Mit Sachverstand

Es hat gekracht, ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark ist beschädigt. So weit nichts Ungewöhnliches. Aber wie hoch ist der Schaden? Ist eine Instandsetzung wirtschaftlich sinnvoll oder sollte das Kfz aus der Flotte ausgesteuert werden? Sogenannte Sachverständigen-Organisationen können darüber Aufschluss geben. Flottenmanagement hat ausgewählte Unternehmen näher betrachtet.

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Bei einem Unfall gilt es als ratsam, einen Sachverständigen ab einer Überschreitung der Bagatellschadengrenze von 750 Euro oder bei Zweifeln über die Höhe des Schadens hinzuzuziehen. Wenn dies der Fall ist, sei es besonders wichtig, mit einem erfahrenen Kfz-Gutachter zusammenzuarbeiten, um den Sachverhalt zu klären und seine Ansprüche zu sichern, erklärt Marius Klosa, Leiter Vertrieb und Prozessmanagement von der GKK Gutachten GmbH. „Das erstellte Kfz-Gutachten sorgt für Rechtssicherheit und dient vor allem als Regulierungsgrundlage im Schadensfall“, so Klosa weiter.

Vorsicht geboten
Wie der Definition zu entnehmen ist, kann sich prinzipiell jeder als Gutachter bezeichnen. Einen Auftrag ohne vorherige Prüfung an ein Unternehmen oder ein Sachverständigenbüro zu vergeben ist daher durchaus mit Risiken verbunden. „Die Außendarstellung, auch gerade die Internetpräsenz, sollte im Vorfeld geprüft werden so wie man sich über Referenzen erkundigen kann“, so Jasmin Heinz, Geschäftsführerin der SchadenCare GmbH. Einen weiteren guten Tipp gibt Arndt Hüsges, Geschäftsführender Gesellschafter der Hüsges Gruppe: „Die beste Empfehlung ist immer noch die eines Freundes oder eines Bekannten.“

Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich die Wahl eines Gutachters, der entweder durch eine seriöse Institution, wie zum Beispiel durch das International Featured Standards (IFS), zertifiziert oder aber öffentlich bestellt und vereidigt ist, so Bernd Grüninger, Leiter Produktmanagement Schadengutachten der DEKRA Automobil GmbH.

Technischer Fortschritt und seine Folgen
In den Fahrzeugen hält immer ausgefeiltere Technik Einzug, die zunehmende Digitalisierung trägt mit dazu bei. Moderne Technik macht die Arbeit des Gutachters dabei durchaus komplexer, kann aber auch hilfreich sein, „da er so weiß, welche Sensorik im Fahrzeug verbaut ist, welche zusätzlichen Prüfarbeiten er ausführen muss oder welche Steuergeräte auszulesen sind“, erläutert Karsten Riegraf, Leiter Sachverständigenwesen der DAT GmbH. Gutachter müssen sich nicht nur technisch neu aufstellen, auch die rechtlichen Aspekte verändern sich zunehmend. „Hierzu zählen zum Beispiel Datenschutzkonzepte sowie Erklärungen mit Einwilligungen von allen Involvierten, vertragliche Regelungen zum Schutz digitaler Prozesse (Kooperationsvereinbarungen, Arbeitsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen), IP-Recht in der digitalen Welt und IT-Sicherheit, Standardisierung und Produktkonformität“, sagt Jasmin Heinz.

Die Schadengutachter müssen sich also auf allerlei Veränderungen in der nahen Zukunft einstellen. „Sie sind vor die Herausforderung gestellt, sich des Themas anzunehmen und entsprechend flexibel zu reagieren, indem sie die jeweils am Markt gefragten Produkte anbieten“, fasst Bernd Grüninger zusammen.

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Die Sachverständigen-Organisationen sind darüber hinaus in weiteren Geschäftsfeldern tätig. Je größer das Unternehmen, desto breiter ist in der Regel auch das Portfolio. Besonders der Rückgabeprozess bei Leasingfahrzeugen wird von den meisten Anbietern unterstützt. „Wir bieten abgestimmte Bausteine zur optimierten Fahrzeugrückgabe und auf Wunsch auch die Unterstützung bei der Fahrzeugvermarktung“, berichtet Marius Klosa. Dabei würden sich die Rückgabekosten stark reduzieren.

Noch einen Schritt weiter geht Arndt Hüsges, der erwartet, dass sich die Aufgaben und die Ansprüche an den Sachverständigen langfristig ändern werden. Unfälle würden durch die steigende Zahl an Sicherheitsassistenten weniger beziehungsweise weniger schwer ausfallen. „So wird der Sachverständige nach wie vor Unfallschadengutachten erstellen, er wird aber immer mehr zu einem Systemdienstleister werden, der die Kunden in allen Belangen rund um das Thema Fuhrpark unterstützen wird, auch softwareseitig“, glaubt Hüsges.

 

DEFINITION GUTACHTER

Ein Gutachter ist eine natürliche Person mit einer besonderen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet, der sich in der Regel schriftlich zu einer ihm zur Stellungnahme aufgegebenen konkreten Fachfrage äußert. Er unterstützt mit seinem Gutachten den Entscheidungsprozess in der Schadenregulierung, ohne an ihm selbst unmittelbar mitzuwirken. Die Bezeichnung Gutachter ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt oder als Bezeichnung geschützt. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sehen teilweise ein sogenanntes. Sachverständigenverfahren vor, das dazu dient, den möglichen oder tatsächlichen Streit über die Höhe der Versicherungsleistung außergerichtlich zu schlichten.

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