Prozent. Erdgasfahrzeuge (514/0,2 Prozent der Zulassungen insgesamt) wiesen gar ein Plus von 213,4 Prozent auf und Flüssiggasfahrzeuge (293/0,1 Prozent der Zulassungen insgesamt) ein Plus von 99,3 Prozent. Ein Ende des Wachstums ist erst einmal nicht zu erwarten, weil die Modellauswahl zunimmt, die Fahrzeuge günstiger werden und die Förderprogramme für Fahrzeuge und Infrastruktur endlich greifen.
Kaufprämie
Trotz aller Euphorie ist ein Umstieg auf Elektromobilität teuer. Zu einem höheren Kaufpreis kommt noch der Einbau von Stromleitung, Steckdose oder Wallbox. Daher haben EU, Bund, Länder und Kommunen einige Förderprogramme gestartet, um die Entscheidung für den Umstieg auf alternative Antriebe, allen voran den Elektroantrieb, leichter zu gestalten. Schon im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung den batterieelektrischen Antrieb in den Mittelpunkt gerückt. Andere alternative Antriebe haben daher derzeit das Nachsehen. Immerhin wurde in der aktuellen Legislaturperiode der Großen Koalition die Fortführung des ermäßigten Steuersatzes für Erdgas bis 2024 beschlossen. Auch Autogas bleibt nach wie vor eine günstige Alternative zu konventionellen Kraftstoffen. Allerdings werden die Steuersätze auch bei Erdgas spätestens ab 2024 stufenweise steigen.
Die Kaufförderung eines vollelektrischen oder teilelektrischen Pkw ist relativ einheitlich geregelt. So unterstützen seit Juli 2016 Bund und Hersteller den Kauf vieler Elektroautos sowie Pkw mit Brennstoffzelle mit insgesamt 4.000 Euro, Plug-in-Hybride werden mit 3.000 Euro subventioniert. Voraussetzung: Das gewünschte Fahrzeug steht auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Kosten tragen dabei Hersteller und Staat zu jeweils gleichen Teilen. Die Prämie, die nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Leasing ausgeschüttet wird, soll laut dem letzten Autogipfel im Kanzleramt bis Ende 2025 verlängert und erweitert werden. Fortan soll es für rein elektrische Autos unterhalb eines Listenpreises von 40.000 Euro einen Zuschuss von 6.000 Euro geben. Plug-In-Hybride sollen laut Vorlage künftig in dieser Preisklasse mit 4.500 Euro bezuschusst werden. Für Autos mit einem Listenpreis über 40.000 Euro soll der Zuschuss für reine E-Autos künftig bei 5.000 Euro liegen, für Plug-in-Hybride bei 4000 Euro. Neu ist auch, dass Fahrzeuge mit einem Listenpreis von über 60.000 auch gefördert werden. Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag beim BAFA stellen, zumeist füllen die Autohändler die erforderlichen Formulare für die Kunden aus. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Stiftungen und Vereine.
Steuererleichterung
Da Unternehmensflotten in Deutschland mittlerweile einen nicht unerheblichen Anteil an den Neuzulassungen ausmachen und zudem durch häufige Modellwechsel sehr schnell eine große Zahl an umweltfreundlichen Fahrzeugen auf die Straße bringen können, hat man sich dazu entschieden, für Firmenwagenfahrer durch die sogenannte 0,5-Prozent-Regelung weitere Anreize zu schaffen. Dies bedeutet, Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybridantrieb müssen pauschal nur mit 0,5 Prozent des Brutto-Listenpreises versteuert werden und nicht wie die Verbrennerfahrzeuge mit einem Prozent des Listenpreises. Diese Regelung hat jetzt schon großen Erfolg und soll für Fahrzeuge bis 40.000 Euro sogar auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Laut dem Diesel-Barometer der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) im Oktober 2019, gaben 63 Prozent der befragten Flottenleiter an, dass es zu einer erhöhten Nachfrage nach Fahrzeugen mit Alternativen Antrieben aufgrund der 0,5 Prozent Regel gegeben hat. Hinzu kommt, dass zurzeit das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.

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Für alle batterieelektrischen Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, wird zudem zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Dieser Steuervorteil wird auch bei Verkauf des Fahrzeugs weitergegeben. Das heißt, nach einem Halterwechsel innerhalb der ersten zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Hybridfahrzeuge sind von diesem steuerlichen Vorteil ausgenommen.
Ladeinfrastruktur
Weniger einheitlich sieht es bei der Förderung der Ladeinfrastruktur aus. Hier sind häufig kommunale Initiatoren oder auch Energieversorger mit Angeboten oder Prämien aktiv. Neben den rein finanziellen Anreizen gibt es auch Städte, die das Fahren auf der Busspur für Elektrofahrzeuge erlauben oder kostenlose Parkplätze schaffen, wieder andere fördern das Stromtanken mit besonders günstigen Pauschalpreisen. Die kommunalen Förderungen und die Anreize von Stadtwerken für den Umstieg auf Elektromobilität sind nicht in der Tabelle der Förderprogramme aufgeführt, da sich diese hauptsächlich an Privatkunden richten. Wer hier gerne eine Übersicht haben möchte, wird beispielsweise auf www.adac.de fündig.
Flotten, die mit dem Gedanken spielen, bei der Anschaffung von Elektroautos auf eine staatliche Förderung zurückzugreifen, sollten sich allerdings beeilen. Viele der Projekte laufen im nächsten Jahr bereits aus (siehe Tabelle). Eine stets aktuelle Übersicht für die Förderungen im jeweiligen Bundesland gibt es unter www.foerderdatenbank.de.

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