History meets innovation
<p> Fast ein halbes Jahrhundert ist es her, da beschlossen der automobilbegeisterte Fürst Kraft zu Hohenlohe-Langenburg und der bekannte Rennfahrer Richard von Frankenberg den Marstall am Schloss Langenburg zum Ausstellungsraum für exklusive Automobile umzubauen. Im Oktober 2018 war eines der ersten Oldtimermuseen Deutschlands aber zugleich der Auftaktpunkt für die Fleet-Innovation- Tour von A.T.U. Auch Flottenmanagement ist in den Landkreis Schwäbisch Hall gefahren und hat sich die neue Veranstaltungsreihe des A.T.U-Fuhrpark- Treffs einmal angeschaut.</p>

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Am 20. März 1970 wurde das Deutsche Automuseum Schloss Langenburg eröffnet und zählt damit zu den ersten Oldtimermuseen in Deutschland. Grundkonzept war es, entwicklungsgeschichtlich wichtige und interessante Fahrzeuge nebst Zubehör zu sammeln und auszustellen. Unter der Leitung des Ersten Vorsitzenden des Vereins Deutsche Automuseum e. V., Fürst Philipp zu Hohenlohe- Langenburg, sowie Experten aus der Oldtimerund Automobil-Szene wurde von Oktober 2011 bis März 2012 das neue Museumskonzept umgesetzt. Das jetzige Motto der ständigen Ausstellung lautet „Menschen, Autos & Geschichte“. So findet sich in einem Teil der Dauerausstellung beispielsweise die Mercedes-Benz 300d Pullman Limousine, in der im Jahr 1965 Queen Elisabeth II und ihr Mann Prinz Philip zum Besuch nach Langenburg chauffiert wurden. Daneben gibt es aber auch gleich zwei Exponate des legendären Mercedes-Benz Flügeltürers 300 SL (W198) oder die limitierten Porsche Modelle 918 Spyder und Carrera GT zu sehen. Weit zurück in die Geschichte geht es beispielsweise mit dem Rolls-Royce Phantom III aus dem Jahr 1937 oder dem ersten Firmenfahrzeug von Würth aus dem Jahr 1939, einem Opel Olympia.
Nebst der Vielzahl historischer Modelle, die bereits Zeitgeschichte geschrieben haben, galt es für das Deutsche Automuseum Schloss Langenburg in diesem Jahr auch die Geschichte der Konzeptfahrzeuge für Forschung, Antrieb oder Design zu beleuchten. Diesen ausgestellten Innovationsgeist möchte auch A.T.U mit der Fleet-Innovation- Tour wecken, die an diesem geschichtsträchtigen Ort ihren Auftakt hatte. Bereits in der offiziellen Begrüßung erläuterte Thomas Tietje, Leitung Geschäftskunden bei A.T.U, wie die Megatrends Automation, Digitalisierung und Elektromobilität auch das Geschäft der unabhängigen Werkstattkette verändert haben. So steht in München die erste A.T.U E-Filiale. Daneben verfügen bereits 39 Filialen über Ladestationen und auch etwa 1.200 Hochvoltmechaniker setzen die Zeichen in Richtung E-Mobilität. Ein weiterer wichtiger Baustein in der Neuausrichtung des Geschäfts ist die Nutzung von Daten: Mit rund 18 Millionen Codezeilen besitzt ein Auto heute mehr das Vierfache an Zeilen wie der Mars Rover „Curiosity“. Dieser Vergleich zeigt sehr schön, dass der Einsatz von Software in Fahrzeugen in den letzten Jahren zugenommen hat und dementsprechend auch die Komplexität. Gleichzeitig entstehen in Fahrzeugen eine Vielzahl von Daten, die man unter anderem auch zur Optimierung von Prozessen und Produkten nutzen könnte. Auch ist zu beobachten, dass immer mehr Kooperationen zwischen Automobilherstellern und Technologieanbietern geschlossen werden, um eben zum einen Herr über die schiere Datenflut zu werden und zum anderen aus dieser auch neue Anwendungsfälle erstellen zu können – wie beispielsweise das automatisierte Fahren oder später dann das autonome Fahrzeug. Genau an diesem Punkt setzt A.T.U mit der Fleet-Innovation-Tour an, um auch den Flottenverantwortlichen einen Ausblick geben zu können, wo die Reise hingeht.
Einen ersten tiefen Einblick in die Innovationen gab Dr. Simon Hassannia, Head of Business Innovation bei A.T.U, in seiner Präsentation zu „Mobility Future and Connected Vehicles“. Wie beispielsweise bei Flugzeugen oder Telekommunikationsanbietern ist auch im Automobilsektor der Profit aus der Produktion von Hardware in den letzten Jahren gesunken, dementgegen steigt die Wertschöpfung im Softwarebereich. Mit Blick auf das autonome Fahren wird das Fahrzeug zum reinen Fortbewegungsmittel. Damit würde sich auch das Geschäftsmodell vom Fahrzeugkauf hin zu Dienstleistungen während der Fahrt verschieben und somit eine Art Digitalisierung der Mobilität stattfinden. Diesen Trend könne man bereits heute gewinnbringend einsetzen, beispielsweise in Form einer umfangreichen App wie der „Mobility-Hub Pro“. Hier finden sich neben Lokalisierungs- und Sicherheitsdiensten auch ein digitales Fahrtenbuch und Carsharing für Flotten. Die für den Fuhrparkleiter relevanten Daten werden dann in einem B2B-Dashboard zusammen geführt. Hardwareseitig ist lediglich eine kleine Box namens Xee, die an den CAN-BUS angeschlossen wird und über eine integrierte SIM-Karte verfügt, notwendig.
Wie Mobility-Hub Pro sind auch die nachrüstbaren Fahrerassistenzsysteme von Mobileye und das Fleetmanagement Fleet-Hub Teil eines ineinander greifenden Fuhrparkmanagement-Konzepts von A.T.U. Wie Mehmet Mine von Mobileye zu berichten weiß, sind Fahrerassistenzsysteme insbesondere für Außendienstmitarbeiter oder Berufskraftfahrer unerlässlich, um auch bei langen Fahrten ein hohes Sicherheitsniveau garantieren zu können. Auch für den Aftermarket gibt es mittlerweile ein breites Angebot von Fahrerassistenzsystemen wie beispielsweise einen Kollisionswarner, welcher aus Kamera und der EyeWatch-Anzeigeeinheit besteht. Dieses System identifiziert bestimmte potentielle Gefahrensituationen und warnt den Fahrer durch akustische wie optische Signale, um ihn zu unterstützen, eine Kollision zu verhindern oder das Ausmaß zu verringern. Welchen positiven Effekt die Implementation eines Fahrerassistenzsystems hat, veranschaulichte Mehmet Mine anhand des Fuhrparkeinsatzes bei dem das System zunächst in einem 6-wöchigen Ruhemodus die Gefahrensituationen lediglich aufgezeichnet hatte. Nach Aktivierung des Systems sank die Anzahl der Unfälle deutlich und auch die Zahl kritischer Situationen wurde verringert. Kosten lassen sich auch mithilfe einer professionellen Fleetmanagement- Lösung einsparen wie Christian Braumiller von Fleet-Hub bei seiner Präsentation erklärt. Mit rund 16 Prozent seien die Fuhrparkkosten für viele Unternehmen der drittgrößte Kostenblock und dennoch fehle es oftmals an Transparenz. Durch den Einsatz von Fleet-Hub sollen sich insbesondere aufgrund der Expertise, der besseren Einkaufsbedingungen, der Automatisierung von Prozessen sowie den Kontrollmöglichkeiten mithilfe der eigenen IT-Plattform signifikante Ersparnisse realisieren lassen. Gleichzeitig wird auch eine Minimierung der persönlichen Haftung des Fuhrparkleiters erzielt.
Wie der Begriff A.T.U-Fuhrpark-Treff bereits suggeriert, steht neben den informativen Präsentationen auch der Austausch zwischen Fuhrparkleitern und Dienstleistern im Vordergrund. So nutzten die Flottenverantwortlichen die Pausen für das Flying Buffet sowie Kaffee und Kuchen, um sich an den Ständen noch einmal tiefergehende Informationen zu den Angeboten zu besorgen. Gleichzeitig war es aber sogleich eine willkommene Gelegenheit neue Kontakte zu knüpfen. Denn auch wenn der Fuhrpark-Treff an verschiedenen Stationen bundesweit halt macht und damit eine gewisse Regionalität zu Stande kommt, finden sich jedes Mal neue Flottenleiter ein, die über differenzierte Abläufe in ihrem Tagesgeschäft berichten können. Nicht zuletzt boten die Pausen Gelegenheit sich an dem Gewinnspiel des A.T.U-Fuhrpark-Treff- Partners Goodyear Dunlop zu beteiligen, der auch dieses Mal wieder einen professionellen Tischkicker verloste.

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Ausgabe 6/2018

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Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Um Rechtsaspekte ging es in der Präsentation von Rechtsanwältin Inka Pichler- Gieser im Anschluss an die Pausen. Im Fokus der Fachanwältin für Verkehrsrecht standen dieses Mal die aktuellen Gesetzesänderungen und brisante Urteile quer durch unterschiedliche flottenrelevante Rechtsgebiete: Um das Thema Innovation und Digitalisierung aufzugreifen begann der Vortrag zunächst mit diesbezüglichen Gesetzesänderungen. Von den neuen Vorschriften im Straßenverkehrsgesetz hinsichtlich der Zulässigkeit von Kraftfahrzeugen mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion (§ 1a StVG), die hieraus resultierenden Pflichten des Fahrzeugführers (§ 1b StVG) über die Datenverarbeitung in diesen Fahrzeugen (§ 63a StVG) bis hin zum Wiener Übereinkommen ging es um den technischen Fortschritt im juristischen Sinne.
Besonders interessant für Fuhrparkleiter war die Ausweitung des „Handy“-Verbotes (§ 23 I a, b StVO), bei dem nun nicht mehr nur die Benutzung des Mobil- oder Autotelefons untersagt ist, sofern es dafür aufgenommen oder gehalten werden muss, sondern dies nun auf alle elektronische Geräte, welche der Kommunikation, Information oder Organisation dienen ausgeweitet wurde. Aber auch jetzt gibt es Ausnahmen: So ist beispielsweise die Benutzung erlaubt, wenn nur eine kurze Blickzuwendung für die Bedienung und Nutzung des Geräts erforderlich ist. Demgegenüber muss der Motor nun vollständig ausgeschaltet sein, wenn die Benutzung des Gerätes mehr Zeit in Anspruch nimmt. Neu ist auch der Artikel § 315d StGB über verbotene Kraftfahrzeugrennen, welcher neben dem der Ausrichtung, Durchführung und Teilnahme an nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen auch die grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fortbewegung mit nicht angepasster Geschwindigkeit regelt. Diese Vergehen können nun mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen bestraft werden. Aktuelle Urteile zum Thema Delegation der Halterpflichten sowie zum aktuellsten Schadenersatzrecht nach Verkehrsunfällen (Stichwort: Nutzungsausfallschaden auch bei gewerblich genutzten Pkw) rundeten den Vortrag ab.
Mit weiteren innovativen Ansätzen wird die Fleet-Innovation-Tour des A.T.U-Fuhrpark-Treffs auch im kommenden Jahr fortgesetzt. So ist der nächste Halt am 21.02.2019 im Dauphin Speed Event in Hersbruck.

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