Eine Frage der Aufklärung!

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, ist dieser in 90 Prozent der Fälle auf menschliches Versagen zurückzuführen, wie im DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2017 festgestellt wurde. Gründe dafür sind laut der DEKRA vor allem Fehler der Verkehrsteilnehmer im Wahrnehmungsprozess, bei der Informationsaufnahme und der Verarbeitung von Informationen. Assistenzsysteme sollen dem Menschen helfen, diese Defizite auszugleichen, und so Unfälle verhindern oder zumindest abmildern. Zwar sind diese Assistenzsysteme mit den Jahren immer besser geworden, dennoch sind sie nicht unfehlbar und vor allem müssen sie richtig eingesetzt werden, um die volle Wirkung zu entfalten. Hier tritt dann wieder der Mensch als Risikofaktor auf den Plan.

Eine Frage der Aufklärung!
Eine Frage der Aufklärung!

1 /2

Eine Frage der Aufklärung!
Eine Frage der Aufklärung!

PDF Download

Voll mit Technik
Die Autos werden immer größer, das merkt man nicht zuletzt beim Einparken in etwas betagteren Parkhäusern. Der Trend ist nicht nur einem protzigeren Lebensstil geschuldet, sondern auch der Tatsache, dass immer mehr Assistenzsysteme im modernen Pkw Platz finden müssen. Manche Fahrzeuge, wie beispielsweise der neue Audi A8, sind bereits zu bedingt autonomen Fahrrobotern hochgerüstet und können in gewissen Situationen das Fahren selbst übernehmen. Stand jetzt wird das Potenzial der Assistenzsysteme von den Fahrern jedoch nicht annähernd ausgeschöpft und die Akzeptanz des autonomen Fahrens ist in Deutschland noch sehr gering. Nur etwa 27 Prozent der Deutschen trauen bislang selbstfahrenden Autos, wie eine Forsa-Studie herausfand. In gewisser Weise ist die Akzeptanz elektronischer Helfer vergleichbar mit der Einführung der Einbaupflicht des Sicherheitsgurtes 1974. Auch damals traf mit dem Gurt ein Assistenzsystem auf Widerstand in der Gesellschaft. Mittlerweile ist er jedoch längst der wichtigste Lebensretter im Auto.

Experten sind sich in diesem Zusammenhang einig: Um die Akzeptanz von Assistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen zu erhöhen, hilft nur Aufklärung. Denn Wissen schafft Vertrauen. Daher ist es in Sachen Assistenzsysteme auch wichtig, dass Fuhrparkleiter Aufklärungsarbeit leisten. Genau genommen ist es sogar die Pflicht des Fuhrparkleiters, denn die Berufsgenossenschaft schreibt eine ausführliche Einführung des Dienstwagenfahrers in die Funktionsweise seines Arbeitsgeräts, in diesem Falle das Firmenauto, vor. Dies gilt im Übrigen auch bei Poolfahrzeugen, die einen wechselnden Fahrer haben. Gerade hier wird die Fahrereinweisung sehr oft vernachlässigt.

Mit Zunahme der Assistenzsysteme in den Fahrzeugen wird diese wenig beachtete Pflicht jedoch immer wichtiger. Denn ohne zu wissen, wie das jeweilige System funktioniert, wo seine Grenzen sind und wie es in bestimmten Situationen reagiert, wird es vermutlich falsch oder einfach gar nicht eingesetzt. Ein Beispiel: Immer mehr Pkw haben einen Abstandsregeltempomaten oder auch Adaptive Cruise Control (ACC). Dieser sorgt dafür, dass das Fahrzeug einen definierten Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhält. Darüber hinaus kann, wie bei jedem anderen Tempomaten auch, eine Zielgeschwindigkeit eingestellt werden, die das Fahrzeug einhält, wenn die Fahrbahn vor ihm frei ist. Das bedeutet, dass der Pkw auch auf einer rechten Abbiegespur die zuvor eingestellte Geschwindigkeit zu erreichen versucht. Das Tempo dürfte jedoch in der Regel zum Abfahren von der Autobahn nicht geeignet sein.

Natürlich gibt es auch Systeme, die ohne menschliches Zutun funktionieren und daher nicht gesondert erklärt werden müssen. Man denke beispielsweise an ABS, ESP oder Müdigkeitswarner. Dennoch, wer niemals eine Vollbremsung gemacht hat, wird von der Reaktion des ABS überrascht sein, wenn es einmal dazu kommen sollte. Ein gewisses Grundverständnis schadet also nie.

Aufklären, aber richtig!
Was also können Fuhrparkleiter tun? Stellt man die Frage nach der Fahrereinweisung in die Benutzung des neuen Dienstwagens kommt häufig die Antwort: Ja, das macht das Autohaus im Zuge der Fahrzeugübergabe. In manchen Fällen wird die Einweisung auch direkt vom ausliefernden Logistikunternehmen übernommen. Prinzipiell ist gegen diese Vorgehensweise nichts einzuwenden, denn wer genau die Einweisung übernehmen soll, steht nicht in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Das Problem für den Fuhrparkleiter ist nur, dass er nur selten die Kontrolle über die Ausführlichkeit der Einweisung hat. Zumal jeder Firmenwagen hinsichtlich der Assistenzsysteme unterschiedlich konfiguriert sein könnte. Eine pauschale Einweisung kann es also nicht geben. Was die Arbeit, angesichts der unterschiedlichsten Konfigurationen und Modellvarianten, vor allem für einweisende Logistikunternehmen nochmals erschwert.

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 2/2018

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Wichtig ist es, dass der Fuhrparkleiter das Thema Fahrereinweisung ernst nimmt und auf eine gewisse Qualität bei der Ersteinweisung achtet. Darüber hinaus hat er bei der jährlichen UVV-Unterweisung nochmals die Möglichkeit, die Dienstwagenfahrer bezüglich der Assistenzsysteme zu sensibilisieren. Auch hilfreich sind regelmäßige Fahrsicherheitstrainings, denn hier können die Fahrer ihre Fahrzeuge in extremen Situationen kennenlernen und lernen, wie Assistenzsysteme funktionieren. In Absprache mit dem jeweiligen Anbieter können die Inhalte der Sicherheitstrainings auch auf die Funktionsweise der Assistenten ausgerichtet werden. Übrigens bieten auch manche Fahrschulen Weiterbildungskurse für den richtigen Umgang mit Assistenzsystemen an.

Was braucht der Mensch?
Zwar wurde eingangs anschaulich dargelegt, wie wichtig elektronische Fahrhelfer für die Verkehrssicherheit sein können, doch längst nicht alle sind alternativlos. Nicht jeder braucht jedes Assistenzsystem, manchmal ist weniger mehr. Hier kann eine vernünftig angelegte Car-Policy die Entscheidungen erleichtern. Was rein muss in den Firmenwagen und was nicht, sollte hier festgeschrieben sein. Die Zusammenstellung der notwendigen Assistenzsysteme kann auf der Auswertung der Schadenmeldungen basieren. Ein Beispiel: Ist der Unternehmensstandort in der Innenstadt und sind die Firmenparkplätze eng bemessen, ist es wahrscheinlich, dass hohe Kosten durch Parkschäden entstehen. Diesen kann man entgegenwirken, indem man Einparkassistenten vorschreibt.

Ein wesentliches Problem bleibt jedoch bestehen: Inwieweit ein bestimmtes Assistenzsystem einen Unfall zu vermeiden hilft, ist nicht zu 100 Prozent messbar. Zumal Theorie und Praxis wohl weit auseinanderliegen. Im Straßenverkehr werden die Assistenzsysteme öfters mal an ihre Grenzen stoßen. Um beim genannten Beispiel zu bleiben: Eine verpflichtende Einführung von Einparkhilfen wird Parkschäden nicht komplett ausschließen. Kommt es trotz Technik zu einem Unfall, steigt sogar oft die Schadensumme, weil die Technologie teuer ersetzt werden muss. Der Fuhrparkentscheider muss also Anschaffungspreis und die zu erwartende Schadensumme gegeneinander aufrechnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat in einer Studie unter dem Titel „Automatisiertes Fahren – Auswirkungen auf den Schadenaufwand“ festgestellt, dass mit einem Rangierassistenten, der nicht nur warnt, sondern das Auto auch aktiv steuert, bei den Kaskoschäden bis 2035 Einsparungen von rund vier bis knapp acht Prozent möglich werden könnten. Überhaupt würde, selbst bei einer schnellen Verbreitung von Assistenzsystemen, die Entschädigungsleistung nur um 15,2 Prozent sinken, so die Prognose des GDV.

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 2/2018

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026