Laderaumerweiterung

<p> Wer mehr transportieren muss, als in den Laderaum des Fahrzeugs passt, kann einen Anh&auml;nger nutzen. Der Vorteil: Wird der zus&auml;tzliche Stauraum nicht mehr ben&ouml;tigt, koppelt man den Anh&auml;nger einfach ab. Doch nicht jeder Anh&auml;nger passt an jedes Fahrzeug und unter Umst&auml;nden hat nicht jeder Fahrer die passende Fahrerlaubnis zum Fahren des jeweiligen Gespanns. Alles, was Flottenverwalter zu diesem Thema wissen m&uuml;ssen, haben wir zusammengefasst.</p>

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Rechtliches
Wie für so vieles in Deutschland gibt es auch für Anhänger Normen und genaue Definitionen. Demnach sind Anhänger Fahrzeuge, die über keinen eigenen Antrieb verfügen und von einem Zugfahrzeug gezogen werden. Dabei wird in verschiedene Arten von Anhängern unterschieden, die nach der DIN 70010 (Systematik der Straßenfahrzeuge) sowie der internationalen Norm für Straßenfahrzeuge, der ISO 3833, definiert sind. Für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts (zGG) gibt es zwei relevante Bauformen: den Starr- und den Gelenkdeichselanhänger, also Anhänger entweder mit beweglicher oder eben einer starren Deichsel.

Doch grau ist alle Theorie: Grundsätzlich zu beachten gilt, dass die Masse des Anhängers und die des Zugfahrzeugs aufeinander abgestimmt sind und darüber hinaus der Fahrer des Gespanns auch die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Mit der Umstellung der Klasseneinteilung bei den Führerscheinen in Deutschland wurden am 1 Januar 1999 auch die sogenannten Anhängerführerscheine eingeführt. Demnach ist für das Führen schwerer Anhänger im Pkw-Bereich die Klasse BE erforderlich. Diese Regelung erfuhr 2013 noch einmal eine Aktualisierung. Mit dieser Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 Kilogramm  zulässiger Gesamtmasse (zGM) kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination aus Fahrzeug und Anhänger 3.500 Kilogramm nicht übersteigt. Interessant dabei ist, dass die tatsächliche Beladung des Anhängers für das Führerscheinrecht nicht wichtig ist, es zählt nur, welche zulässige Gesamtmasse in den Papieren des Fahrzeugs und des Anhängers eingetragen wurde.

Selbstverständlich braucht es zum Ziehen eines Anhängers auch das passende Fahrzeug. Die Anhängelast darf in Deutschland die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und muss weniger als 3,5 Tonnen betragen. Natürlich gibt es auch hier eine Ausnahme von der Regel: Geländefahrzeuge nach 70/156/EWG, welche Anhänger mit einer maximalen Masse bis zum 1,5-Fachen der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs ziehen dürfen.

Eine der wichtigsten Regelungen betrifft die Geschwindigkeitsbegrenzung. So gilt laut Paragraf 18 Abs. 5 Nr. 1 StVO für Gespanne in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern. Bestimmte Pkw mit Anhänger oder bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen sind jedoch von besagtem Paragrafen ausgenommen und dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bis zu 100 Stundenkilometer fahren. Nicht zuletzt ist zu beachten, dass Anhänger separat haftpflicht- und kaskoversichert werden müssen.

Anhänger
Die gesetzlichen Regelungen machen deutlich, welchen Stellenwert das Gewicht beim Thema Anhänger einnimmt. Dabei ist das zulässige Gesamtgewicht nicht nur Kriterium für die Bestimmung der Führerscheinklasse oder des richtigen Zugfahrzeugs, sondern beeinflusst auch andere Faktoren, die vor allem auch für Flottenmanager wichtig sind, wie beispielsweise die Wirtschaftlichkeit. Jeder, der bereits mit einem Wohnwagen in den Urlaub gefahren ist, wird gemerkt haben, wie stark der Durchschnittsverbrauch ansteigt, wenn hinter dem Fahrzeug ein Wohnanhänger hergezogen wird. Die Hersteller von Anhängern haben aus diesen Gründen auch die Gewichtsreduzierung im Blick. So berichtet Josef Hespe, Leiter Marketing & Vertrieb der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH: „Als verantwortungsbewusstes Unternehmen befassen wir uns sehr intensiv mit den neuesten Entwicklungen im Bereich der Materialtechnik. Der Einsatz neuer Materialien beispielsweise aus Kunststoffen sowie neue Verarbeitungsverfahren bei bekannten Rohprodukten erlauben spürbare Gewichtsreduzierungen. So lassen sich Leergewichte zuverlässig senken bei gleichbleibender Leistungsfähigkeit. Die steigende Nutzlast sorgt für deutliche Spareffekte, schließlich ist eine eingesparte Fahrt diejenige, die die Umwelt am meisten schont.“

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Letztlich bestimmt das Gewicht des Zugfahrzeugs auch die Größe oder besser die mögliche Masse des Anhängers. Prinzipiell könnte auch ein Kleinwagen einen entsprechend leichten Anhänger ziehen. Dazu würde dann lediglich eine Anhängerkupplung nötig sein. Gerade bei Kleinwagen ist diese jedoch nicht immer vorgesehen. Dies sei allerdings laut Jens Waldmann, Leiter Marketing, Rameder Anhängerkupplungen und Autoteile GmbH, bei der Modellauswahl grundsätzlich kein Problem. „Wir bieten für nahezu alle Pkw eine Anhängerkupplung an.“ Allerdings merkt er an, dass es Fahrzeuge gibt, bei denen werkseitig keine Anhängelast vergeben wurde, wie beispielsweise bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen oder eben Kleinwagen. Doch auch hier sei in Absprache mit Rameder zu klären, ob eine Anhskann. Wenn dies der Fall sei, so der Experte, gebe es auch die passende Anhängerkupplung. Eine Nachrüstung ist im Übrigen jederzeit möglich – so führt Jens Waldmann aus: „Derzeit haben wir deutschlandweit ein Netz aus 15 eigenen Montagestationen, in denen die Fahrzeuge mit Anhängerkupplungen ausgerüstet werden können. Zudem haben wir noch ein mobiles Einbauteam am Start, welches die Einbauten auch vor Ort durchführen kann.“

Fazit
Wer auf der Suche nach einer Laderaumerweiterung ist und daher vor der Wahl zwischen einem größeren Fahrzeug und einem Anhänger steht, sollte bei den Anhängern genauer hinschauen. Denn diese sind im Vergleich umweltfreundlicher und kostengünstiger als entsprechend größere Fahrzeuge, da Anhänger nur bewegt werden müssen, wenn der zusätzliche Stauraum gebraucht wird. Außerdem kann ein Anhänger mehrere Modellwechsel in der Unternehmensflotte problemlos mitmachen und ist nicht zwangsweise an ein Fahrzeug gebunden.

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