Neut rale Instanz
<p> Auf das Urteil von Sachverständigen sind Flotten in der Regel dann angewiesen, wenn sie bei der Aussteuerung von Flottenfahrzeugen eine Zustandsbewertung einholen oder ein Schadengutachten im Falle eines Unfalls erstellen lassen. Doch auch darüber hinaus können Gutachterunternehmen immer mehr Dienstleistungen für Flotten anbieten.</p>

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Unabhängig und neutral sollte eine Fahrzeugbewertung sein, dies erwartet zumindest der Flottenleiter von einem Gutachter. Doch Vorsicht! Sachverständiger kann sich in Deutschland jeder nennen, auch ohne einen entsprechenden Sachverstand nachweisen zu müssen. Denn die Bezeichnung Gutachter ist nicht rechtlich geschützt und immer noch gibt es schwarze Schafe unter den Sachverständigen. Besonders vor dem Hintergrund der immer komplexeren Fahrzeugtechnik sind gut geschulte Gutachter unerlässlich. Wer sich hier an die großen Gutachterorganisationen hält, ist zumindest in diesem Punkt auf der sicheren Seite. Darüber hinaus sollte der Flottenleiter beachten, dass ein Gutachter immer zwischen zwei Parteien steht, in der Regel zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Fuhrparkunternehmen oder im Falle der Fahrzeugrückgabe zwischen der Leasinggesellschaft und dem Fuhrpark. In manchen Fällen ist es daher ratsam, bei einer Fahrzeugbewertung ein eigenes Gutachten einzuholen.
Digitale Helferlein
Neben der Unabhängigkeit des Sachverständigen ist auch die Expertise in Sachen Fahrzeugtechnik elementar wichtig. Wie bereits erwähnt werden moderne Automobile immer komplexer und der technische Fortschritt verläuft rasant. Pkw sind heute Computer auf vier Rädern und haben viele Assistenzsysteme an Bord. Dies bringt sowohl Vor- als auch Nachteile für das Gutachtergewerbe mit sich. Einer der größten Vorteile dieser Digitalisierung in der Fahrzeugtechnik ist die sofortige Verfügbarkeit vieler relevanter Fahrzeugdaten, die der Hersteller teilweise in einem eigenen System im Fahrzeug sammelt oder die in einer Datenbank gespeichert werden. Der Zugriff auf diese Daten ermöglicht dem Sachverständigen, laut Christoph Mennicken, Leiter Produktentwicklung Gutachten, DEKRA Automobil GmbH, detaillierteres Wissen über die Fahrzeughistorie und vereinfacht die Fehleranalyse: „So kann in solchen Fällen zum Beispiel frühzeitig erkannt werden, für welche Schäden die Besichtigung durch einen Sachverständigen unerlässlich ist, und welche Fälle gegebenenfalls in einer Teleexpertise bearbeitet werden können. Weiterhin bringt die Digitalisierung auch für die sachverständige Begutachtung selbst Änderungen mit sich. So lassen sich Schäden zum Beispiel durch eine Kombination von Fahrzeugdaten und KI-Systemen ermitteln und verdeckte Schäden im Einzelfall aufspüren.“ Allerdings benötigen die Gutachter auch entsprechende Geräte, um die Fahrzeugdaten der unterschiedlichen Hersteller auszuwerten, hier dürften wieder die großen Sachverständigenorganisationen im Vorteil sein. Arndt Hüsges, geschäftsführender Gesellschafter der Hüsges Gruppe - Die Gutachter: „Als Nachteil ist klar anzumerken, dass es dem Sachverständigen ohne entsprechende herstellerspezifische Hardware in Zukunft kaum noch möglich sein wird, alle Parameter, welche Ereignisrelevant sein können, auszulesen und zu bewerten, was wiederrum mit entsprechenden Investitionen verbunden ist.“ Auch ist es bislang den Sachverständigen nicht immer möglich, auf alle im Fahrzeug gespeicherten Daten zurückzugreifen, hier fehlt es noch an einer Vereinheitlichung seitens der Hersteller.
Natürlich bringt die Digitalisierung des Fahrzeugs auch Herausforderungen mit sich. Bis zum ersten vollautonomen Fahrzeug wird die Komplexität der Systeme weiter ansteigen. Das erforderliche Wissen des Sachverständigen muss auf diesem sich schnell verändernden Entwicklungsweg immer auf der Höhe der Zeit sein. Für den Fahrzeughalter hingegen steigen die Kosten, wenn infolge eines Schadens komplexe Teile ausgetauscht werden müssen. Schon heute steht der Fuhrparkleiter vor der Frage, ob man in den Flottenfahrzeugen beispielsweise Parksensoren in den Stoßstangen verbauen lassen soll, um die Schadenhäufigkeit zu reduzieren, und ob dies die Mehrkosten, wenn es dann doch zu einem Schaden an besagtem Bauteil kommt, rechtfertigt. Neben den bereits genannten Herausforderungen der Digitalisierung und Technisierung wird sich der Sachverständige zukünftig intensiver mit dem Thema der alternativen Antriebe auseinandersetzen müssen. Dabei werden vor allem die Speichersysteme, also Akku oder Wasserstofftanks, im Fokus stehen.
Gutachten per Mausklick?
Vieles ist mittlerweile digital möglich und muss nicht immer direkt durch einen Sachverständigen unter die Lupe genommen werden. Doch ist dies gleichzeitig auch der erste Schritt in Richtung Fahrzeuggutachten per Mausklick? Maximilian Küblbeck, Produktverantwortlicher Division Schaden & Wert von TÜV SÜD, beantwortet diese Frage mit einem klaren „Ja“: „Das Aufgabenfeld des Sachverständigen wird zukünftig sehr stark von der Digitalisierung beeinflusst werden. TÜV SÜD hat hierzu vor Jahren bereits einen eigenen Bereich ‚Innovationen‘ gegründet, der sich mit disruptiven Ansätzen der Fahrzeugbegutachtung beschäftigt. Daraus sind erste Ansätze für die teilautomatisierte Gutachtenerstellung entstanden, die bereits heute die Arbeit des Sachverständigen unterstützen. Wir glauben, dass die automatisierte Gutachtenerstellung in Zukunft möglich sein wird.“ Etwas skeptischer steht dem Marius Klosa, Mitglied der Geschäftsleitung bei der GKK Gutachten GmbH, gegenüber: „Es wird in absehbarer Zeit sicherlich möglich sein, mit Hilfe entsprechender Soft- und Hardwarelösungen einen Teil der Beschädigungen an unfallbeschädigten Fahrzeugen zu erkennen und auch relativ zutreffende Reparaturkosten zu ermitteln. Kaum möglich wird es sein, zum Beispiel den zur Ermittlung eines Fahrzeugwertes benötigten Gesamterhaltungszustand eines Fahrzeuges zu ermitteln. Es wird also mit Einschränkungen möglich sein, die zur Instandsetzung kleinerer Unfallschäden erforderlichen Reparaturkosten mit hinreichender Genauigkeit automatisiert zu ermitteln. Auf Grund ihrer Komplexität bleiben die ureigensten Aufgaben eines Kfz-Sachverständigen hierdurch weitestgehend unberührt.“
In jedem Falle wird der Digitalisierungsprozess bei der Erstellung von Gutachten schrittweise ablaufen; einzelne Abläufe sind schon heute digital, beispielsweise im Bereich der Kommunikation zwischen Sachverständigen und Kunden. Aber auch andere Dienstleistungen von Gutachtern, außerhalb der Gutachtenerstellung, laufen digital ab. Schon der Blick auf die Übersichtstabelle verdeutlicht, dass die großen Gutachterorganisationen mehr anbieten als nur Fahrzeugbewertungen. Die flottenrelevanten Leistungen reichen von der Fahrzeugzulassung über die Führerscheinkontrolle bis hin zur UVV-Prüfung. Dabei spielen die digitalen Serviceleistungen eine immer wichtigere Rolle, zum Beispiel bei der Dokumentenverwaltung, bei der Auftragserfassung oder der Übermittlung von Zustandsprotokollen. Insgesamt kann man zu dem Schluss gelangen, dass die Digitalisierung auch die Branche der Kfz-Gutachter stark beeinflusst hat. Viele Prozesse konnten so vereinfacht oder beschleunigt werden und dies kommt letztlich auch den Flottenkunden zugute.

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