Special: Fahrzeuge

An unserer aktuellen Flottenmanagement-Onlineumfrage zum Thema Vernetzung (Seite 82) nahmen etwa 500 Fuhrparkentscheider teil. Die Flotten, die diese verwalten, setzen sich zu 75 Prozent aus Pkw, zu 15 Prozent aus Transportern und zu zehn Prozent aus Sonderfahrzeugen zusammen. Dies bedeutet, ein nicht unerheblicher Teil unserer Leser hat neben Pkw auch Nutz- und Sonderfahrzeuge wie zum Beispiel Flurförderfahrzeuge oder Kipper auf dem Hof stehen. Da diese Fahrzeuge nicht nur besonderen Zwecken dienen, sondern auch andere Herausforderungen an die Verwaltung stellen, widmet sich unser aktuelles Special diesem Thema.

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Ein typisches Sonderfahrzeug ist das Flurförderfahrzeug oder einfacher, der Stapler. Dabei denken die meisten wohl an den Gabelstapler mit Hinterradlenkung und einem Hubmast vor dem Führerhaus. Doch es gibt unzählige Arten von Staplern. In unserer kleinen Herstellerübersicht auf Seite 96 unterscheiden wir bereits sieben verschiedene Staplerarten. Kein Wunder also, dass für das Bewegen eines Staplers ein Flurmittelförderschein oder auch Staplerführerschein benötigt wird. Die Hersteller haben sich den unterschiedlichen Anforderungen der Firmen angepasst, und dies sowohl bei den Eigenschaften des Fahrzeugs als auch bei den Bezugsarten. Stapler gibt es für riesige Lagerhallen mit schmalen Regalgassen oder für sperrige Lasten in unwegsamem Gelände, sie werden mit Gas, Diesel oder Strom betrieben und sie können gekauft, gemietet oder geleast werden.

Ebenfalls sehr spezifisch sind Fahrzeuge mit Sonderumbauten (S. 92). Auch hier bestimmt der Einsatzzweck Form und Aussehen des Fahrzeugs. Die Fahrzeugplattformen der Transporterhersteller sind so flexibel, dass auf ein und derselben Basis ein Rollstuhltransporter, ein Baustellenkipper oder ein Kühlfahrzeug produziert werden kann. Viele dieser Sonderumbauten sind bereits ab Werk erhältlich, für alles Weitere gibt es Spezialisten. Bei Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr, Polizei, THW oder Notdiensten handelt es sich in den meisten Fällen auch um Sonderumbauten. Diese sind zum Teil extremen Belastungen ausgesetzt, daher gibt es gerade in diesem Bereich eine Reihe von Umbauspezialisten (S. 104). Doch je spezieller die Eigenschaften, desto aufwendiger sind auch die Ein- und Aussteuerungsprozesse solcher Fahrzeuge. Der Fahrzeugbezug und die Verwaltung stellen daher auch besondere Anforderungen an den Fuhrparkleiter (S. 90). Auch die Wiedervermarktung der nicht alltäglichen Fahrzeugtypen ist nicht ganz unproblematisch, da es oftmals nur ein kleines Anwendungsfeld dafür gibt (S. 106). Die Lösung ist für viele Unternehmen das Sonderfahrzeug einfach für den Nutzungszeitraum zu mieten. Damit umgeht man die allermeisten Probleme und trägt überdies nicht das Investitionsrisiko. Insbesondere bei speziellen Staplermodellen werden die Mietangebote immer häufiger in Anspruch genommen, oftmals lässt sich ein geschulter Fahrer gleich mitmieten. Doch auch weniger seltene Nutzfahrzeuge wie ein klassischer Transporter oder Kühlfahrzeuge werden immer öfter gemietet anstatt gekauft. So können Unternehmen Lastspitzen und Ausfälle flexibler kompensieren (S. 115). Mittlerweile sind sogar Carsharing-Angebote für Transporter auf dem Markt zu finden.

Deutlich geringere Anforderungen als Stapler und Co stellen Taxis (S. 100) und Diplomatenfahrzeuge (S. 95) an den Fuhrparkverwalter. Hier stehen Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit ganz oben auf der Liste der gewünschten Eigenschaften. Nun könnte man argumentieren, dass diese genau genommen gar keine Sonderfahrzeuge sind, sondern eher gut ausgestattete Pkw auf dem Dienstwagenniveau des gehobenen Managements oder der Geschäftsführung. Im Falle der Diplomatenfahrzeuge stimmt dies zumindest rein äußerlich. Doch wie so oft kommt es auf die inneren Werte an. Die Dienstwagen von Diplomaten sind nicht selten gepanzert und überdies verleiht ihnen das Kennzeichen Sonderrechte im Straßenverkehr. Taxis sind normale Pkw ohne nennenswerte Umbaumaßnahmen. Allerdings gibt es rechtliche Vorschriften zur Ausstattung von Taxis. So müssen diese beispielsweise eine Taxialarmanlage besitzen und natürlich ein vom Eichamt genehmigtes Taxameter. Lange Zeit war es auch Vorschrift, Taxis in Hellelfenbein zu lackieren oder zu folieren, in immerhin sechs Bundesländern ist diese Vorschrift außer Kraft gesetzt und die Farbe freigegeben worden. In den übrigen zehn bundesdeutschen Ländern wie zum Beispiel Bayern wird dieser Farbton nach wie vor als eindeutiges Identifikationsmittel genutzt.

Über Geschmäcker lässt sich ja bekanntlich streiten, doch Hellelfenbein gehört sicherlich nicht zu den beliebtesten Farbtönen in Deutschland. Daher lassen viele Taxiunternehmen ihre Fahrzeuge folieren und nicht lackieren. Dies bringt gleich mehrere Vorteile mit sich: So kann das Fahrzeug eine andere Lackierung unter der Folie haben, die eine bessere Wiederverkaufschance verspricht, und die Folie schützt darüber hinaus den Lack vor Umwelteinflüssen. Auch viele andere Unternehmen und Branchen setzen beklebte oder folierte Fahrzeuge ein, auch um den Wiedererkennungswert und die Präsenz im Straßenbild zu erhöhen (S. 98).

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