Alternative: Elektrofahrzeug?

<p> Fast drei Millionen Fahrzeuge, genauer gesagt 2.926.046 Einheiten, wurden laut Kraftfahrt- Bundesamt (KBA) im Zeitraum Januar bis Oktober 2018 neu zugelassen &ndash; ein Plus von 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Gerade einmal 27.964 Fahrzeuge, sprich etwas unter einem Prozent, verf&uuml;gen &uuml;ber einen rein elektrischen Antrieb. Doch angesichts immer mehr St&auml;dten mit Diesel-Fahrverboten k&ouml;nnte vielleicht auch ein Elektrofahrzeug f&uuml;r einige Firmenwagennutzer infrage kommen. In Kooperation mit Schwacke haben wir verschiedene Fahrzeugkonzepte in drei Segmenten im Vollkostenvergleich gegen&uuml;bergestellt.</p>

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Nahezu jede Woche hört beziehungsweise liest man etwas von Diesel-Fahrverboten und die Liste der Städte mit gerichtlich verordneten Fahrverboten wird immer länger: So werden beispielsweise Köln und Bonn durch das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. November 2018 gezwungen, ältere Dieselautos aus den bestehenden grünen Umweltzonen zu verbannen. Diese Regelung betrifft ab April 2019 zunächst alle Fahrzeuge mit Selbstzünder der Klasse Euro 4 oder schlechter – ohne Ausnahmeregelung für Anwohner, Rettungsdienste oder Gewerbetreibende wie in Hamburg. Ab September 2019 muss das Verbot auch Dieselfahrzeuge mit Euro-5-Motoren erfassen. Besonders hart trifft die Regelung für die Domstadt Handwerker-Firmen; fast 20.000 Diesel-Nutzfahrzeuge mit Euro 5 oder schlechter sollen allein bei Unternehmen, die zur Handwerkskammer zu Köln gehören, unterwegs sein. In der Bundesstadt Bonn müssen dem Urteil zufolge zwei viel befahrene Straßen, Belderberg und die Reuterstraße, für ältere Dieselautos ab April nächsten Jahres gesperrt werden. Die nordrhein-westfälische Landesregierung kündigte bereits Berufung gegen das Urteil an: „Es handelt sich um einen massiven Eingriff in die Verkehrsstruktur der Stadt Köln mit ganz erheblichen Auswirkungen für Anwohner, Pendler und den gesamten Wirtschaftsstandort“, erklärte Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser. Grundlage für die Berufung ist unter anderem die Frage der Verhältnismäßigkeit einer derart weitreichenden Entscheidung. So wurde noch im Februar bei zwei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig herausgestellt, dass „bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten [sind]“ (Pressemitteilung Nr. 9/2018 vom 27.02.2018, Bundesverwaltungsgericht).

In welcher Form und in welchem Ausmaß Fahrverbote kommen, ist daher bislang noch nicht genau absehbar. Dass ältere Dieselfahrzeuge jedoch in einigen Bereichen bald ausgesperrt werden müssen, steht für Experten außer Frage. Doch was bedeutet dies für Firmenwagennutzer und Flottenverantwortliche? Hier muss man etwas differenzieren: Insbesondere in großen Fuhrparks geht der Anteil alter Diesel-Fahrzeuge mit Euro-5-Motoren oder schlechter gegen Null. Grund hierfür sind die für diese Größen üblichen Fahrzeugwechsel-Zyklen von rund drei Jahren. Dadurch entsprechen die ältesten Flottenfahrzeuge zumindest der Euro-6b-Norm, die am 1. September 2015 für Neufahrzeuge eingeführt wurde. Dem gegenüber stehen Handwerksbetriebe und kleinere Flotten, die ihre Fahrzeuge kaufen und dadurch längere Wechselzyklen vorweisen. Gleichwohl zeigen die Zahlen des KBA über alle Segmente hinweg eine Unsicherheit in Bezug auf Dieselfahrzeuge: So wurden im Zeitraum Januar bis Oktober 2018 rund 0,936 Millionen Fahrzeuge mit Selbstzünder neu zugelassen, im Vorjahreszeitraum lag die Zahl noch bei 1,15 Millionen bei einer geringeren Zahl der Gesamt- Neuzulassungen. Hingegen stieg die Zahl der Hybridfahrzeuge in den gleichen Zeiträumen von 68.914 auf 108.370 (2018) und der rein elektrischen Pkw von 18.613 auf 27.964 (2018). Den größten Zuwachs verzeichnen aber die Benzinmodelle – von 1,648 Millionen im Zeitraum Januar bis Oktober 2017 auf 1,854 Millionen für die vergangenen zehn Monate.

Der Grund für das gestiegene Interesse an elektrifizierten Fahrzeugen ist aber nicht nur die Verunsicherung in Bezug auf die freie Fahrt in Städten, sondern auch die zunehmende Attraktivität von Elektrofahrzeugen. Waren Themen wie Reichweite und Listenpreis in den vergangenen Jahren ein K.-o.-Kriterium für die Elektromobilität, gibt es heute nahezu für jeden Geldbeutel einen Stromer und auch die Bewältigung einer Strecke von 200 Kilometern ohne nachzuladen gehört heute zum guten Ton. Hinzu kommen nicht unerhebliche finanzielle Zuschüsse: So wird der Kauf rein elektrischer Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von unter 60.000 Euro mit insgesamt 4.000 Euro von der Bundesregierung und dem Automobilhersteller unterstützt. Daneben werden Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 ihre Erstzulassung erhalten, für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Auch nach Ablauf der steuerfreien Zeit entfällt auf rein elektrische Fahrzeuge ein geringerer Kfz-Steuerbeitrag: Die anschließende Besteuerung richtet sich dabei nach der Gesamtmasse beziehungsweise nach dem Gewicht des Fahrzeugs. Allerdings fallen nur 50 Prozent der für herkömmliche Pkw oder Lkw zu zahlenden Kfz-Steuer an (§ 9 Abs. 2 KraftStG).

Im ersten Augenblick sind dies gute Vorzeichen für einen Anstieg im Bereich Elektromobilität. Doch wie stellt sich dies bei einem näheren Blick auf die Total Costs of Ownership (TCO) dar? Rechnet sich der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug bereits in den ersten drei Jahren nach Anschaffung? Diesen Fragen sind wir zusammen mit den Experten von Schwacke nachgegangen und haben drei E-Autos unterschiedlicher Segmente sowie Hersteller ihren Äquivalenten mit Dieselmotor gegenübergestellt. Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, aber auch die unterschiedlichen Nutzungsszenarien abbilden zu können, haben wir uns bei diesem Vollkostenvergleich daher auf die Segmente Kompaktklasse, SUV und leichte Nutzfahrzeuge beschränkt. Die Grundlage für die Auswahl des Elektromobils bildete dabei eine unabhängige, rein auf Elektrofahrzeuge ausgerichtete Plattform; Ausnahme hierbei ist der Renault Kangoo Maxi Z.E. Zudem haben wir versucht, die verglichenen Modelle eines Herstellers in Größe sowie Leistung zu vereinheitlichen. Nicht zuletzt erfolgt der TCO-Vergleich ausstattungsbereinigt.

Die Grundlage unseres Vollkostenvergleichs bilden die Daten des Schwacke-Online-Tools Fleet Cost Expert, welches Fuhrparkmanagern einerseits die Berechnung der TCO der existierenden Flotte ermöglicht, andererseits ihnen auch als Grundlage für Neuanschaffungen dient; mit Datenstand November 2018. Hierbei wurde ein Szenario mit einer Haltedauer der Fahrzeuge von drei Jahren und einer jährlichen Laufleistung von 30.000 Kilometern gewählt. Zudem wurden bei der Kalkulation keine Hersteller- beziehungsweise Händlerrabatte berücksichtigt. Der hinterlegte Zinssatz inklusive Marge für die Leasinggesellschaft beträgt in der TCO-Kalkulation sieben Prozent.

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Mit 34.032,42 Euro liegen die Gesamtkosten für den Nissan Leaf 40 kWh in der Ausstattungslinie N-Connecta und einer Batterie-Reichweite von bis zu 415 Kilometer (nach WLTP-Zyklus) rund 2.700 Euro unter denen des kompakten Crossovers Nissan Qashqai 1.6 dCi Xtronic in der N-Connecta- Ausführung. Gegenüber dem Nissan-Modell mit Dieselmotor kann das weltweit meistverkaufte Elektrofahrzeug insbesondere aufgrund der Kosten für Service, die sich aus den Posten Teile und Arbeitslöhnen zusammensetzen, sowie des Entfallens der Kfz-Steuer punkten. Im Vergleich hierzu kann der Aufpreis von fast 4.000 Euro beim Nettogesamtpreis für den Jaguar IPace EV400 AWD (470 Kilometer elektrische Reichweite nach WLTP-Zyklus) gegenüber dem Jaguar F-Pace 30d AWD nicht innerhalb der von uns vorgegebenen Laufleistungs-/Laufzeitkombination ausgeglichen werden. Aufgrund der Befreiung von der Kfz-Steuer für die nächsten zehn Jahre, niedrigeren Kosten für den „Treibstoff“ und beim Service könnte sich jedoch bei gleicher jährlicher Laufleistung das Bild zugunsten des I-Pace über die Laufzeit drehen. Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Segment der leichten Transporter ab: Auch hier spricht die TCO-Betrachtung bei einer jährlichen Laufleistung von 30.000 Kilometern und einer Laufleistung von drei Jahren zunächst für die Dieselvariante des Renault Kangoo Maxi. Betrachtet man hingegen allein die Betriebskosten, sind Kostenvorteile in Höhe von rund 1.500 Euro für den Renault Kangoo Maxi Z.E. 33 mit einer Batterie-Reichweite von bis zu 270 Kilometer (nach NEFZ-Zyklus) auszumachen.

Fazit
Die Vollkostenszenarien in den unterschiedlichen Segmenten zeigen sehr anschaulich, dass sich ein Blick auf das Elektrofahrzeug-Portfolio der Automobilhersteller durchaus lohnen kann, insbesondere wenn eine Nutzung des Fahrzeugs über die üblichen drei Jahre hinaus beabsichtigt ist. Gleichzeitig birgt beispielsweise der Erwerb des Renault Kangoo Maxi Z.E. 33 eine Handlungssicherheit auch bei drohenden Fahrverboten, dies kann insbesondere für Handwerksbetriebe und Dienstleister im urbanen Umfeld eine Entscheidungsgrundlage sein. Weitere Infos über Fleet Cost Expert gibt es bei FleetCostExpert@schwacke.de

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