Andere Länder, andere Sitten
<p> Nicht nur mit anderen Verkehrsregeln, auch mit anderen Reifenvorschriften muss sich der Dienstwagenfahrer auseinandersetzen, wenn er aus Deutschland hinausfährt. Im folgenden Artikel befassen wir uns insbesondere mit den Regeln des angrenzenden Auslands.</p>

PDF Download
Im Wesentlichen betreffen die Reifenvorschriften die Mindestprofiltiefe sowie Regelungen bei winterlichen Wetterbedingungen. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gilt in Europa eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern für Pkw- und Motorradreifen. Diese wurde 1992 von der damaligen EG-Kommission in der Richtlinie 89/459/EWG festgelegt. In einigen Ländern gelten hierbei andere Werte, wie zum Beispiel in Österreich: Hier zählt ein Winterreifen mit einer Profiltiefe unter 4 Millimetern generell als Sommerreifen. In Tschechien sind ebenfalls 4 Millimeter als Mindestprofiltiefe vorgeschrieben, die Slowakei setzt die Grenze bei 3 Millimetern. Da Reifen bereits ab einer Profiltiefe von 4 Millimetern an Fahrbahnhaftung verlieren, rät der ADAC Autofahrern, Sommerreifen schon bei 3 Millimetern und Winterreifen bei 4 Millimetern Restprofiltiefe zu erneuern.
Apropos: Grundsätzliche Unterschiede gibt es ebenfalls bei den Bestimmungen bezüglich der Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen. Dass diese gemäß den regionalen Klimabedingungen ausfallen, liegt hier nahe. Während in Nord- und Osteuropa bis in die Türkei eine Winterreifenpflicht besteht (länderspezifischer Beginn zwischen 1. November und 1. Dezember, Ende zwischen 28. Februar und 15. April), beschränkt sich diese in Mitteleuropa in ähnlichen Zeiträumen auf eine situative Pflicht, wie sie auch in Deutschland gilt. Das bedeutet, dass die tatsächliche Witterung und die Straßenverhältnisse entscheidend dafür sind, ob Winterreifen vorgeschrieben werden. Im Falle eines Unfalls beziehungsweise einer Behinderung aufgrund falscher Bereifung bedeutet dies versicherungsrechtlich eine Mithaftung und/oder Geldbuße. In Deutschland beträgt diese bis zu 80 Euro plus einen Punkt im deutschen Fahreignungsregister, in Österreich kann diese mit bis zu 5.000 Euro um einiges drastischer ausfallen. Ähnlich handhaben die Länder mit Winterreifenpflicht die Ahndung der Verstöße. Wenn die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen die Höchstgeschwindigkeit des Autos unterschreitet, muss dies im Sichtbereich des Fahrers gekennzeichnet werden. In Italien dürfen diese Reifen zwischen Mitte Mai und Mitte Oktober nicht mehr gefahren werden.
Diese genannten Regelungen beziehen sich auf sämtliche Fahrzeuge, Pkw wie Lkw. Unterschiede machen Österreich, die Slowakei und Tschechien: Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gilt eine Winterreifenpflicht zwischen Mitte November und Mitte April beziehungsweise in Tschechien bei zu erwartenden winterlichen Straßenverhältnissen oder bei Anordnung per Verkehrsschild. Die Länder westlich von Deutschland sowie Polen verzichten ganz auf eine generelle oder situative Winterreifenpflicht, wohl eben aufgrund der klimatischen Gegebenheiten.
Wie bei Auslandsfahrten generell sollte sich der Autofahrer auf die jeweiligen landesspezifischen Vorschriften einstellen und sich rechtzeitig genau informieren. Denn letztlich geht es mindestens um Geldbußen, aber immer um die eigene Sicherheit, die der Mitfahrer und der anderen Verkehrsteilnehmer.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 4/2019

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 4/2019

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000