Gemeinsam Impulse setzen
Zum 15. Mal in Folge hat Mitte Dezember 2017 unser alljährliches Beiratstreffen stattgefunden. Der Einladung sind unsere Beiratsmitglieder gerne gefolgt. Dabei hat man nicht nur das vergangene „Flottenmanagement“- Jahr Revue passieren lassen, sondern auch über strittige Fuhrparkthemen diskutiert, offene Fragen beantwortet und einen Blick in die Zukunft gewagt. Besonders durch die Abgas-Diskussionen, die Bundestagswahlen und die neuen Datenschutzbestimmungen konnte die Fuhrparkbranche auf ein aufregendes und impulsives Jahr zurückblicken, voller neuer Inhalte und Aufgaben, die es zu bewältigen gab.

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Nachdem die Pkw-Maut beim letzten Beiratstreffen noch eines der Topthemen war, ist sie dieses Mal in einem Meer von anderen Themen versunken. Auch die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) galten für den Beirat nicht mehr als eines der zentralen Problemen im Fuhrpark und der Diesel – der lässt die Realität und die Berichterstattung weit auseinanderklaffen. Doch zunächst: alles auf Anfang.
Fuhrpark
Der Fuhrpark erlebt, wie alle anderen Arbeitsbereiche ebenfalls, einen digitalen Wandel. Prozesse, die früher mit viel Papierkram durchgeführt wurden, können heute ganz einfach mit einer Software abgearbeitet werden. Der Fuhrparkleiter entwickelt sich, laut den Beiratsmitgliedern, zunehmend zu einem reinen Verwalter und fungiert immer mehr als Schnittstelle. Bei vielen Entscheidungen, so verrät der Beirat, helfen immer noch Zeitschriften wie unser Fachmagazin „Flottenmanagement“, Foren und ein großes Netzwerk, in dem man sich untereinander gut austauschen kann; doch viele Prozesse werden vom Vorstand, von Personalabteilungen, vom Controlling oder Betriebsrat vorgegeben oder mitbestimmt. Der Fuhrparkleiter habe dabei oft die Aufgabe, das Fachwissen zu liefern. Das, so die Diskussionsrunde, stelle leider bei vielen jungen Fuhrparkleitern noch eine große Herausforderung dar. Positiv zahlt sich demnach allerdings aus, dass viele Fleißarbeiten, wie das Schadenmanagement oder die Einhaltung der UVV, bereits an externe Firmen ausgelagert wurden.
Zusätzlich haben unsere Beiratsmitglieder im Fuhrpark einen interessanten Tendenz beobachtet, was uns die Zuständigkeit des Fuhrparks überdenken lässt. Die Nachfrage der Mobilitätsangebote liegen schwerpunktmäßig nicht mehr nur bei dem Dienstwagen, sondern können je nach Branche auch zu anderen Fortbewegungsmöglichkeiten tendieren. So stellt sich also die Frage, ob der Fuhrpark nicht viel mehr zu einem Bereich des Mobilitätsmanagements wird. Denn vereinzelte Mitarbeiter lehnen ab, wenn das Angebot zu einem Dienstwagen kommt und sind eher an einer BahnCard oder Vorteilen bei öffentlichen Verkehrsmitteln interessiert. Müssen sich Fuhrparkleiter rund um das Thema Mobilität der Mitarbeiter neuen Herausforderungen stellen? Und wie verbreitet ist der Gedanke wirklich? Hört man sich um, so versuchen doch gerade viele Unternehmen talentierte Bewerber mit einem Dienstwagen zu locken und ein Rückgang bei Dienstwagen konnte in der letzten Zeit ebenfalls nicht verzeichnet werden.
Mobilitätsmanagement
Was in den letzten Jahren bereits diskutiert wurde, ist mittlerweile in vielen Unternehmen zur Realität geworden: ein Mobilitätsbudget. Denn wie sonst kann man die Faktoren Umwelt, Mobilität, Flexibilität und Komfort der Mitarbeiter besser bedienen? Doch welche Möglichkeiten gibt es und welche werden gerne wahrgenommen? Wer entscheidet, ob es ein Mobilitätsbudget gibt und für was es eingesetzt wird? Andreas Nickel, Geschäftsführer bei der fleet academy und ehemaliger Fuhrparkverantwortlicher bei Sony Ericsson, weist darauf hin, dass die Nachfrage nach Mobilitätsalternativen gestiegen ist. Man geht jedoch nicht davon aus, dass das Auto ausgedient hat, vielmehr sind verschiedene Möglichkeiten gewünscht.

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Ausgabe 1/2018

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Die gemeinsame Nutzung eines Fahrzeugs könnte man beispielsweise mit Carsharing umsetzen, was allerdings laut Klaus Bockius, Head of Mobility Solutions & Services bei der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, bei ihm im Unternehmen nicht viel Anklang findet: „Ich weiß nicht, wie man die Menschen dazu bringt, Carsharing zu nutzen. Wir haben das Problem der Bequemlichkeit und das Problem, den Schweinehund zu überwinden; des Weiteren verlieren wir mit Carsharing Lebenszeit und die Freiheit, ein Auto zu nutzen, wann wir wollen.“ Vermutlich hat er mit der Aussage recht, denn ist es nicht das, was ein Auto ausmacht? Flexibilität? Bequemlichkeit? Und irgendwie gilt es doch auch als Statussymbol, für den einen vielleicht ein umweltschonendes Auto und für den anderen doch der große SUV mit Dieselantrieb, weil ja eigentlich nicht der Diesel für alles verantwortlich ist, sondern die Politik, die Städteplanung und die Befürworter des Individualverkehrs – oder nicht? Doch hat man den guten Willen, weitere Alternativen anzubieten, wie Fahrräder oder E-Bikes, steht man als Fuhrparkentscheider erneut vor Herausforderungen, die nicht so einfach zu händeln sind.
Muss man das Konzept des Fuhrparks überdenken? In einem sind sich alle einig: Kein Fuhrpark ist gleich. Das Konzept zur Mobilität im Unternehmen muss individuell an die Bedürfnisse der Mitarbeiter und des Unternehmens angepasst und ausgearbeitet werden. Nicht immer machen Fahrgemeinschaften, Carsharing, Fahrräder, E-Bikes oder eine BahnCard Sinn. Zugunsten aller Mitarbeiter sollte versucht werden jede Mobilitätslösung umzusetzen oder zumindest zu testen. Klaus Bockius bringt es dabei auf den Punkt: „Kurzfristig wird es darum gehen, neue Transportkonzepte für Städte oder Regionen zu kreieren: einmal der Personentransport und der Warentransport; eben so, dass sämtliche Bedürfnisse abgedeckt werden können. Das ist die Aufgabe, die wir momentan vor der Brust haben.“ Zu den unternehmensinternen Bedürfnissen kommen auch die Umweltbedürfnisse, an die sich über kurz oder lang jedes Unternehmen anzupassen hat. Und geht eine neue Tendenz unter anderem zur Möglichkeit der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, so steht auch die Sicherheit des Fahrers nicht mehr im Vordergrund, weil dieser zum Beförderten wird.
Sicherheit
Wenn es im Fuhrpark um das Thema Sicherheit geht, handelt es sich zunächst um die physische Sicherheit. Zwar geben die Beiratsmitglieder zu bedenken, dass die UVV nicht in jedem Fuhrpark korrekt umgesetzt wird, obwohl das Gesetz es so vorsieht. Doch Wolfgang Bock und Klaus Bockius ermutigen ihre Kollegen und schwören auf Schulungssoftware, die den Prozess der Umsetzung der UVV nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für den Mitarbeiter vereinfacht. Die verschiedenen Softwares können per Smartphone oder Tablet bedient werden und sind so flexibel anzuwenden. Etwas positiver sehen die Fuhrparkverantwortlichen in der Runde die Auffrischung von Erste-Hilfe-Kursen. Diese werden in der Regel alle zwei Jahre analog oder digital mit jedem Mitarbeiter durchgeführt. Doch zur Unfallvorbeugung gehören in der Regel auch regelmäßige Fahrtrainings. Durch die Umweltdebatte steigen auch die Angebote sogenannter Eco-Fahrtrainings, bei denen der Fahrer lernt, das Auto besonders umweltschonend zu bedienen. Von den Dienstwagenfahrern, so die Beiratsmitglieder, wird dieses Angebot zwar gerne angenommen, doch werden die erlernten Inhalte im Eifer des Gefechts schnell aufgrund anderer Gewohnheiten vergessen oder nicht beachtet. Eventuell wird der Ernst der Lage erst dann erkannt, wenn es für Fehlverhalten Bußgeldstrafen gibt.
Der Bußgeldkatalog wurde 2017 in mehreren Bereichen aktualisiert und sorgt seither für noch mehr Verwirrungen bei Rechtsgelehrten und Fuhrparkleitern, so das Fazit des Beirats. Unter anderem wurde das Bußgeld bei der Nutzung von elektronischen Geräten am Steuer angepasst. Smarte Geräte sowie mobile Navigationsgeräte sollen nicht mehr während der Fahrt genutzt werden. Ambivalent scheint hier die Regelung zu eingebauten Navigationsgeräten, die normal genutzt werden dürfen, deren Nutzverhalten jedoch dem Nutzen eines mobilen Navigationssystems gleicht. Im Gremium ist man sich zudem einig, dass Bußgelder insofern vermieden werden können, indem der Dienstwagenfahrer einfach rechts heranfahren kann, wenn die Bedienung eines Geräts nötig ist. Doch seien wir mal ehrlich: Wissen tun wir das alle, aber wer setzt es denn in der Realität um? Lutz D. Fischer gibt zu bedenken, dass seiner Meinung nach die Bußgelder noch nicht hoch genug seien, weil es immer noch zu viele Verstöße gebe. Aufatmen können hierbei jedoch die Fuhrparkleiter und in diesem Fall auch die Unternehmen. Denn kommt es zu einem Verstoß eines Dienstwagenfahrers, ist dieser dafür auch haftbar; Der Fuhrparkleiter oder das Unternehmen muss nicht immer für das negative Verhalten des Fahrers haften. Umso interessanter scheint unter diesen Umständen ein Mitarbeiterregress zu sein.Auf Wunsch der Beiräte wird dieses Thema in einer der nächsten Ausgaben unseres Fachmagazins „Flottenmanagement“ noch näher beleuchtet.
Ein Thema, welches ebenfalls zukünftig genauer durchdacht und kontrolliert werden muss, auch in den verschiedenen Verträgen des Dienstwagenfahrers, ist der Datenschutz. Durch die europäischen, bundesweiten und landesweiten neuen Datenschutzbestimmungen ab diesem Jahr kann es vermehrt zu Verwirrungen kommen.
Doch was hat der Datenschutz mit dem Dienstwagen zu tun? Nicht nur das Navigationssystem speichert die einmal eingetippten Ziele ab, auch die Assistenzsysteme speichern für eine gewisse Zeit die Geschwindigkeit, Bremsvorgänge, die Anzahl der Fahrgäste, die Airbagsituation und wie oft man vielleicht kurz davor war, durch nicht vorhandene Fahrkünste ein Auto beim Einparken zu rammen. Und die Frage ist nun, wer eben diese Daten einsehen darf und kann und wer nicht. Ab Mai 2018 können wir also als Verbraucher mit neuen Datenschutzverordnungen rechnen und es wird auch für den Fuhrparkleiter nicht einfacher. Schon jetzt geben unsere Beiratsmitglieder zu, mit der datenschutzrechtlichen Situation überfordert zu sein. Doch eines sei laut Lutz D. Fischer klar, im Vergleich zwischen europäischer, bundesweiter und landesweiter Ebene zählt immer die höhere Instanz. Doch hilft das dem Fuhrparkleiter weiter? Mittlerweile, so gibt einer aus der Runde preis, versuche man mit Datenschützern zusammen herauszukristallisieren, was personenbezogene Daten und was fahrzeugbezogene Daten im Hinblick auf das Arbeitsrecht seien. Auch Betriebsräte schlagen bei der Datenfrage Alarm. Doch darf man nur vereinzelte Datenerhebungen verbieten? Oder hat der Autohersteller überhaupt einen Einfluss darauf? Und welche Daten darf ein Fuhrparkleiter einsehen, welche nicht? Sollte in der Haftpflichtversicherung, dem Dienstwagenüberlassungsvertrag oder dem Arbeitsvertrag bald auch eine Datenschutzversicherung inkludiert sein? Unser Rechtsexperte Lutz D. Fischer kann nur bedingt Entwarnung geben: „Die EU-DSGVO (EU-Datenschutz- Grundverordnung) bringt zwar stärkere Anforderungen an den Datenschutz. Das ändert aber gleichwohl nicht allzu viel am Schutzniveau, da wir in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bereits recht hohe Anforderungen an den Datenschutz haben. Auf der anderen Seite gibt es neue Dinge wie die Datenschutz- Folgenabschätzung nach EU-DSGVO. Dafür muss der Fuhrparkverantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durchführen. Das bedeutet, dass man künftig im Fuhrpark alle datenrelevanten Vorgänge erfassen muss, die das Fahrverhalten der Dienstwagennutzer betreffen. Das sind dann nicht nur die personenbezogenen Arbeitnehmerdaten aus der Führerscheinkontrolle. Hinzu kommen weitere Daten aus den Fahrzeugsystemen der Dienstwagen, die direkt ins Auge fallen, wie zum Beispiel die letzten Ziele im Navigationssystem oder die Anrufliste des Autotelefons. Aber auch andere Fahrzeugsysteme benötigen für ihre Funktion viele Daten, die sie zumindest zwischenzeitlich auch abspeichern. So erfasst das Motorsteuergerät die Daten aus den Fahrzeugassistenzsystemen wie ABS, ESP und so weiter, aber eben auch Komfort- und Betriebsdaten zum Beispiel zu (schlüsselbezogenen) voreingestellten Fahrzeugeinstellungen an den Sitzen, den Spiegeln, der Heizung – für mehrere Fahrer. Das alles wird erfasst, auch ohne Unfalldatenspeicher beziehungsweise Event Data Recorder.
Besonders relevant ist das auch für die Rechtfertigung der Datenverarbeitung durch eine Einwilligungserklärung des Dienstwagenberechtigten. Nach der EU-DSGVO wird künftig wohl nur noch eine sogenannte aufgeklärte Einwilligung wirksam sein. Der Mitarbeiter muss also wissen, was für konkrete Daten im Fahrzeug beziehungsweise im Fuhrpark verarbeitet werden und wo im Unternehmen diese Daten vorliegen – im Fuhrpark oder in der Personalabteilung? Das Problem ist, dass wir die detaillierte Aufklärung gar nicht leisten können, weil man nicht bei allen Systemen weiß, wo und wie die Daten im Fahrzeug überhaupt ermittelt und verarbeitet werden; zum Teil wissen das allein die Fahrzeughersteller. Mit der Datenschutz-Folgenabschätzung wird ein großes Fass aufgemacht und man weiß im Fuhrpark noch nicht, wie man damit richtig umgehen soll. Der Fuhrparkverantwortliche kann sich bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung aber durch den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens unterstützen lassen, sofern ein solcher benannt wurde.“
Man kann davon ausgehen, dass sich Lage des Datenschutzes noch um einiges zuspitzen wird, wenn die Anzahl von Assistenzsystemen im Fahrzeug noch weiter ansteigen wird und der Trend in Zukunft immer weiter zum hochautomatisierten oder autnomen Fahren geht.
Die Diskussion rund um das autonome Fahren wird in den nächsten Jahren zunehmen, da die Autohersteller das Konzept immer sicherer machen möchten. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nur mutmaßen, wie sich dies in den Alltag integrieren lässt; insbesondere, wie sich das hochautomatisierte Fahren oder das autonome Fahren irgendwann im Fuhrpark beziehungsweise in den Unternehmen integrieren lässt. Die Beiratsmitglieder sind zwar interessiert als auch informiert, was das Thema angeht, doch scheint es alles viel zu futuristisch, um sich jetzt darüber Gedanken zu machen, wie sich das Konzept im Fuhrpark umsetzen lässt. Erst wenn alles rund um das Thema ausgereift ist, sei es auch wichtig, so ein Beiratsmitglied. Was mit dem autonomen Fahren meist einhergeht, ist ein elektrisierter Motor. E-Fahrzeuge sind zwar schon seit Jahren im Gespräch, doch waren sie nie so aktuell wie jetzt, da sich die Politik plötzlich im Klaren darüber ist, dass wir uns der Umwelt zuliebe Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten beschaffen sollten.
Antriebsarten und Umwelt
Auch unsere Fuhrparkleiter sind sich bewusst, dass ein Wandel der Antriebsarten bald kommen muss. Doch welche wird die sinnvollste, umweltfreundlichste und bequemste Art sein? Nach dem Abgasskandal war sich zumindest die Medienberichterstattung einig, dass das Elektroauto das ultimative Fahrzeug sein muss, mit dem wir uns in Zukunft fortbewegen werden. Doch schon beim letzten Beiratstreffen 2016 waren wir uns der Nachteile, wie der Batterieherstellung, Stromherstellung und Lademöglichkeiten, bereits bewusst.
Im Gremium sind sich alle einig, dass ein Elektrofahrzeug nur für kurze Strecken sinnvoll ist. Maximal sollte die Tagesstrecke 70 bis 80 Kilometer betragen. Doch was tun, wenn das Elektrofahrzeug bei der Leasinggesellschaft das Fahrzeug mit der höchsten Rate ist und man sich selbst kaum mit der Elektromobilität auskennt? Laut eines Beiratsmitglieds sorgt man in einigen Fuhrparks schon für technische Hilfe, die das Fuhrparkmanagement diesbezüglich unterstützt. Bernd Wickel, verantwortlich für den Einkauf, das Flottenmanagement und den Brandschutz bei der ARZ Haan AG, ist sich ebenfalls noch nicht sicher, ob das Elektroauto nun die finale Lösung in Deutschland gewesen sein soll: „Die Frage ist wirklich: Ist die Elektromobilität das Nonplusultra – das Ende? Das ist im Moment die beste Lösung, aber es gibt mit Sicherheit, ich behaupte mal in naher Zukunft, noch bessere Lösungen.“ Auch Klaus Bockius sieht die Elektromobilität nur als Übergangslösung an, weil ihm besonders die Stromgewinnung in Kraftwerken ein Dorn im Auge ist. Es fehle an ausreichend vielen Lademöglichkeiten und als Firma müsse man mit eigenen Lademöglichkeiten vorsichtig sein. Denn bietet eine Firma eine Ladestation nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für die Allgemeinheit an, gilt das Unternehmen als Stromverkäufer. Damit wird nicht nur das Stromsteuergesetz relevant, über das sich das Unternehmen Gedanken machen muss, sondern auch der richtige Brandschutz. Wenn man sich für Elektrofahrzeuge entscheidet, findet Wolfgang Bock, so müsse man von Anfang an alles korrekt planen und sich den Strom beispielsweise von Solarzellen holen. Und wie sieht es mit anderen Antriebsarten aus? Die Mehrheit der Deutschen fährt mit einem Benzin- oder einem Dieselmotor. Diese beiden Möglichkeiten scheinen jedoch nicht sonderlich gut für die Umwelt zu sein. Die Politik und die Berichterstattung erwähnen dabei jedoch nur den Diesel und die Politik möchte diesen sogar verbieten lassen. Doch ist das wirklich sinnvoll
Der Beirat sprach sich in unserer Austauschrunde positiv gegenüber dem Diesel und dem Benziner aus und dies sollen auch die Antriebsarten sein, die am meisten in den Fuhrparks vorhanden sind, eben weil sie viele Vorteile haben. Auch Klaus Bockius stimmt für den Diesel: „Der Diesel wird nicht wegfallen, weder beim Leasing noch beim Kauf. Was fehlt, ist die Aufklärung. Ich glaube an den Diesel. Wie soll das in den Städten sonst funktionieren? Mit Fahrverbot?“ Die Aufklärung sollte laut Stephan Faut, Fuhrparkverantwortlicher bei der apetito AG, und Sven Schulze, Fuhrparkleiter bei der Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH, von der Politik kommen. Diese biete nur wenig Informationen. Doch Sven Schulze gibt zu bedenken: „Auch die Politik ist verunsichert, dabei müsste man feste Gesetze schaffen.“ Eine Möglichkeit sei es laut dem Gremium, die Kfz-Steuern bezüglich aller Antriebsarten anzupassen. Doch Angst und Unsicherheit herrschen trotzdem bei allen Verantwortlichen. Was passiert, wenn es in Ballungszentren und Großstädten zu Diesel-Fahrverboten kommt? Prof. Dr. Michael Schreckenberg ist sich sicher: „Fahrverbot in Innenstädten wäre politischer Selbstmord.“ Und doch heißt es in den Berichterstattungen zurzeit, dass ein Fahrverbot beispielsweise in Düsseldorf eventuell ab dem 1. Juli 2018 kommen könnte. Möchte man für eine sauberere Luft sorgen, so behaupten die Beiratsmitglieder, reicht es nicht, Autos oder Antriebsarten für die Misere verantwortlich zu machen. Was muss also getan werden? Reicht es, neue Mobilitätslösungen in urbanen und ländlichen Räumen zu schaffen? Sind andere Alternativen wie Plug-in-Hybrid- Fahrzeuge und reine Wasserstofffahrzeuge sinnvoller? Oder ist es damit nicht zu meistern, weil der Umweltschutz ein gesamtgesellschaftliches Problem ist
Auch bei Hybrid-, Wasserstoff- oder Erdgasfahrzeugen sehen die Fuhrparkleiter das Problem in der Anschaffung. Wie beim Elektrofahrzeug sind auch die anderen Alternativen im Vergleich zum Benziner und Diesel überteuert, sodass sich viele Unternehmen diese nicht in Massen leisten wollen. Zudem, so ein Beiratsmitglied, müsse für einen alltäglichen Gebrauch die Reichweite der Fahrzeuge um einiges länger sein und die Ladeinfrastruktur perfekt funktionieren – nicht nur im Unternehmen, sondern deutschlandweit. Bei Erdgasfahrzeugen, wird erklärt, gebe es zudem ein Parkproblem, da es in vielen Parkhäusern untersagt sei, ein erdgasbetriebenes Auto darin zu parken. Wie leicht ist es also, der Umwelt zuliebe auf eine andere Antriebsart umzusteigen und bei einer Anschaffung nicht mehr als für Diesel- oder Benzinmotoren zu zahlen? Ein weiteres Problem ist der Ausstoß von CO2, der durch Elektroautos zwar wegfallen könnte, doch wenn auch nur ein kleiner Anteil des Stroms von Kohleraftwerken kommt, haben wir schließlich dort den CO2-Ausstoß. Es scheint, als drehe man sich im Kreis und am Ende steht immer das Kohlenstoffdioxid. „Die Abgase, die dieses Fahrzeug im Leben von sich gibt, machen etwa ein Prozent dessen aus, was nötig ist, um das Fahrzeug zu bauen“, gibt Bernd Wickel noch zu bedenken.
Fazit
Digitalisierung, Datenschutz, Antriebsarten, CO2, Umwelt und die Mobilität von morgen – all das sind Themen, die uns und die Beiratsmitglieder im letzten Jahr bewegt haben. Die Diskussionen, die Antworten und insbesondere das Netzwerken waren für uns und den Beirat wieder eine tolle Möglichkeit, sich Rat zu holen, neue Informationen zu erlangen und über interessante Themen zu diskutieren. Auch bei unserer Fachmesse „Flotte! Der Branchentreff“ am 21. und 22. März bietet sich erneut die Möglichkeit an, sich mit Fuhrparkleitern, Dienstleistern und Autoherstellern auszutauschen. Denn egal ob in einer kleinen Runde wie dem Beiratstreffen oder bei einer großen Messe: gemeinsam und im Austausch kann man sich am besten fundiert informieren. Abgerundet wurde das Beisammensein des Beirats in diesem Jahr durch ein abendliches Event, das Eisstockschießen, bei dem wir uns in gemütlicher Runde und mit sportlichen Einsatz weiter austauschen und besser kennenlernen konnten.

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Ausgabe 1/2018

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