Versicherungsschutz

<p> In Deutschland muss jedes motorbetriebene Fahrzeug im Zuge der Zulassung &uuml;ber eine Haftpflichtversicherung verf&uuml;gen, damit selbst verursachte Sch&auml;den an Fremdeigentum abgedeckt sind. Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung geh&ouml;rt daher zu den Pflichtversicherungen, die nach &sect; 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) vorgeschrieben sind. Welche Leistungen die einzelnen Flottenversicherer anbieten, um die von Kraftfahrzeugen ausgehenden Sch&auml;den abzusichern, zeigen wir in unserer Markt&uuml;bersicht.</p>

Versicherungsschutz

1 /1

Versicherungsschutz

PDF Download

Nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz gilt: „Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“ Schäden aller Art werden im Versicherungsjargon gerne auch als „Risiken“ bezeichnet. Ferner hat die Versicherung mit einer der Duden-Bedeutungen einer „Erklärung, dass etwas sicher, gewiss, richtig sei“ nur wenig zu tun, sondern mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme bezeichnet.

Doch wie funktioniert das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme? Versicherungsnehmer zahlen einen Geldbetrag in die Kapitalsammelstelle Versicherer ein, um beim Eintreten eines entsprechenden Schadens, dem sogenannten Versicherungsfall, aus dieser Kapitalsammelstelle einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall jedoch nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht das Vermögen der Versicherer bei erschwinglichem Beitrag aus. Voraussetzung für die kollektive Risikoübernahme ist ferner, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist. Für den Kraftfahrzeugbereich gibt es zwei grundlegende Versicherungsarten, die nahezu jeder Versicherer in seinem Leistungsportfolio hat: zum einen die eingangs beschriebene Kraftfahrthaftpflichtversicherung, die durch das Kraftfahrzeug entstandene Schäden abdeckt und verpflichtend ist, und zum anderen die Kaskoversicherung, „die Schutz vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung des versicherten Fahrzeugs durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Diebstahl, Sturm beziehungsweise Hagel, Überschwemmung und Glasbruch, sowie Zusammenstoß mit allen Tieren, selbst verursachten Unfällen und mutwilligen oder böswilligen Handlungen fremder Personen bieten soll“, wie Frank Schubert, Großkunden/Riskund Flottenmanagement bei der Allianz Versicherungs AG, diese Versicherungsart definiert.

Über diese zwei Grundversicherungsarten hinaus kann der Versicherungsschutz natürlich erweitert werden: „Mit optionalen Zusatzbausteinen kann der Umfang des Versicherungsschutzes einer Kraftfahrzeugflotte an deren Größe und Risikosituation individuell angepasst werden. Zu einer Krafthaftpflichtversicherung und Kaskoversicherung können nach Bedarf ein oder mehrere Bausteine wie Schutzbriefe für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen, Werterhaltgarantie, Auslandsschadenschutz oder Werkstattbonus abgeschlossen werden, um den Versicherungsschutz zu optimieren“, fügt Frank Schubert seinen Ausführungen hinzu. Da nur selten eine Flotte der anderen gleicht und somit auch die individuelle Risikoabschätzung ganz unterschiedlich ist, ist auch in diesem Bereich eine Beratung das A und O: „Welcher konkrete Versicherungsbedarf für einen Fuhrpark besteht, kann nur durch eine individuelle, kundenbezogene Analyse des Fuhrparks erhoben werden. Je nach Branche des Kunden können ganz spezifische Anforderungen bestehen. Als Spezialversicherer für die Bauwirtschaft wissen wir, dass beispielsweise Lkw mit Kipp- oder Kranaufbauten oder Sonderfahrzeuge einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz benötigen. Idealerweise sollte nach Aufnahme der Fuhrparkbesonderheiten gleich ein Rahmenkonzept erarbeitet werden, das bezogen auf Fahrzeuggruppen den Versicherungsschutz umfassend festschreibt und die administrativen Prozesse einbezieht“, gibt Dr. Tönnjes Eller, Abteilungsleiter Kraftfahrt Gewerbe bei der VHV Allgemeine Versicherung AG, zu verstehen.

Grundsätzlich liefern aber die Anzahl der zu versichernden Flottenfahrzeuge, die bisherige Schadenhistorie und die finanzielle Selbstbeteiligung im Schadenfall erste Anhaltspunkte für ein passendes Versicherungsmodell. Die befragten Flottenversicherer bieten beispielsweise für Gewerbetreibende und Kleinstflotten ab einem Fahrzeug Unternehmenstarife an, die mit Voll- oder Teilkasko und Selbstbeteiligung nah an den Privatkundentarifen liegen. Hier fließen Veränderungen bei den Regional- und Typklassen mit ein und Schadenfreiheitsrabatte spielen eine wesentliche Rolle bei der Prämiengestaltung. Die nächste Versicherungsart wendet sich an kleine und mittelgroße Flotten, hier variieren die Voraussetzungen bei den jeweiligen Anbietern. Ob mit einheitlichem Beitragssatz mit Kasko oder ganz ohne Selbstbeteiligung geht aus der jeweiligen Produktbeschreibung des Versicherers – der Tabelle oder der jeweiligen Internetseite zu entnehmen – hervor. Großflotten werden individuell versichert, das heißt, der Fuhrpark wird in Fahrzeugklassen unterteilt und mit schadenbedarfsorientierten Stückprämien bedacht. Welches Produkt für welche Fuhrparkart letztlich am besten geeignet ist, lässt sich nur individuell in Kenntnis des Versicherungsbedarfs ermitteln.

Alle dargestellten Unternehmen leisten Schutz auch im Falle grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen ist hierbei der Alkohol- und Drogenmissbrauch. Ebenfalls können die Kunden bei allen Anbietern auf eine 24-h-Schadenhotline vertrauen, die im Falle eines Falles zu jeder Zeit Hilfe leistet. Schäden können bei allen genannten Versicherungen über die gängigen Kanäle – sei es Telefon, E-Mail, Post, Fax – oder die Websites sowie Apps und Schnittstellen in den eigenen Fuhrparkmanagementsystemen gemeldet werden. Sinnvoll ist hierbei der telefonische Kontakt für eine unmissverständliche Kommunikation und eine präzise Absprache für die unmittelbare Hilfe. Gleichzeitig lohnt es sich immer auch, ein Foto der Schäden und der jeweiligen Situation zu machen. Dabei ist es unerheblich, ob dieses mittels Smartphone oder einer anderen Kamera aufgenommen wurde.

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 5/2019

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Doch wie werden Bagatellschäden gehandhabt? Lohnt es sich auch bei Flottentarifen diese selbst zu übernehmen, um einer möglichen Erhöhung der Stückprämie aus dem Weg zu gehen? Bianca Knuth, Expertin Kraftfahrt Flottenversicherung bei der AXA Konzern AG, meint hierzu: „Anders als im Privatkundengeschäft gibt es im Flottengeschäft keine individuellen Hoch- und Rückstufungen je Kraftfahrzeug. Hier spielt das Gesamtschadengeschehen eine Rolle. Aus Kundensicht muss daher bewertet werden, wie hoch der zusätzliche Aufwand durch eine Schadenmeldung ist und ob dieser im Verhältnis zum Nutzen durch die Ersatzleistung lohnend ist.“ Auch Sebastian Kittner, Abteilungsleiter Kraftfahrt Flottengeschäft Produktmanagement bei der ERGO Versicherung AG, rät, dies individuell nach Fuhrpark zu beurteilen: „Die Prämienfindung im Privatkundengeschäft ergibt sich aus dem kollektiven Schadenerwartungswert des Gesamtbestandes (Tarifkalkulation). Das Flottengeschäft basiert in der Regel auf dem individuellen Schadenerwartungswert des Fuhrparks (Individualkalkulation). Somit erhöht jeder Schaden den Schadenbedarf der gesamten Flotte. Im Privatkundengeschäft hingegen ist die Prämienwirksamkeit eines Schadens nicht immer gegeben, beispielsweise im Kaskobereich bei Glas oder Hagel. Es gilt beim Versicherer konkret nachzufragen als sich auf Pauschalaussagen wie ‚bis 1.000 Euro‘ zu verlassen. Weiter besteht in der Regel die Möglichkeit, bereits regulierte Schäden innerhalb von sechs Monaten zurückzukaufen.“

Wenn es um den Umfang der Fuhrparkversicherung geht, sollten in jedem Fall alle branchentypischen Risiken abgedeckt sein. So lautet eine Empfehlung, bei einer Vollkaskoversicherung immer eine Erweiterung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden einzubeziehen. Diese Deckung kann schon bei einem Pkw sinnvoll sein und beispielsweise bei einem Reifenplatzer helfen. Ein Augenmerk sollte in der Kaskoversicherung bei Pkw und Nutzfahrzeugen auf die Mitversicherung von Sonderausstattungen und -aufbauten gelegt werden. Gleichermaßen ist auch eine Fahrer-Unfallversicherung samt Fahrerschutz ratsam, da hier zu den Entschädigungsleistungen unter anderem Verdienstausfall, Schmerzensgeld sowie Leistungen für sonstige Folgeschäden oder an Hinterbliebene inbegriffen sind. Als weitere empfehlenswerte Zusatzversicherungen abhängig von Branche und Einsatzbereich nennen die Unternehmensvertreter die Schutzbriefversicherung, die Insassen-Unfallversicherung und die GAP-Deckung.

Doch wie funktioniert eigentlich die Schadenregulierung über die Versicherung? An welchem Punkt setzen die Leistungen der Versicherung ein und welche Schritte sind durch den Fuhrparkleiter beziehungsweise den Dienstwagennutzer zu übernehmen? „Auf Kundenwunsch übernehmen wir die komplette Abwicklung: Abholung des Fahrzeugs, kostenloser Ersatzwagen, Reparatur in einer Fachwerkstatt, Fahrzeugreinigung innen und außen. Das Fahrzeug wird unseren Kunden wieder vor die Tür gestellt. Daneben kann auch die Freigabe des Schadens, nach eventueller Besichtigung eines Sachverständigen, über die Versicherung erfolgen“, erläutert Michael Frenzel, Geschäftsführer von IhreFlottenversicherung.de und Flottenexperte der Generalagentur der Württembergischen Versicherung AG in Stuttgart-Vaihingen. Auch bei der HDI Global SE ist eigentlich nur ein Anruf nötig: „Unsere Kunden können uns einen Schaden rund um die Uhr bequem telefonisch melden. Wir informieren sie direkt am Telefon über alle Leistungen und Services, die sie erwarten können, und über den Schadensteuerungsprozess, um sie schnellstmöglich wieder mobil zu stellen. Auf Wunsch übernehmen wir für unsere Kunden das komplette Schadenmanagement, um ihren Zeit- und Kostenaufwand auf ein Minimum zu reduzieren“, umreißt Stefan Beckmeyer, Leiter Motor bei der HDI Global SE, die Prozesskette.

Während der Einsatz von Telematik bei gewerblich genutzten Fahrzeugen keinen Einfluss auf die Versicherungssumme hat, da „dies in der Regel von unseren Kunden nicht gewünscht wird, da der variable Beitragsanteil erst nach Ablauf der Versicherungsperiode feststeht“, wie Stefan Beckmeyer von der HDI Global SE die Sachlage schildert, gehören Schnittstellen zu Fuhrparkmanagementsystemen heute zum Handwerkszeug eines Flottenversicherers dazu. „Fuhrparkleiter haben den Anspruch, den Betrieb mobil zu halten. Transparenz über die Schadensituation ist dabei ein wesentlicher Faktor. Wir bieten umfassende Reports, die auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus ist unser großes Plus die persönliche Analyse vor Ort mit regional aufgestellten Flotten-Underwritern. Schnittstellenbedarfe sind individuell zu bewerten“, erklärt Sebastian Kittner von der ERGO Versicherung AG. Michael Frenzel stellt fest, dass ein Großteil der Unternehmen bereits intern bestens aufgestellt ist, wodurch Reportings nur auf Kundenwunsch erstellt werden: „Unsere Erfahrungen zeigen, dass Fuhrparkmanager aufgrund sehr guter Softwarelösungen einen exzellenten Überblick über ihren Fuhrpark haben und sich nur partiell Reportings wünschen.“

Nicht zuletzt muss sich die Versicherungsbranche aber auch des immer breiter werdenden Mobilitätsangebots in den Unternehmen annehmen und entsprechende Konzepte hierfür entwickeln. „Bei Diensträdern und E-Bikes (abgesehen von Speed Pedelecs bis 45 km/h) hat der Gesetzgeber bislang von einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abgesehen, während E-Scooter unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fallen und hierbei eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abzuschließen ist. Die Nachfrage nach Versicherungsangeboten für diese neuen Mobilitätsformen hält sich noch im Rahmen, da es derzeit so gut wie keine für den Straßenverkehr zugelassenen Elektrokleinstfahrzeuge gibt. Die E-Scooter, welche derzeit durch die Öffentlichkeit wahrgenommen werden, sind fast ausschließlich Miet-Scooter und keine Scooter im Privatbesitz. Diese Scooter werden durch den Vermieter als Scooter-Flotte über jeweils einen Versicherer versichert, sodass ein Rückschluss auf die tatsächliche Nachfrage nach entsprechenden Versicherungen derzeit nicht möglich ist“, gibt Achim Welter, Direktionsbevollmächtigter Bereich Kraftfahrt bei der ALTEN LEIPZIGER Versicherung AG, zu verstehen. Auch bei der Allianz sind Auswirkungen durch den Mobilitätswandel noch nicht zu spüren: „Wir gehen davon aus, dass einige Firmen solche Fahrzeuge für ihre Mitarbeiter anschaffen werden. Diese sind natürlich dann auch beim Versicherungsschutz zu berücksichtigen. Konkrete Angaben zu Schäden und Unfällen können derzeit allerdings noch nicht getroffen werden“, wie Frank Schubert berichtet.

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 5/2019

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026