Berechtigter Hype?

<p> Die sogenannte Mikromobilit&auml;t ist dieser Tage in aller Munde. So ist bereits vom &bdquo;iPhone der Mobilit&auml;t&ldquo;* die Rede, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bescheinigt ihr ein &bdquo;enormes Zukunftspotential&ldquo; und eine renommierte Beratungsgesellschaft beziffert das weltweit m&ouml;gliche Gesch&auml;ftsvolumen mit der Mikromobilit&auml;t bis 2030 auf eine halbe Billion Dollar. H&ouml;chste Zeit also, sich n&auml;her mit dem Thema auseinanderzusetzen.</p>

Berechtigter Hype?

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Berechtigter Hype?

Definition Mikromobilität
„Mikromobilität steht für kleine, leichte, hauptsächlich elektrische Fahrzeuge, die sowohl im urbanen Bereich als auch für die erste und letzte Meile im ländlichen Bereich ihre Anwendung finden. Unter der ersten und letzten Meile versteht man alle Strecken und Wege, die sich im ersten und letzten Glied einer Mobilitätskette befinden.“
Quelle: BrakeForceOne GmbH

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Eine aktuelle Untersuchung der Unternehmensberatung McKinsey & Company sieht in den Elektrorollern, E-Bikes, E-Tretrollern et cetera ein boomendes Geschäft. Bis 2030 ließen sich mit diesen Angeboten in Europa bis zu 150 Milliarden Dollar umsetzen, weltweit sogar bis zu 500 Milliarden Dollar, heißt es in der Studie. Der Markt wachse zwei- bis dreimal so schnell wie Carsharing oder E-Hailing-Dienste (Apps für die Mobilität).

Warum dieses Potenzial?
Der demografische Wandel und das weltweite Bevölkerungswachstum sind zwei Gründe dafür, warum sich Städte mit immenser Geschwindigkeit verändern. Rund 1,3 Millionen Menschen ziehen jede Woche in urbane Lebensräume. Bis 2030 wird sich die Zahl der Megacitys – Ballungsräume mit mehr als zehn Millionen Einwohnern – schätzungsweise auf 43 erhöhen, heute sind es 31. Im Jahr 2040 könnten gar 65 Prozent der Menschen weltweit in Städten leben. Auch die Automobilhersteller haben hier inzwischen einen Markt für sich erkannt. „Städte möchten mit Unternehmen zusammenarbeiten, um Lösungen für ihre Verkehrsprobleme zu finden. Wir unternehmen große Anstrengungen, um mit lokalen Behörden zusammenzuarbeiten“, sagt Fabian Simmer, Seat Digital Officer. So hat der Autobauer bereits einen elektrischen Tretroller mit Segway-Antrieb eingeführt.

Die Voraussetzungen scheinen also zu stimmen und auch bei den Nutzern kommt die Mikromobilität an. „Zwei Faktoren erklären den aktuellen Boom“, erläutert Kersten Heineke, Partner im Frankfurter Büro von McKinsey und Co-Autor der McKinsey-Studie: „Die Nutzer mögen diese günstige und intuitive Form der Mobilität – zumal E-Tretroller und Co. in Städten oft das schnellste Verkehrsmittel sind.“ Auch aus Sicht der Anbieter sei der Markt attraktiv: Bei Anschaffungskosten von rund 400 Dollar für einen ETretroller könne man schon nach gut drei Monaten die Gewinnzone erreichen. Weltweit haben Investoren bislang 5,7 Milliarden Dollar in Micromobility- Start-ups gesteckt. Der Löwenanteil dieser Mittel ging nach China. Heineke: „Es gibt einige Start-Ups, die schon mit mehr als einer Milliarde Euro bewertet werden.“ Die US-Anbieter Bird und Lime gehören zu eben jenen Start-ups und gelten als Marktführer bei den E-Scootern.

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Aktuelles Magazin

Ausgabe 5/2023

Gesetz auf dem Weg
Hierzulande gibt es allerdings noch ein Problem: Denn elektrische Tretroller sind bislang auf öffentlichen Wegen nicht zugelassen. Das soll sich aber bereits in diesem Frühjahr ändern – Bundesverkehrsminister Scheuer brachte dafür im Februar einen Gesetzesentwurf auf den Weg: die sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung (eKFV). Das Ganze gilt vorerst nur für Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, das heißt: E-Scooter, E-Roller und EKickboards. Für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange (E-Skateboards, Hoverboards, Monowheels) will Scheuer aber noch im ersten Halbjahr 2019 eine Ausnahmeregelung schaffen.

Das Wichtigste zum Gesetzesentwurf:
• Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 bis weniger als 12 km/h dürfen auf Gehwegen, Fuß- und Radwegen oder in Fußgängerzonen gefahren werden. Sind diese Verkehrsflächen nicht vorhanden, darf auf Radwege und Radfahrstreifen ausgewichen werden. Nur wenn es auch diese nicht gibt, darf man die Fahrbahn nehmen. Außerorts ist sie tabu. Es muss die Fußgängerampel beachtet werden.

• Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 bis 20 km/h dürfen innerund außerorts nur auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Gibt es keine, darf die Fahrbahn genutzt werden. Die Signale der Fahrradampeln sind zu beachten, ansonsten gelten die gleichen Lichtzeichen wie für Autos.

• In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen sowohl die langsamen als auch die schnelleren Fahrzeuge die Fahrbahn nehmen (da es hier keine Geh- und Radwege gibt).

• E-Roller müssen versichert sein. Vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug.

 Für E-Scooter ist keine Fahrerlaubnis beziehungsweise Mofa-Prüfbescheinigung nötig. Für Fahrzeuge bis weniger als 12 km/h beträgt das Mindestalter 12 Jahre. Für E-Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 bis 20 km/h liegt es bei 14 Jahren.

Quelle: in Anlehnung an den ADAC

Skeptisch wird der Gesetzesentwurf in Bezug auf die Gehwegnutzung der E-Scooter gesehen. „Damit schafft Scheuer den Gehweg ab“, so Roland Stimpel, Sprecher des Fußgängerverbands FUSS e. V. Grünen-Politiker Matthias Gastel hat ebenfalls eine klare Meinung. „Die Gehwege gehören alleine dem Fußverkehr. Daran darf nicht gerüttelt werden.“ Immerhin: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Fußgänger auf Gehwegen und kombinierten Geh- und Radwegen Vorrang haben. Sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Zudem sollen E-Rollerfahrer schnelleren Radfahrern das Überholen ermöglichen, ohne sie zu behindern. Der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), Professor Walter Eichendorf, fordert, die Unfallstatistik in den nächsten zwei Jahren kritisch zu betrachten, um eventuelle Veränderungen des Unfallrisikos frühzeitig zu erkennen und dann nachsteuern zu können.

Problemfelder
Trotz des Hypes um die kleinen elektrischen Gefährte ist (noch) nicht alles rosig in der Welt der Mikromobilität. Das zeigte sich zuletzt auch in den Finanzspritzen (300 beziehungsweise 400 Millionen Dollar) für die oben erwähnten USUnternehmen Bird und Lime, die laut dem Wall Street Journal unter Berufung auf Insider beide deutlich unter den gesteckten Erwartungen lagen. Diese (vermeintliche) Zurückhaltung der Unterstützer ist nicht ganz unbegründet. Denn noch gibt es in Bezug auf die E-Scooter einige Baustellen. Bei Schnee und Matsch sind die Scooter nur bedingt oder gar nicht geeignet. Zugegeben: Das ist hierzulande nur selten der Fall, trotzdem bleibt es eine gewisse Einschränkung. So gibt auch die Stadt Bamberg gegenüber dem Handelsblatt an, dass E-Scooter nur im Saisonbetrieb funktionieren. In der fränkischen Stadt läuft seit Dezember 2018 in Kooperation mit Bird das deutschlandweit erste E-Scooter-Pilotprojekt (mit einer Sondergenehmigung).

 Ein weiterer Punkt ist das Thema Sicherheit. Im US-Bundesstaat Kalifornien beispielsweise sind die E-Scooter schon länger zugelassen, Unfälle mit ihnen keine Seltenheit. „Was die Bauweise der Fahrzeuge angeht, müssen sich die Anbieter noch steigern – und das werden sie sicher auch, vor allem um robustere E-Scooter auf den Markt zu bringen“, sagt Kersten Heineke. Auch Helme für E-Scooter-Nutzer müssten vermehrt angeboten werden.

Ausblick
In Deutschland stehen schon diverse E-Tretroller- Anbieter in den Startlöchern. Vor allem der hiesige Sharing-Markt soll mit den kleinen E-Gefährten weiter belebt werden. Ähnlich wie beim Fahrradverleih ist es angedacht, die E-Scooter dann gegen eine Aktivierungsgebühr und einen geringen Minutenpreis buchen zu können.

 „Damit dieses Angebot funktioniert, sollte jetzt auch in Europa schnell ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen für alle Formen der Mikromobilität geschaffen werden. Zudem müssen Städte und Anbieter Hand in Hand arbeiten“, sagt Kersten Heineke. Für rund 15 Prozent der Stadtbewohner stelle die Mikromobilität künftig eine Alternative dar – das zumindest glaubt man bei McKinsey & Company. So könnten EScooter und Co. das richtige Verkehrsmittel sein, um beispielsweise zur Bahn zu fahren und im Anschluss an die Bahnfahrt weiter zum Arbeitsplatz. Voraussetzung hierfür: Sämtliche Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in Bussen und Bahnen mitgenommen werden, das ist momentan in der Bundesrepublik nicht überall der Fall.

* Zitat von US-Analyst Horace Dediu aus einem Interview mit dem Spiegel.

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Ausgabe 2/2019

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Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2024