Digitales Fahrtenbuch: Kompatibel muss es sein
<p> Amir Roughani, Geschäftsführer der VISPIRON GmbH</p>

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Die Bundesregierung hat ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst und die Förderung von Elektro- und Hybridautos in Milliardenhöhe beschlossen. Die Neuregelung ist jedoch auf den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 begrenzt und wird deshalb in diesem Zeitraum zu einer höheren Nachfrage bei Firmenfahrzeugen mit Elektro- oder Hybrid-Antrieben führen. Mit der neuen Förderung ergeben sich nicht nur Fragen zur Dienstwagenbesteuerung, sondern auch bei der Wahl eines digitalen Fahrtenbuchs, das antriebs- und herstellerunabhängig sein sollte. Die wichtigsten Änderungen aus dem vom Bundesrat verabschiedeten Jahressteuergesetz im Überblick.
• Der geldwerte Vorteil ermittelt sich für E- und Hybridfahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden, nur noch in Höhe von 50 Prozent des Bruttolistenpreises. Für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gilt diese Begünstigung nur, sofern sie höchstens 50 Gramm CO2 je gefahrenem Kilometer ausstoßen oder die Reichweite im rein elektrischen Betrieb mindestens 40 Kilometer beträgt.
• Die neue Regelung gilt nicht nur für Privatfahrten, sondern auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
• Die Fahrtenbuchmethode ist auch für E- und Hybridfahrzeuge weiterhin zulässig. Der Beschluss sieht vor, dass nachgewiesene Anschaffungskosten in Form der Abschreibung (AfA) berücksichtigt werden können. Gemäß der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der 1-Prozent-Pauschalmethode sind die hier zu berücksichtigenden Aufwendungen zu halbieren.
• Die Neuregelung gilt sowohl für angeschaffte als auch gemietete oder geleaste Fahrzeuge.

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Praxishinweis
Es ist zwar davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen steigen wird. Ob eine solche Investition jedoch wirtschaftlich sinnvoll ist, entscheidet hauptsächlich der Fahrzeugpreis. Sofern für Wege zwischen erster Tätigkeitsstätte und der Wohnung der geldwerte Vorteil nach der 0,03 Prozent-Regelung zu erfassen sind, halbiert sich der Prozentsatz bei Elektrofahrzeugen auf 0,015 Prozent (0,03 Prozent : 2).
Fahrtenbuchmethode weiterhin im Vorteil
Da bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten nur noch zu 50 Prozent anzusetzen sind und diese für E- und Hybridfahrzeuge nach wie vor überdurchschnittlich hoch sind, bleibt auch mit dem neuen Beschluss die Fahrtenbuchmethode in den meisten Fällen im Vorteil. Der geldwerte Vorteil eines Elektrofahrzeugs mit einem Bruttolistenpreis von 87.800 Euro, einer Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometer und einer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit von 20 km, beträgt mit einem Fahrtenbuch nur rund 4.000 Euro im Vergleich zur 0,5 Prozent -Versteuerung mit rund 7.700 Euro.
Digitale Fahrtenbücher: Auf die Kompatibilität kommt es an
Nicht alle Anbieter eines digitalen Fahrtenbuchs sind auf die Kompatibilität von E- und Hybridfahrzeugen ausgelegt. Der Ärger ist vorprogrammiert, wenn die Fahrtdaten nicht bei allen Fahrzeugtypen eines Firmenfuhrparks korrekt ausgelesen werden. Denn nicht jede Technik ist bei jeder Antriebsart einsetzbar. Gerade bei E- und Hybridfahrzeugen ist die richtige Telematik-Hardware entscheidend, da bei vielen Modellen die gängigen Lösungen über einen OBD-Stecker nicht ausreichend kompatibel sind. Ein zuverlässiges Fahrtenbuch sollte mit allen Antriebsarten kompatibel und zudem mit Modulen wie Flottenmanagement, Buchung, Führerscheinkontrolle und Carsharing vernetzt sein.

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